Worum geht es? Musterklauseln

Worum geht es?. Die Stadt Bielefeld stellt Schülerinnen und Schülern für den Unterricht in der Schule sowie das Distanzlernen zu Hause digitale Endgeräte zur Verfügung. Die Geräte werden über die besuchte Schule verwaltet und im Falle des Distanzlernens ausgeliehen. Die nachfolgenden Regelungen bieten einen verbindlichen Rahmen für einen verantwortungs- vollen Umgang mit diesen digitalen Endgeräten.
Worum geht es?. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?
Worum geht es?. Abbau von Zöllen 91 Prozent der Zölle für europäische Exporte nach Mercosur werden im Laufe einer Übergangszeit von 15 Jahren aufgehoben. Laut Europäischer Kommission könnte das Abkommen bei vollständiger Umsetzung eine Zollersparnis für europäische Exporteure in der Höhe von 4 Mrd. Euro jährlich bewirken. Beim Export nach Mercosur gelten derzeit hohe Zölle auf Industriegüter: Bei Fahrzeugen 35 Prozent, bei Kfz-Teilen 14 bis 18 Prozent und bei Maschinen zwischen 14 und 20 Prozent. Diese Zölle werden im verein- barten Zeitraum weitgehend abgebaut. Für einige sensible Produkte (u.a. PKW) gelten Übergangsquoten. Reduktion anderer Handelshürden ▪ Unterschiedliche technische Standards erschweren den Handel. So könnte etwa die Vereinfachung bei Produktzertifizierungsverfahren Kosten signifikant senken. ▪ Der öffentliche Beschaffungsmarkt in den Mercosur-Staaten ist bisher massiv geschützt. (Laut Schätzung der Europäischen Kommission geht es um ein Auftragsvolumen von 300 Mrd. Euro jährlich). Diese südamerikanischen Staaten haben im Gegensatz zur EU u.a. nicht das „Government Procurement Agreement“ (GPA) der WTO unterzeichnet. Daher können sie drittstaatliche Unternehmen bei öffentlichen Beschaf- fungsaufträgen von Waren und Dienstleistungen ohne Einschränkung diskriminieren. Durch dieses Abkommen würde sich der Beschaffungs- markt der Mercosur-Staaten vor allem auf bundesstaatlicher Ebene für europäische Anbieter öffnen. Die Zahl nicht-tarifärer Handelshemmnisse ist gemäß den Vereinten Nationen in den vier Merco- sur-Staaten zusammen- genommen deutlich höher als in der EU. ▪ Klar ist: Auch nach Inkrafttreten des Abkommens entscheiden EU- Länder und Mercosur-Staaten eigenständig darüber, welche Produkte auf den jeweiligen Märkten zugelassen werden und welchen Stan- dards diese entsprechen müssen. Dieses Recht der Vertragspartner, etwa Schutzstandards nach eigenem Ermessen festzulegen („Right- to-Regulate“) ist im Abkommen ebenso explizit festgehalten wie das für die EU wichtige sogenannte „Vorsorgeprinzip“. Dieses besagt, dass Produkte ohne wissenschaftlichen Beweis, aber bei begründetem Verdacht vom Markt ferngehalten werden können. Europäische und österreichische Standards im Sozial-, Umwelt- und Lebensmittel- bereich usw. werden durch das Abkommen nicht berührt und bleiben vollständig erhalten. ▪ Die Zahl nicht-tarifärer Handelshemmnisse ist gemäß den Vereinten Nationen in den vier Mercosur-Staaten zusammengenommen deutlich höher als in der EU. Vor allem sanit...
Worum geht es?. Was ändert sich für den Verein? • Erfasst werden personenbezogene Daten. Dies sind alle Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse einer Person. Einzelangaben sind z.B. Name, Adresse, Geburtsdatum, Ausbildungsstatus, Kontoverbindung der Vereinsmitglieder, Mitarbeiter, Lieferanten, Mitgliedsinteressenten und Besucher von Veranstaltungen (Betroffene). Diese Daten sind für das Vereinsleben von Bedeutung. • Diese für den Verein relevanten personenbezogenen Daten sind gesetzlich vor unberechtigter Nutzung geschützt. Verantwortlich hierfür ist der Verein, vertreten durch den Vereinsvorstand. Er hat darauf zu achten, dass mit den Daten nach Recht und Gesetz umgegangen wird. • Für den Umgang mit diesen Daten muss entweder eine gesetzliche Grundlage oder die Einwilligung des Betroffenen vorliegen. Eine gesetzliche Grundlage kann der Vereinszweck sein, der in der Vereinssatzung angegeben ist, siehe aktuelle Vereinsatzung Stand 2019 ‐ §2 Zweck des Vereins. Einsehbar auf der Internetseite xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx0000xx.xx oder anforderbar beim Vorstand. Mitgliederdaten (im Aufnahmeantrag) Mitgliederverwaltung, Regionalverband, Versicherungen, Arbeitseinsätze, Veranstaltungen, Weiterbildungen, Ansprechpartner für andere Vereine Daten von Vereinsmitarbeitern Erfüllung des Arbeitsvertrags, Steuerberater Rechnungsdaten Bezahlung der Mitgliedbeiträge oder Arbeitseinsätze Weitergabe an andere Mitglieder? Ja, in der Regel. Anmeldung zu Wettkämpfen? Ja.
Worum geht es?. Die Stadt Bielefeld stellt Xxxxxxx/innen für den Unterricht an den Berufskollegs sowie das Distanz- lernen zu Hause digitale Endgeräte und Microsoft 365 (im Folgenden „M 365“) zur Verfügung. Die Geräte und die Software werden über das besuchte Berufskolleg verwaltet. Die nachfolgenden Regelungen bieten einen verbindlichen Rahmen für einen verantwortungsvol- len Umgang mit diesen digitalen Endgeräten.
Worum geht es?. Die Dichte der Xxxxx, Xxxxx, Bakterien in der Atemluft messbar, signifikant zu reduzieren. Xxxxx, die Belastung des Organismus durch Xxxxx, Xxxxx, Bakterien zu reduzieren, so dass das Immunsystem den Rest allein schafft und den Organismus gesund hält. Diese 1er Unit hält den Bereich des persönlichen Atemumfeldes sauber. Der Mensch atmet ca. 16-19 x pro Minute. Dabei zieht er sich ca. 50 Liter Luft aus seinem direkten Umfeld in den Organismus. Diese Luft bezieht der Mensch aus seinem persönlichen Atemumfeld das ca. 1.5 Kubikmeter groß ist. Also 1500 Liter. In dieses Atemumfeld dringt permanent neue belastete Luft ein, durch permanente Luftbewegung oder von anderen Personen die in dieses Atemumfeld "eindringen", einen ansprechen etc. Eine 1er-Unit die sich z.B. in der Nähe oder an meinem Arbeitsplatz befindet zieht pro Stunde über 9 Kubikmeter Luft (9000 Liter) durch zwei Ventilatoren an der UVC Röhre vorbei und tötet dabei Xxxxx, Xxxxx und Bakterien zu 90% ab. Das heißt eine 1er Unit reduziert signifikant die Keime-, Viren-, Bakterien-Belastung im persönlichen Atemumfeld und erhöht drastisch die Möglichkeit, dass das Immunsystem mit der Restbelastung fertig wird und der Mensch gesund bleibt. Beispiel − Negativionisierung der Atemluft Die Entdeckung der Elektrizität von Negativ - Ionen auf den menschlichen Organismus, ist eine der wichtigen Forschungen auf dem Gebiet der Naturwissenschaften, der Gesundheit! Die negativen Ionen sind nicht nur lebensnotwendig, sie üben eine belebende Wirkung auf alle lebenden Organismen aus, seien sie krank oder gesund. Alle Funktionen des Organismus werden angeregt, z.B. die Sauerstoffaufnahmefähigkeit erhöht. Diese Anregung betrifft den ganzen Organismus, denn sie wird an der Basis ausgeübt, auf die Zellen. Austauschbare Zusatzfilter optimieren zusätzlich den Reinigungsgrad der Luft im persönlichen Atemumfeld. „DeineLuft“- Systeme von Mundoplant bieten Lösungen, in denen die Verbindung von Biologie und Technologie zum Einsatz kommt. Die Vermietung von Pflanzsystemen und Luftreinigungssystemen sind bereits existierende Multi-Milliardenmärkte. Es hat sie bisher nur noch niemand zusammengeführt. Es gibt weltweit kein vergleichbares Produkt durch die Entwicklung eines patentierten flexiblen pflanzen-basierten luftreinigenden Funktionssystems, das dem Innenraumsmog entgegen wirkt. Durch die Kombination von Wirkungs- und Funktionskomponenten, organischen und mechanisch-elektrischen Komponenten, werden biochemische und physikalisch...

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  • Schutz personenbezogener Daten Die Vertragsparteien kommen überein zusammenzuarbeiten, um ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten im Einklang mit den höchsten europäischen und internationalen Standards, einschließlich der einschlägigen Übereinkünfte des Europarats, zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit beim Schutz personenbezogener Daten kann unter anderem den Austausch von Informationen und von Experten umfassen.

  • Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats (SEPA Direct Debit Mandate) Der Kunde erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Lastschriftmandat. Damit autorisiert er gegenüber seiner Bank die Einlösung von SEPA- Basis-Lastschriften des Zahlungsempfängers. Das Mandat ist in Textform oder in der mit seiner Bank vereinbarten Art und Weise zu erteilen. In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthal- ten, dass die am Lastschrifteinzug beteiligten Zahlungsdienstleister und etwaige zwischengeschaltete Stellen die für die Ausführung der Last- schrift notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden abrufen, verarbeiten, übermitteln und speichern. In dem SEPA-Lastschriftmandat müssen die folgenden Erklärungen des Kunden enthalten sein: – Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Kunden mittels SEPA-Basis-Lastschrift einzuziehen, und – Weisung an die Bank, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen SEPA-Basis-Lastschriften einzulösen. Das SEPA-Lastschriftmandat muss folgende Autorisierungsdaten ent- halten: – Bezeichnung des Zahlungsempfängers, – eine Gläubiger-Identifikationsnummer, – Kennzeichnung als einmalige oder wiederkehrende Zahlung, – Name des Kunden (sofern verfügbar), – Bezeichnung der Bank des Kunden und – seine Kundenkennung (siehe Nummer A. 2.1.2). Über die Autorisierungsdaten hinaus kann das Lastschriftmandat zu- sätzliche Angaben enthalten.

  • Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Rückversicherer: Vermittler: Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: Externe Dienstleister: Weitere Empfänger:

  • Verarbeitung personenbezogener Daten 15.1. Verisure nimmt die Sicherheit der personenbezogenen Daten des Kunden ernst und verarbeitet die Daten des Kun- den gemäß den Anweisungen des Kunden (Aktionsplan) und den anwendbaren Vorschriften, indem solide interne Sicher- heitsvorkehrungen zum Schutz der personenbezogenen Daten des Kunden vorgenommen und dem Kunden Maßnahmen in Bezug auf die Rechte von personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt werden. 15.2. Die Datenschutzerklärung und die Videoüberwachungsrichtlinie von Verisure, sowie Anhang 5.3. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, beschreiben wie personenbezogene Daten des Kunden erhoben, verwendet, verarbeitet, über- tragen und gespeichert werden. Die Datenschutzerklärung von Verisure ist in einem separaten Dokument enthalten, wel- ches unter xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx abrufbar ist. Die Videoüberwachungsrichtlinie finden Sie unter xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxx-xxxxxxxxxxx. Falls die Bestimmungen der Datenschutzerklärung und die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht miteinander vereinbar sein sollten, haben die Bestimmungen der Daten- schutzerklärung Vorrang. 15.3. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten und die Informationen, die er von seinen registrierten Kontakten zur Verfügung gestellt hat, wie personenbezogene Daten / Fotos / Videos / Tonaufnahmen, Daten die vom Alarmsystem stammen oder zwischen dem Alarmsystem und dem Kunden (über Verisure Mobilanwendungen) ausgetauscht werden, sowie alle aufgezeichneten Telefongespräche zwischen Verisure und dem Kunden, sowie seiner registrierten Kontakte, die im Aktionsplan angegebene Adresse und Angaben zum Grundstück sowie Gespräche, die über eine der Komponenten des Alarmsystems geführt werden (sofern das System dies zulässt), registriert, verarbeitet und verwendet werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Der Kunde verpflichtet sich die von ihm ange- gebenen registrierten Kontakte selbstständig und eigenverantwortlich über diese Verarbeitung zu informieren und die Einwilligung dieser Kontakte einzuholen, soweit dies rechtlich erforderlich ist. 15.4. Verisure gewährleistet sowohl für sich als auch für seine Mitarbeiter und Beauftragten die Vertraulichkeit der vom Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten, insbesondere der Alarmdienste, und schützt diese durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen vor Dritten. Der Kunde ermächtigt Verisure, seine personenbezogenen Daten nach Ein- satz angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen (gemäß 28 DSGVO) an jedes Unternehmen weiterzu- geben, das zu derselben Unternehmensgruppe wie Verisure gehört, und an andere Dritte, die für Verisure den Vertrag ausführen. 15.5. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags erteilt der Kunde sein Einverständnis (gemäß 6.1. DSGVO), dass Verisure Video-, Bild- oder Tonaufnahmen an Strafverfolgungsbehörden (z. B. Polizei oder Justiz) oder an Versicherungsgesellschaf- ten weitergibt, um Schadensfälle zu klären oder die Straftäter zu ermitteln, soweit der Kunde und Verisure eine solche Dienstleistung vereinbart haben. 15.6. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags erteilt der Kunde sein Einverständnis (gemäß 6.1. DSGVO), dass Verisure einige Telefongespräche mit dem Kunden und/oder seinen registrierten Kontakten zu Trainings- und Qualitätszwecken aufzeichnen wird. Sollte der Kunde telefonisch die Aufzeichnung ablehnen, wird die Aufzeichnung gelöscht.

  • Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

  • Übermittlung von Lastschriftdaten Bei SEPA-Firmen-Lastschriften können die Lastschriftdaten auch über das Nachrichtenübermittlungssystem der Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT) mit Sitz in Belgien und Rechenzentren in der Europäischen Union, in der Schweiz und in den USA weitergeleitet werden.

  • Löschung und Rückgabe von personenbezogenen Daten (1) Kopien oder Duplikate der Daten werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Hiervon ausgenommen sind Sicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind. (2) Nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Arbeiten oder früher nach Aufforderung durch den Auftraggeber – spätestens mit Beendigung der Leistungsvereinbarung – hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen oder nach vorheriger Zustimmung datenschutzgerecht zu vernichten. Gleiches gilt für Test- und Ausschussmaterial. Das Protokoll der Löschung ist auf Anforderung vorzulegen. (3) Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch den Auftragnehmer entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufzubewahren. Er kann sie zu seiner Entlastung bei Vertragsende dem Auftraggeber übergeben.

  • Überprüfung der Rechtmäßigkeit und Datenminimierung (a) Der Datenimporteur erklärt sich damit einverstanden, die Rechtmäßigkeit des Offenlegungsersuchens zu überprüfen, insbesondere ob das Ersuchen im Rahmen der Befugnisse liegt, die der ersuchenden Behörde übertragen wurden, und das Ersuchen anzufechten, wenn er nach sorgfältiger Beurteilung zu dem Schluss kommt, dass hinreichende Gründe zu der Annahme bestehen, dass das Ersuchen nach den Rechtsvorschriften des Bestimmungslandes, gemäß geltenden völkerrechtlichen Verpflichtungen und nach den Grundsätzen der Völkercourtoisie rechtswidrig ist. Unter den genannten Bedingungen sind vom Datenimporteur mögliche Rechtsmittel einzulegen. Bei der Anfechtung eines Ersuchens erwirkt der Datenimporteur einstweilige Maßnahmen, um die Wirkung des Ersuchens auszusetzen, bis die zuständige Justizbehörde über dessen Begründetheit entschieden hat. Er legt die angeforderten personenbezogenen Daten erst offen, wenn dies nach den geltenden Verfahrensregeln erforderlich ist. Diese Anforderungen gelten unbeschadet der Pflichten des Datenimporteurs gemäß Klausel 14 Buchstabe (e). (b) Der Datenimporteur erklärt sich damit einverstanden, seine rechtliche Beurteilung und eine etwaige Anfechtung des Offenlegungsersuchens zu dokumentieren und diese Unterlagen dem Datenexporteur zur Verfügung zu stellen, soweit dies nach den Rechtsvorschriften des Bestimmungslandes zulässig ist. Auf Anfrage stellt er diese Unterlagen auch der zuständigen Aufsichtsbehörde zur Verfügung. Der Datenexporteur stellt die Beurteilung dem Verantwortlichen zur Verfügung.

  • Dokumentation und Einhaltung der Klauseln (a) Die Parteien müssen die Einhaltung dieser Klauseln nachweisen können. (b) Der Auftragsverarbeiter bearbeitet Anfragen des Verantwortlichen bezüglich der Verarbeitung von Daten gemäß diesen Klauseln umgehend und in angemessener Weise. (c) Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle Informationen zur Verfügung, die für den Nachweis der Einhaltung der in diesen Klauseln festgelegten und unmittelbar aus der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 hervorgehenden Pflichten erforderlich sind. Auf Verlangen des Verantwortlichen gestattet der Auftragsverarbeiter ebenfalls die Prüfung der unter diese Klauseln fallenden Verarbeitungstätigkeiten in angemessenen Abständen oder bei Anzeichen für eine Nichteinhaltung und trägt zu einer solchen Prüfung bei. Bei der Entscheidung über eine Überprüfung oder Prüfung kann der Verantwortliche einschlägige Zertifizierungen des Auftragsverarbeiters berücksichtigen. (d) Der Verantwortliche kann die Prüfung selbst durchführen oder einen unabhängigen Prüfer beauftragen. Die Prüfungen können auch Inspektionen in den Räumlichkeiten oder physischen Einrichtungen des Auftragsverarbeiters umfassen und werden gegebenenfalls mit angemessener Vorankündigung durchgeführt. (e) Die Parteien stellen der/den zuständigen Aufsichtsbehörde(n) die in dieser Klausel genannten Informationen, einschließlich der Ergebnisse von Prüfungen, auf Anfrage zur Verfügung.

  • SEPA-Lastschriftmandat Gläubiger-ID DE88ZZZ00000928033 / Mandatsreferenz MDT10027-00(Kundennr.)-000 Ich ermächtige Kabel- & Medienservice Jungnickel GmbH & Co. KG Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Kabel- & Medienservice Jungnickel GmbH & Co. KG auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. _ _ _ _ Kreditinstitut (Name und BIC) IBAN Schneeberg, Ort, Datum und Unterschrift Der Telekommunikationsnetzbetreiber betreibt ein regional begrenztes Breitbandnetz. Über dieses Netz bietet der Telekommunikationsnetzbetreiber seinen Kunden Rundfunk, Internet und Telefonie sowie mit diesen Diensten zusammenhängende weitere Services an. Diese besonderen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „BesGB“) gelten für Vertragsverhältnisse, die im Hinblick auf den Bezug der TV, Internet- und/oder Telefoniedienste ab dem 16. Juli 2020 begründet oder geändert wurden. Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich in folgender Reihenfolge aus dem Nutzungsvertrag inklusive der jeweiligen Preisliste, der Leistungsbeschreibung, diesen BesGB und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Im Fall von Widersprüchen der Bestimmungen der vorstehenden Dokumente gehen die Bestimmungen der jeweils zuerst genannten Dokumente denen der danach genannten Dokumente vor. Bezieht der Kunde neben dem TV-, Internet- und/oder Telefoniedienst weitere Dienste von dem Telekommunikationsnetzbetreiber, gelten darüber hinaus die weiteren Besonderen Geschäftsbedingungen für diese Dienste. Die BesGB finden auch Anwendung auf hiermit im Zusammenhang stehende Auskünfte, Beratungen, Wartungsarbeiten und Störungsbeseitigungen.