Common use of Wirkung in die Gesellschaft und Transfer Clause in Contracts

Wirkung in die Gesellschaft und Transfer. Die Hochschulen wirken vielfältig in die Gesellschaft hinein, insbesondere schon durch die Ausbildung von Studierenden in der grundständigen Lehre. Darüber hinaus betreiben die Hochschulen Wissens-, Kunst- und Technologietransfer für eine sozia- le, ökologische, ökonomische, kreative und technologische Entwicklung. Wirkung in die Gesellschaft und Transfer sind dabei weit mehr als die reine ökonomische Nutzbarmachung von Wissen, Technologie, Kunst und Kultur. Ziel der kommenden Jahre ist damit eine verstärkte Förderung des gesamtgesellschaftlichen Innovations- prozesses und des kreativen Potentials in allen Facetten, die mit Wissen und künst- lerischem Schaffen verbunden sind. Die Hochschulen tragen zu diesem Innovations- prozess auf vielfältige Weise bei, u. a. durch die Übernahme von gesellschaftlicher Verantwortung, durch Ausgründungen aus den Hochschulen, die mit sozialen oder technischen Innovationen verknüpft sind, oder durch ihre Mitwirkung bei Kunst- und Kulturformaten. Ein besonderer Schwerpunkt dieser Rahmenvereinbarung liegt in der Förderung der Gründung innovativer Unternehmen (vgl. Indikator 3.1). Für eine weitere Stärkung der nachhaltigen Transfer- bzw. Innovationskultur ist eine strategische Schwerpunktsetzung durch die jeweilige Hochschule notwendig. Sicht- barer Ausdruck hierfür sind die Festlegung einer Transfer- oder Innovationsstrategie durch die Hochschule und die Verankerung des Aufgabenbereichs in der Hochschul- leitung verbunden mit dem Einsatz von Ressourcen aus der Grundfinanzierung. Der Bildung von sektorenübergreifenden Forschungsverbünden und der Ansiede- lung von weiteren Forschungseinrichtungen, Kulturinstitutionen, Unternehmen oder anderen gesellschaftlichen Organisationen sowie Serviceeinrichtungen in räumlicher Nähe zu den Hochschulen (z. B. Industry-on-Campus-Modelle, Joint-Lab-Modelle) kommt dabei besondere Bedeutung zu. Unternehmensgründungen an oder aus den Hochschulen, die zur Wertschöpfung und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze beitragen oder das wirtschaftliche und/oder gesellschaftliche Potential künstlerischer Ideen ausschöpfen, werden durch ge- eignete Maßnahmen und Einrichtungen (z. B. Inkubatoren) ebenso gefördert wie die Entrepreneurship-Qualifizierung, die unternehmerisches Denken und Handeln vermittelt. Die Hochschulen stellen die dafür erforderliche Infrastruktur bereit, damit Erkenntnisse aus der Forschung validiert und die Umsetzung von Ideen erprobt werden können (z. B. in Innovations- und Reallaboren oder Makerspaces sowie in virtuellen und realen Konzert-, Performance- und Ausstellungsräumen). Die Hochschulen werden ihr Instrumentarium im Bereich der Wissenschafts- und Kunstkommunikation ausbauen und professionalisieren. Ziel ist nicht ein bloßes „Mehr“ an Kommunikation, sondern eine qualitative Weiterentwicklung und opti- mierte Unterstützung von Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftlern, Künstlerinnen und Künstlern, die sich in der Wissenschafts- und Kunstkommunikation engagieren. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Entwicklung effizienter Strukturen des kommunikativen Engagements an den Hochschulen (vgl. Indikator 3.2). Die Hochschulen wirken an der Weiterentwicklung der vom StMWK angebotenen „regional marketing“-Initiativen „study-in-bavaria“ und „research-in-bavaria“ und der Kommunikationsoffensive zur Hightech Agenda Bayern mit, um der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Hochschullandschaft Rechnung zu tragen und die einzelnen Hochschulprofile abzubilden. Ziel Indikator / Maßnahme Mindestanforderung /-standard / Nachweis 3.1Ausbau der Gründungs- aktivitäten Anzahl der Unternehmensgründun- gen mit hinreichendem Hochschul- bezug von Studierenden, Hoch- schulpersonal sowie Absolventinnen und Absolventen, insbesondere der wissens- und forschungsbasierten Ausgründungen. (Innovative Unternehmensgrün- dungen von Absolventinnen und Absolventen können berücksichtigt werden, wenn der letzte Hochschul- abschluss in der Regel nicht länger als ein Jahr seit der Unternehmens- gründung zurückliegt.) Status quo (= Durchschnitt der Kennzahlen 2017 bis 2021) darf nicht unterschritten werden (unter Berücksichtigung der Ausgangs- lage und von Sondereffekten; ein- gebettet in die Hochschulstrategie zur Gründungsförderung) 3.2Ausbau der Wissenschafts- kommunikation Strategisches Konzept zur Wissenschaftskommunikation Berichterstattung über hochschul- individuelle Leistungsbereiche Obligate Berichtspunkte: • Umsetzung des Konzepts, u. a. Qualifizierungsmaßnahmen für Lehrende und Studierende in der Wissenschaftskommunikation • Impact der Wissenschaftskom- munikationsformate sowie Zahl der in diesen Formaten engagier- ten Mitglieder der Hochschule

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