Wiederverkauf a) Wenn der Käufer Holz unbezahlt abfährt, nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht voll- ständig bezahlt oder die Bezahlung einstellt, ist der Verkäufer nach schriftlicher Benachrichtigung berechtigt, das noch unbezahlte Holz erneut zu verkaufen, es sei denn, der Käufer begleicht die Forderung binnen zwei Wochen nach dem Tage der Benachrichtigung.
b) Wenn der Käufer Holz nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht vollständig bezahlt oder die Zahlung einstellt, darf er auch das von ihm bezahlte, aber noch im Wald la- gernde Holz nicht mehr abfahren.
c) Der Käufer hat die Kosten des Wiederverkaufs sowie einen sich dabei ergebenden Mindererlös zu tragen. Ein möglicher Mehrerlös verbleibt beim Verkäufer. Die Gel- tendmachung von weiteren gesetzlichen Schadensersatz- oder von Rücktrittsan- sprüchen des Verkäufers bleibt unberührt. Der Verkäufer ist auch berechtigt, bis zur Höhe des Mindererlöses bereits bezahl- tes aber noch im Wald liegendes Holz des ersten Käufers in den Verkauf einzube- ziehen.
d) Im Falle des Wiederverkaufs werden Verzugszinsen aus der ursprünglichen Kauf- summe einschließlich Nebenkosten für die Zeit von deren Fälligkeit bis zum Zah- lungstag des Vertrages, mit dem das Holz wiederverkauft wurde, berechnet.
e) Der Käufer verzichtet auf die Einrede, dass beim Wiederverkauf ein günstigerer Erlös hätte erzielt werden können.
Wiederverkauf. Wenn Holz nach Ablauf der Zahlungs- und/oder Stundungsfrist nicht vollständig bezahlt ist oder Gesamt- vollstreckung/Konkurs beantragt ist, ist der Verkäufer berechtigt, das Holz erneut zu verkaufen (Wiederver- kauf). Der erste Käufer wird hiervon zuvor benachrichtigt. Reicht der Erlös aus dem Wiederverkauf nicht aus, um Kaufpreis und Zinsen aus dem ersten Verkauf sowie Wiederverkaufs-, Beitreibungs- und sonstige Kosten zu decken (Mindererlös), so ist der Verkäufer berechtigt, sich für den Mindererlös aus bereits be- wirkten Zahlungen des ersten Käufers zu befriedigen. Hat der erste Käufer keine Zahlungen geleistet oder reichen diese nicht aus, so hat er den Mindererlös zu ersetzen und gem. Ziff. 2.5 und 2.6 zu verzinsen.
Wiederverkauf. Die vom Verkäufer an den Käufer gelieferten Produkte dür- fen grundsätzlich nur unter Einhaltung der gesetzlichen Vor- gaben und insbesondere unter Einhaltung der arzneimittel- rechtlichen Bestimmungen in den Verkehr gebracht werden.
Wiederverkauf. Der Kunde ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschl. MwSt) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne, oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist.
Wiederverkauf. Wenn der Käufer Holz unbezahlt abfährt oder nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht vollständig bezahlt oder die Bezahlung einstellt, ist der Verkäufer nach schriftlicher Benachrichtigung berechtigt, das noch unbezahlte Holz erneut zu verkaufen (Wie- derverkauf), es sei denn der Käufer begleicht die Forderung binnen 14 Tagen nach dem Tage der Benachrichtigung.
Wiederverkauf. Der gewerbliche Wiederverkauf von Skydiver-Gutscheinen ist untersagt, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Hinsichtlich eines Verstoßes gegen die Bestimmungen dieser Ziffer 8 behält sich die IS WINDOBONA Vienna GmbH alle Rechte und Ansprüche vor, insbesondere die Geltendmachung von Schadensersatz. Für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen dieser Ziffer 8 und unter Ausschluss des Einwandes des Fortsetzungszusammenhanges verpflichtet sich der Nutzer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von Euro 1.000,00. Die Geltendmachung weitergehenden Schadens behält sich die IS WINDOBONA Vienna GmbH vor.
Wiederverkauf. 4.6.1 Der Verkauf eines Inhalts erfolgt immer zunächst als Initial Drop. Der Erstkäufer ist zum Wiederverkauf eines Inhalts berechtigt, wie in der Angebotsbeschreibung des Publishers festgelegt.
4.6.2 Da Gegenstand des Wiederverkaufs der dem Inhalt zugeordnete NFT ist, kann der Käufer eines Inhalts diesen erst wiederverkaufen, wenn ein NFT für diesen Inhalt gemintet wurde. Der Käufer kann den Kaufpreis nur in ETH bezahlen (Ziffer 3.2.2).
4.6.3 Der Publisher kann beim Erstverkauf den Wiederverkauf auf Creatokia beschränken. Diese Beschränkung wird in der Angebotsbeschreibung festgehalten. Andere Beschränkungen sind nicht möglich. Hat der Publisher die genannte Beschränkung nicht ausdrücklich vorgenommen, kann ein Wiederverkäufer die Wiederverkaufsplattform frei wählen, d. h. Creatokia, eine andere verifizierte Plattform (Ziffer 2.3) oder eine beliebige nicht verifizierte Plattform.
4.6.4 Ein Wiederverkäufer ist verpflichtet zu prüfen, ob und inwieweit seine Tätigkeit zum Beispiel bankaufsichtsrechtlich als Finanzdienstleistung in Form einer Kryptoverwahrung qualifiziert wird und deshalb oder aus einem anderen Grund eine Lizenz erforderlich ist. Der Wiederverkäufer ist verpflichtet, in der Angebotsbeschreibung den Inhalt zutreffend zu beschreiben und insbesondere darauf hinzuweisen, wenn eine Dienstleistung bereits erbracht wurde oder ein digitaler Inhalt oder eine körperliche Sache nicht mehr existiert oder verändert wurde. Der Wiederverkäufer ist verpflichtet, die vom Publisher festgelegten Regelungen zutreffend wiederzugeben, insbesondere welche Beschränkungen für weitere Wiederkäufe gelten und welche Beteiligung der Publisher am Erlös aus einem Wiederverkauf erhält.
4.6.5 Beim Wiederverkauf eines Inhalts über Creatokia fällt eine Verkaufsprovision für Creatokia an, die vom Verkäufer zu zahlen ist.
4.6.6 Will ein Publisher bei Wiederverkäufen eine Beteiligung an den Erlösen erhalten, muss er diese beim Initial Drop in der Angebotsbeschreibung festgelegt haben. Ein Wiederverkäufer ist verpflichtet, diese Regelung ebenfalls in seine Angebotsbeschreibung aufzunehmen (Ziffer 4.6.4).
4.6.7 Beim Wiederverkauf über andere Wiederverkaufsplattformen können weitere Kosten und/oder Provisionen anfallen, auf die Creatokia keinen Einfluss hat.
4.6.8 Ein Wiederverkäufer handelt stets als Einzelperson zu privaten Zwecken und ist daher Verbraucher. Er ist daher nicht berechtigt, Umsatzsteuer zu berechnen. Die Berechnung von Umsatzsteuer ist daher auf Creatokia nicht vor...
Wiederverkauf. 9.1 Unsere Arzneimittel sind Markenwaren, die grundsätzlich nur in unveränderten und unversehrten Originalbehältnissen verkauft werden dürfen. Ausgenommen hiervon ist der angemeldete Weiterverkauf als Exportarzneimittel für den genehmigten Reimport. Der Einzelverkauf von Teilen einer Anstaltspackung ist nicht zulässig.
Wiederverkauf. Der gewerbliche Wiederverkauf von Skydiver-Gutscheinen ist untersagt, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Hinsichtlich eines Verstoßes gegen die Bestimmungen dieser Ziffer 8 behält sich die Skydiver GmbH alle Rechte und Ansprüche vor, insbesondere die Geltendmachung von Schadensersatz. Für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen dieser Ziffer 8 und unter Ausschluss des Einwandes des Fortsetzungszusammenhanges verpflichtet sich der Nutzer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von Euro 1.000,00. Die Geltendmachung weitergehenden Schadens behält sich die Skydiver GmbH vor.
Wiederverkauf. Im Fall eines Wiederverkaufs des Produkts hat der Kunde seinem Käufer mindestens die glei- chen Gewährleistungsausschlüsse zu überbin- den.