Wie wird gefördert? Musterklauseln

Wie wird gefördert?. Förderart: Annuitätendarlehen • Finanzierungsanteil: bis zu 100%, abzüglich notwendiger Eigenleistung • Höchstbetrag: abhängig von der Kostenkategorie der Wohngemeinde und Ihrer Familiensituation • Zinsbindung: 25 Jahre, mit der Möglichkeit einer Verlängerung um 5 Jahre • Zinssatz: 0,5% p.a. • Verwaltungskostenbeitrag: 0,5% p.a. • Tilgung: 1% p.a. (Bau, Ersterwerb), 2% p.a. (Erwerb Bestandsimmobilie) • Tilgungsnachlass: 10% des Grunddarlehens und 50% der Zusatzdarlehen. Der Tilgungsnachlass reduziert die Darlehensschuld nach Vollauszahlung. • Vorfälligkeitsentschädigung: keine • Auszahlung: 100% o Bau: 40% bei Baubeginn, 40% nach Fertigstellung des Rohbaus, 20% bei Bezugsfertigkeit o Erwerb und Ersterwerb: in einer Summe nach Bezugsfertigkeit und Kaufvertragsabschluss. • Bereitstellungsprovision: keine • Grundbuchliche Sicherung: in Höhe des Darlehensbetrags (abzüglich Tilgungsnachlass) und nach- rangig o Erforderliche Eigenleistung: 15% der Gesamtkosten, dies können sein o eigene Geldmittel, o der Wert des nicht durch Fremdmittel finanzierten Grundstücks, o eigene Arbeiten, wodurch Kosten für eine Beauftragung gespart werden (Selbsthilfe), o 15% des gewährten Förderdarlehens (Eigenleistungsersatz). o Die Hälfte der Mindesteigenleistung (7,5%) bzw. sofern der Eigenleistungsersatz in Anspruch ge- nommen wird, die Hälfte der reduzierten Mindesteigenleistung muss durch eigene Geldmittel oder den Wert des nicht mit Fremdmitteln finanzierten Grundstücks erbracht werden. Die Zins- und Tilgungsleistungen sowie der Verwaltungskostenbeitrag werden vom reduzierten Darlehen er- hoben und sind halbjährig an die XXX.XXXX zu zahlen.
Wie wird gefördert?. Stand: 01/2022

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  • Ausschüttungen Ausschüttungen des Fonds sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteu- erpflichtig. Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds, daher sind 30 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Einkommensteuer und 15 % für Zwecke der Gewerbesteuer, wenn die Anteile von natürlichen Personen im Betriebsvermögen gehalten werden. Für steuerpflichtige Körperschaften sind generell 40 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 20 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Für Körperschaften, die Lebens- oder Krankenversicherungs- unternehmen sind und bei denen die Anteile den Kapitalanlagen zuzurechnen sind, oder die Kreditin- stitute sind und bei denen die Anteile dem Handelsbuch zuzurechnen sind oder von denen mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben wurden, sind 15 % der Ausschüt- tungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 7,5 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Die Ausschüttungen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Da der Fonds die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds erfüllt, wird beim Steuerabzug die Teilfreistellung von 15 % berücksichtigt.