Wohnobjekt Musterklauseln

Wohnobjekt. 1.1 Der/die Bewohnende bezieht ab Eintrittsdatum das Einzelzimmer Nr. Zimmernr. im 1. Stock nachfolgend Wohnobjekt genannt) Einzelzimmer mit Toilette und Dusche Pflegebett, Nachttisch Schrank im Keller unmöbliert Das Wohnobjekt wird in einem guten und sauberen Zustand übergeben. Allfällige Mängel werden schriftlich festgehalten. Der/die Bewohnende kann sämtliche Aufenthalts- und Frei- zeiträume mitbenutzen. Werden beim Eintritt in die Institution dem/der Bewohnenden Schlüssel übergeben, so wer- den für diese separat unterschrieben. Bei Verlust eines Schlüssels kann die Institution die Schlüssel resp. das Schloss auf Kosten des/der Bewohnenden ersetzen/ändern lassen. Die Zimmerzuteilung beim Eintritt sowie eine allfällige Neuzuteilung im Verlaufe des Aufent- haltes liegen im Entscheidungsbereich der Betriebsleitung. 1.2 Gemäss Betriebskonzept bieten wir Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf (in der Re- gel ab RAI/RUG Stufe 3) einen Wohnort. Falls im Verlauf des Aufenthalts der Pflege- und Betreuungsbedarf geringer ausfällt und dadurch der Aufenthalt im Heim nicht mehr begrün- det ist, werden andere Optionen in Betracht gezogen. Es steht im Ermessen des Betriebes zu entscheiden, ob ein Heimplatz weiter angeboten werden kann. Es liegt immer in unserem Interesse eine geeignete Lösung für alle Betroffenen zu finden. Wenn möglich wird ein Platz im Betreuten Wohnen angeboten. Angrenzend ans Heim vermietet die Gemeinde Alterswoh- nungen. Das Alterswohnen steht im engen Kontakt mit der Gemeinde und kann bei einer freien Wohnung unterstützend bei der Vergabe mithelfen. 1.3 Der/die Bewohnende kann nur in Absprache mit der Betriebsleitung Erneuerungen und Än- derungen am Wohnobjekt vornehmen. Dies jedoch auf eigene Kosten und ohne Anspruch auf Entschädigung eines allfälligen Mehrwertes. Der/die Bewohnende geht mit dem Wohnob- jekt sorgfältig um. 1.4 Die Institution stellt im Wohnobjekt Anschlussmöglichkeiten für Telefon, Radio und Fernse- hen zur Verfügung. Der/die Bewohnende ist für die Beschaffung der Geräte und deren Instal- lation selber verantwortlich. Die Anschlussgebühren werden durch die Institution erhoben. Die Rechnung der Serafe, welche die Abgabe für Radio und Fernsehen bei der Institution und als Kollektivhaushalt einkassiert, kann allen Bewohnenden anteilsmässig in Rechnung gestellt werden, auch Personen mit Ergänzungsleistungen. 1.5 Der/die Bewohnende ist für die Sicherheit seiner/ihrer mitgebrachten Gegenstände selber verantwortlich und sorgt für d...
Wohnobjekt. 1.1 Die Bewohnerin/der Bewohner bezieht ab Eintrittsdatum das Einzel-Zimmer Nr. X/das Zweibett-Zimmer Nr. X in der Pflegewohngruppe Strasse Nr. PLZ Ort (nachfolgend Wohnob- jekt genannt): Einzelzimmer Pflegebett, Nachttisch, Schrank Zweibettzimmer Lavabo anderes Das Wohnobjekt wird in einem guten und sauberen Zustand übergeben. Allfällige Mängel wer- den schriftlich festgehalten. Die Bewohnerin/der Bewohner kann sämtliche Aufenthalts- und Freizeiträume mitbenutzen. 1.2 Die Bewohnerin/der Bewohner kann nur in Absprache mit der Heimleitung Erneuerungen und Änderungen am Wohnobjekt vornehmen. Dies jedoch auf eigene Kosten und ohne Anspruch auf Entschädigung eines allfälligen Mehrwertes. Die Bewohnerin/der Bewohner geht mit dem Wohnobjekt sorgfältig um. 1.3 Die Institution stellt im Wohnobjekt Anschlussmöglichkeiten für Telefon/Radio und Fernsehen zur Verfügung, wobei die Bewohnerin/der Bewohner für die Anmeldung, die Geräte, deren In- stallation und Gebühren selber verantwortlich ist. 1.4 Die Bewohnerin/der Bewohner ist für die Sicherheit ihrer/seiner mitgebrachten Gegenstände selber verantwortlich und schliesst eine Mobiliarversicherung und eine Einbruchsachversicherung ab, sofern der Wert des Mobiliars CHF 4‘000 übersteigt. Die Institution hat eine Privathaft- pflicht-Kollektiv-Versicherung für die Bewohner abgeschlossen. 1.5 Bei einer Kündigung ist das Wohnobjekt von der Bewohnerin/den Bewohner in gutem Zustand und vollständig geräumt abzugeben. Allfällige durch die Bewohnerin/den Bewohner verursachte Schäden am Wohnobjekt können in Rechnung gestellt werden. Die Schlussreinigung wird ge- mäss der diesem Vertrag beiliegenden Preisliste verrechnet.
Wohnobjekt. 1.1. Frau xy bewohnt ab dem ….. das Zimmer Nr. ….. Das Zimmer weist folgende Einrichtung auf: Pflegebett, auf Wunsch Nachttisch mit Leselampe, Grundbeleuchtung, Tagvorhänge, auf Wunsch Nachtvorhänge, Einbauschrank, Radio-, TV- und Telefonanschluss, Schwesternrufeinrichtung sowie ein WC mit Dusche und Lavabo. Die weitere Möblierung erfolgt nach Absprache durch die Bewohnerin / den Bewohner oder durch das Heim. Das Wohnobjekt wird in einem guten und sauberen Zustand übergeben. Allfällige Mängel werden schriftlich festgehalten Beim Eintritt in die Institution wird der Bewohnerin/dem Bewohner auf Wunsch ein Schlüssel übergeben. Diese werden separat quittiert. Bei Verlust eines Schlüssels kann die Institution die Schlüssel, resp. das Schloss auf Kosten der Bewohnerin/des Bewohners ersetzen/ändern lassen. 1.2. Das Heim übergibt das Zimmer in gutem Zustand. Die Bewohnerin/der Bewohner kann nur in Absprache mit der Heimleitung Erneuerungen und Änderungen am Wohnobjekt vornehmen. Dies jedoch auf eigene Kosten und ohne Anspruch auf Entschädigung eines allfälligen Mehrwertes. Die Bewohnerin/der Bewohner geht mit dem Wohnobjekt sorgfältig um. Bei der Beendigung der Nutzung ist das Zimmer im ursprünglichen baulichen Zustand und im Rahmen einer normalen Abnützung zurück zu geben. Allfällige durch die Bewohner verursachte Schäden können in Rechnung gestellt werden. Die Schlüssel sind dem Heim zurück zu geben. Die Schlussreinigung wird gemäss Preisliste verrechnet.
Wohnobjekt. Der Bewohner bezieht ab …. ein Zimmer in der AZB AG Einbettzimmer Zweibettzimmer Das Wohnobjekt wird in einem guten und sauberen Zustand übergeben. Der Bewohner kann sämtli- che Aufenthalts- und Freizeiträume mitbenutzen. Das Rauchen ist in allen Räumlichkeiten der AZB AG verboten. Am Wohnobjekt dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden. Erweist sich der Aufenthalt in dem bezogenen Zimmer aufgrund anderer Pflegebedürftigkeit, medi- zinischer, betrieblicher oder sozialer Gründe als ungeeignet, wird in Absprache mit den Betroffenen nach einer Lösung gesucht. Für den Fall, dass keine einvernehmliche Lösung gefunden wird, kann die AZB AG dem Bewohner ohne dessen Einverständnis vorübergehend oder dauerhaft ein anderes Zimmer zuteilen. Ein Zimmerwechsel löst keinen neuen Vertrag aus
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  • Kostenpauschalen netto / brutto

  • Baukostenzuschüsse 2.1. Der Kunde zahlt einen weiteren Baukostenzuschuss (BKZ), wenn der Kunde seine Leistungsanforderung (maximale Wärmeleistung/Anschlusswert) wesentlich erhöht. Wesentlichkeit ist dann anzunehmen, wenn eine Leistungssteigerung von 25 % erzielt wird. 2.2. Als angemessener BKZ zu den auf den Kunden entfallenden Kosten für die Erstellung oder Verstärkung von der örtlichen Versorgung dienenden Verteilungsanlagen gilt ein Anteil von 70 % dieser Kosten.

  • Versicherte Kosten Versichert sind im Rahmen des in Ziffer Q.4.1 geregelten Leistungsumfangs nachfolgende Kosten einschließlich notwendiger Gutachter-, Sachverständigen-, Anwalts-, Zeugen-, Verwaltungsverfahrens- und Gerichtskosten Q.5.1 für die Sanierung von Schäden an geschützten Arten, natürlichen Lebensräumen oder Gewässern: 1. die Kosten für die "primäre Sanierung", d.h. für Sanierungsmaßnahmen, die die geschädigten natürlichen Ressourcen und/oder beeinträchtigten Funktionen ganz oder annähernd in den Ausgangszustand zurückversetzen; 2. die Kosten für die "ergänzende Sanierung", d.h. für Sanierungsmaßnahmen in Bezug auf die natürlichen Ressourcen und/oder Funktionen, mit denen der Umstand ausgeglichen werden soll, dass die primäre Sanierung nicht zu einer vollständigen Wiederherstellung der geschädigten natürlichen Ressourcen und/oder Funktionen führt; 3. die Kosten für die "Ausgleichssanierung", d.h. für die Tätigkeiten zum Ausgleich zwischenzeitlicher Verluste natürlicher Ressourcen und/oder Funktionen, die vom Zeitpunkt des Eintretens des Schadens bis zu dem Zeitpunkt entstehen, in dem die primäre Sanierung ihre Wirkung vollständig entfaltet hat. "Zwischenzeitliche Verluste" sind Verluste, die darauf zurückzuführen sind, dass die geschädigten natürlichen Ressourcen und/oder Funktionen ihre ökologischen Aufgaben oder ihre Funktionen für andere natürliche Ressourcen nicht erfüllen können, solange die Maßnahmen der primären bzw. der ergänzenden Sanierung ihre Wirkung nicht entfaltet haben. Ersetzt werden 1.000.000 EUR je Versicherungsfall und für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme zur Umweltschadensversicherung; Q.5.2 für die Sanierung von Schädigungen des Bodens: die Kosten für die erforderlichen Maßnahmen, die zumindest sicherstellen, dass die betreffenden Schadstoffe beseitigt, kontrolliert, eingedämmt oder vermindert werden, so dass der geschädigte Boden unter Berücksichtigung seiner zum Zeitpunkt der Schädigung gegebenen gegenwärtigen oder zugelassenen zukünftigen Nutzung kein erhebliches Risiko einer Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit mehr darstellt. Q.5.3 Die unter Ziffer Q.5.1 und Ziffer Q.5.2 genannten Kosten für Umweltschäden, die auf Grundstücken des Versicherungsnehmers gemäß Ziffer Q.10.1 oder am Grundwasser gemäß Ziffer Q.10.2 eintreten, sind nur nach besonderer Vereinbarung (siehe Ziffern Q.14 und Q.15) versichert.

  • Produktspezifische Bestimmungen Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Barriere 55,00 % - 60,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.

  • Reisekosten Die Reisekosten sind in den Nebenkosten nach § 11 Nummer 11.1 enthalten und werden nicht separat vergütet.

  • Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen, • den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder • seine Authentifizierungselemente zur Nutzung des Online-Banking.

  • Vorabpauschalen Die Vorabpauschale ist der Betrag, um den die Ausschüttungen des Fonds innerhalb eines Kalenderjahrs den Basisertrag für dieses Kalenderjahr unterschreiten. Der Basisertrag wird durch Multiplikation des Rücknahmepreises des Anteils zu Beginn eines Kalenderjahrs mit 70 % des Basiszinses, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet wird, ermittelt. Der Basisertrag ist auf den Mehrbetrag begrenzt, der sich zwischen dem ersten und dem letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis zuzüglich der Ausschüttungen innerhalb des Kalenderjahrs ergibt. Im Jahr des Erwerbs der Anteile vermindert sich die Vorabpauschale um ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat des Erwerbs vorangeht. Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen. Vorabpauschalen sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteuerpflich- tig. Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds, daher sind 30 % der Vorabpauschalen steuerfrei für Zwecke der Einkommensteuer und 15 % für Zwecke der Gewerbe- steuer, wenn die Anteile von natürlichen Personen im Betriebsvermögen gehalten werden. Für steuer- pflichtige Körperschaften sind generell 40 % der Vorabpauschalen steuerfrei für Zwecke der Körper- schaftsteuer und 20 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Für Körperschaften, die Lebens- oder Kranken- versicherungsunternehmen sind und bei denen die Anteile den Kapitalanlagen zuzurechnen sind, oder die Kreditinstitute sind und bei denen die Anteile dem Handelsbuch zuzurechnen sind oder von denen mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben wurden, sind 15 % der Vorabpauschalen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 7,5 % für Zwecke der Gewerbe- steuer. Die Vorabpauschalen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Da der Fonds die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds erfüllt, wird beim Steuerabzug die Teilfreistellung von 15 % berücksichtigt.

  • Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises M09.80 Juvenile Arthritis bei sonstigen anderenorts klassifizierten Krankheiten: Mehrere Lokalisationen 1 2,00 EUR 93320

  • Wechselkurs Die Bestimmung des Wechselkurses bei Fremdwährungsgeschäften ergibt sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Bei Zahlungsdiensten gilt ergänzend der Zahlungsdiensterahmenvertrag.

  • Wartezeiten Es bestehen keine Wartezeiten.