Unbefugte Nutzung. Jede Person, die den Zugangscode kennt und in den Besitz eines Authentifizierungsinstruments gelangt, ist in der Lage, die Persönliche Seite des Kunden unbefugt zu nutzen (z. B. durch Erteilung von Orders und/oder Anweisung von Abhebungen). Der Kunde muss darauf achten, den Zugangscode geheim zu halten und darf ihn niemals an andere Personen (einschließlich der Mitarbeiter von XXXXXX) weitergeben. Der Kunde hat seinerseits al le erforderlichen technischen und sachlichen Vorkehrungen zu treffen, um eine Nutzung durch Dritte zu verhindern. Andernfalls trägt der Kunde die Folgen einer unbefugten Nutzung. Jede Nutzung des Zugangscodes durch Dritte gilt als unbefugte Nutzung im Sinne des Kundenvertrags und ist nicht gestattet.
Unbefugte Nutzung. Beide Unternehmen vereinbaren zudem, Kundendaten zu sichern und vor unbefugter Nutzung oder Veröffentlichung zu schützen und nicht an Dritte weiterzugeben. Bei der Verarbeitung von Personendaten und dem Datenschutz sind sämtliche gesetzliche Vorgaben und Richtlinien einzuhalten.
Unbefugte Nutzung. Der Kunde ist auch zum Ausgleich aller Entgelte für Leistungen ver- pflichtet, die durch die befugte und unbefugte Nutzung der Leistungen durch Dritte entstanden sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er diese Nutzung nicht zu vertreten hat.
Unbefugte Nutzung. Im Falle einer unzulässigen Nutzung von leFAC oder von TBS-Daten durch den Kunden oder durch Dritte, die über Zugangsdaten des Kunden erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, TBS unverzüglich einen Betrag in der Höhe eines 12-Monate- Abonnements zu zahlen.
Unbefugte Nutzung. Jede illegale oder unkorrekte Nutzung der Dienstleistung, oder der Versuch dazu, seitens des Kunden kann die Schließung und/oder Sperrung seines Zugangs zur Dienstleistung und/oder die Begrenzung von Limits, die den Vertragsverwaltern bzw. den Benutzern zugewiesen wurden, und/oder den Widerruf des PKI@BNPPF-Zertifikats zur Folge haben. Diese Maßnahmen können die Bank in keiner Weise haftbar machen oder zu einem Anspruch auf Entschädigung führen. Der Kunde verpflichtet sich, die betroffenen PKI@BNPPF-Zertifikate in solchen Fällen sofort zu widerrufen, die diesbezüglich in der anzuwendenden Zertifizierungspolitik angegeben werden, und das Widerrufsverfahren anzuwenden, das in der anzuwendenden Zertifizierungspolitik angegeben wird. Die Bank wird einen korrekt formulierten Widerrufsantrag so schnell wie möglich berücksichtigen, auf jedem Fall spätestens am dritten Bankarbeitstag nach dem Datum, an dem sie den Widerrufsantrag erhalten hat. PKI@BNPPF-Zertifikate können widerrufen werden und/oder der Zugang zu der Dienstleistung kann sofort unterbunden werden, insbesondere wenn: • es ernsthafte Gründe zu der Annahme gibt, dass das betreffende Zertifikat auf Grundlage inkorrekter oder falscher Informationen ausgestellt wurde, dass die Daten auf diesem Zertifikat nicht mehr mit der Realität übereinstimmen oder dass die Vertraulichkeit der Daten bezüglich der Erstellung der Unterschrift verletzt wurde • und dies durch Gerichtsbeschluss bestimmt wird, • der Vertrag von einer der Parteien gemäß nachfolgendem Artikel VIII gekündigt worden ist, • die Zertifizierungsstelle Ihre Tätigkeiten einstellt, ohne dass sie von einem anderen Zertifizierungsdiensteanbieter übernommen werden, der ein gleichwertiges Qualitäts- und Sicherheitsniveau gewährleisten kann, • ein ernstes Risiko einer missbräuchlichen oder betrügerischen Verwendung eines Zertifikats besteht, • die Bank über den Tod eines Vertragsverwalters oder eines Benutzers informiert wird. Der Kunde wird über den Widerruf und dessen Gründe informiert. Der Widerruf eines PKI@BNPPF-Zertifikats ist endgültig. Wenn ein solches Zertifikat abläuft oder widerrufen wird, kann dessen Inhaber die Zugangs-, Identifizierungs- und Zeichnungsmittel nicht länger nutzen und diese auch nicht von einem anderen Zertifizierungsdiensteanbieter zertifizieren lassen.