WIE SIND WIR BERECHTIGT, IHRE DATEN ZU VERARBEITEN? Musterklauseln

WIE SIND WIR BERECHTIGT, IHRE DATEN ZU VERARBEITEN?. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten hängt auch von den für die Verarbeitung vorgesehenen Zwecken ab, wie in nachfolgender Tabelle erläutert: 1. Verwaltung Ihrer Registrierung als Nutzer unserer Plattform Die Verarbeitung Ihrer Daten ist für die Umsetzung der Geschäftsbedingungen, welche die Nutzung dieser Plattform regeln, erforderlich. Mit anderen Worten, damit Sie sich als Nutzer dieser Plattform registrieren können, müssen wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten, da wir sonst Ihre Registrierung nicht verwalten können Wir gehen davon aus, dass wir ein berechtigtes Interesse daran haben, Ihre Einkäufe und die über verschiedene Kanäle der Plattform gesammelten Daten zu Ihren Aktivitäten mit Ihrem Konto zu verknüpfen.
WIE SIND WIR BERECHTIGT, IHRE DATEN ZU VERARBEITEN?. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten hängt auch von den für die Verarbeitung vorgesehenen Zwecken ab, wie in nachfolgender Tabelle erläutert: 1. Verwaltung Ihrer Registrierung als Nutzer unserer Plattform Die Verarbeitung Ihrer Daten ist für die Umsetzung der Geschäftsbedingungen über die Nutzung der Plattform erforderlich. Mit anderen Worten, damit Sie sich als Nutzer dieser Plattform registrieren können, müssen wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten, da wir sonst Ihre Registrierung nicht verwalten können Wir gehen davon aus, dass wir ein berechtigtes Interesse daran haben, Ihre Einkäufe und die über verschiedene Kanäle der Plattform gesammelten Daten zu Ihren Aktivitäten mit Ihrem Konto zu verknüpfen. 2. Abwicklung, Erfüllung und Umsetzung des Kauf- oder Dienstleistungsvertrags Wir verarbeiten Ihre Daten, da dies notwendig für die Ausführung des Kauf- oder Dienstleistungsvertrages mit Ihnen ist. Bestimmte Verarbeitungen von Daten im Zusammenhang mit dem Kaufvorgang werden nur aktiviert, weil Sie sie anfordern oder autorisieren, wie bei der Speicherung von Zahlungsdaten für zukünftige Einkäufe oder der Verarbeitung von Daten, die zum Scannen der Kaufbelege im Wallet der App erforderlich sind oder um Ihnen die Funktionen „Bald erhältlich / Bald wieder da“ bereitzustellen (sofern diese Funktionen verfügbar sind). In diesen Fällen erfolgt die Verarbeitung Ihrer Daten durch Ihre eigene Zustimmung. Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre Standortdaten, wenn Sie uns Ihre Einwilligung erteilen, um Ihnen beim Besuch einiger unserer Ladengeschäfte über die App bestimmte Dienstleistungen anzubieten. Wir gehen davon aus, dass wir ein berechtigtes Interesse daran haben, die erforderlichen Überprüfungen durchzuführen, um potenziellen Betrug oder betrügerische Nutzung der Plattform zu erkennen und zu verhindern, beispielsweise wenn Sie einen Kauf tätigen. Wir verstehen, dass die Verarbeitung dieser Daten für alle Beteiligten einen positiven Effekt hat. Für sie, da wir Maßnahmen ergreifen können, um Sie vor versuchten Betrugsfällen durch Dritte zu schützen; für uns, da die Verarbeitung uns ermöglicht, unbefugte Nutzung der Plattform zu vermeiden; für alle unsere Kunden und die Gesellschaft, da dies auch ihre Interessen schützt, indem sichergestellt wird, dass betrügerische Aktivitäten erschwert und entdeckt werden, wenn sie auftreten.

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  • Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse B1-6.2.1 Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen und der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat. B1-6.2.2 Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu. Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu. B1-6.2.3 Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu. B1-6.2.4 Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat. B1-6.2.5 Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.

  • Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen, • den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder • seine Authentifizierungselemente zur Nutzung des Online-Banking.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Inkrafttreten Änderungen Dauer Und Teilnichtigkeit 6.1 Inkrafttreten Die Vereinbarung tritt mit dem Abschluss des Netznutzungs-/Liefe- rantenrahmenvertrag Strom, Lieferantenrahmenvertrag Gas, Messstellenbetrei- berrahmen- oder Mess-stellenvertrag für moderne Messeinrichtungen und intel- ligente Messsysteme durch die Parteien in Kraft, soweit dies in dem jeweiligen Vertrag vorgesehen ist. Sollte die Vereinbarung für andere als die in Satz 1 ge- nannten Verträge genutzt werden, tritt sie mit dem Datum der Unterzeichnung durch die Parteien in Kraft.

  • Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad. 5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.

  • Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?

  • Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung Die Höhe des Beitrags hängt maßgeblich von der Berufstätigkeit oder der Beschäfti- gung der versicherten Person ab. Grundlage für die Bemessung des Beitrags ist das für Ihren Vertrag geltende Berufs- gruppenverzeichnis.

  • Technische Spezifikationen und Anforderungen Der Technische Anhang enthält die technischen, organisatorischen und verfahrenstechnischen Spezifikationen und Anforderungen für den Betrieb von EDI gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung, zu denen beispielsweise die folgende Bedingung gehört: - Kontaktdaten

  • Verfügungsberechtigung nach dem Tod des Kunden Nach dem Tod des Xxxxxx hat derjenige, der sich gegenüber der Bank auf die Rechtsnachfolge des Kunden beruft, der Bank seine erbrechtli- che Berechtigung in geeigneter Weise nachzuweisen. Wird der Bank eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift der letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) nebst zugehöriger Eröffnungs- niederschrift vorgelegt, darf die Bank denjenigen, der darin als Erbe oder Testamentsvollstrecker bezeichnet ist, als Berechtigten ansehen, ihn verfügen lassen und insbesondere mit befreiender Wirkung an ihn leisten. Dies gilt nicht, wenn der Bank bekannt ist, dass der dort Genannte (zum Beispiel nach Anfechtung oder wegen Nichtigkeit des Testaments) nicht verfügungsberechtigt ist, oder wenn ihr dies infolge Fahrlässigkeit nicht bekannt geworden ist.