Worum geht es? Musterklauseln

Worum geht es?. Die Stadt Bielefeld stellt Schülerinnen und Schülern für den Unterricht in der Schule sowie das Distanzlernen zu Hause digitale Endgeräte zur Verfügung. Die Geräte werden über die besuchte Schule verwaltet und im Falle des Distanzlernens ausgeliehen. Die nachfolgenden Regelungen bieten einen verbindlichen Rahmen für einen verantwortungs- vollen Umgang mit diesen digitalen Endgeräten. • Du bist verpflichtet Dich bei Nutzung des Gerätes an das geltende Recht zu halten. Nehme daher keine unrechtmäßigen Handlungen vor. • Verletze keine Rechte anderer und halte Dich an die Regeln des Urheberrechts. Fremde Inhalte (Texte, Fotos, Videos, Lieder, Audio und andere Materialien) dürfen nicht ohne Genehmigung der Urheber gespeichert werden. Dazu gehören auch eingescannte oder abfotografierte Texte und Bilder. • Unterlasse es, unangemessene Inhalte oder anderes Material (das z. B. Nacktdarstellungen, Brutalität, Pornografie, anstößige Sprache, Gewaltdarstellungen oder kriminelle Handlungen zum Inhalt hat) zu veröffentlichen oder über die zur Verfügung gestellten Dienste zu teilen. (Anmerkung: Die jetzige Formulierung bedeutet, dass keinerlei Material veröffentlicht oder geteilt werden darf!) • Die Verbreitung und das Versenden von belästigenden, beleidigenden oder bedrohenden Inhalten sind verboten. • Unterlasse Handlungen, durch die Kinder ausgenutzt werden, ihnen Schaden zugefügt oder angedroht wird. • Falls Dir Deine Schule die Nutzung der E-Mail-Funktion erlaubt, darfst Du keine Massen- Nachrichten (Spam) und/oder andere Formen unzulässiger Werbung versenden. • Unterlasse Handlungen, die betrügerisch, falsch oder irreführend sind (z. B. sich als jemand anderes ausgeben oder versuchen die Dienste zu manipulieren). • Unterlasse es, wissentlich Beschränkungen des Zugriffs auf bzw. der Verfügbarkeit der Programme und Apps zu umgehen. • Unterlasse Handlungen, die Dir oder anderen Schaden zufügen (z. B. das Übertragen von Viren, das Belästigen anderer, das Posten terroristischer Inhalte, Hassreden oder Aufrufe zur Gewalt gegen andere). • Unterlasse Handlungen, die die Privatsphäre von anderen verletzen. • Helfe niemandem bei einem Verstoß gegen diese Regeln. Bei Regelverstößen kann die Schulleitung das Leihgerät unverzüglich einziehen. Besteht der Verdacht auf das Vorliegen eines strafrechtlich relevanten Verstoßes, ist die Stadt Bielefeld verpflichtet, diesem Verdacht nachzugehen.
Worum geht es?. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?
Worum geht es?. Abbau von Zöllen 91 Prozent der Zölle für europäische Exporte nach Mercosur werden im Laufe einer Übergangszeit von 15 Jahren aufgehoben. Beim Export nach Mercosur gelten derzeit hohe Zölle auf Industriegüter: Bei Fahrzeugen 35 Prozent, bei Kfz-Teilen 14 bis 18 Prozent und bei Maschinen zwischen 14 und 20 Prozent. Diese Zölle werden im verein- barten Zeitraum weitgehend abgebaut. Für einige sensible Produkte (u.a. PKW) gelten Übergangsquoten. Reduktion anderer Handelshürden ▪ Unterschiedliche technische Standards erschweren den Handel. So könnte etwa die Vereinfachung bei Produktzertifizierungsverfahren Kosten signifikant senken. ▪ Der öffentliche Beschaffungsmarkt in den Mercosur-Staaten ist bisher massiv geschützt. (Laut Schätzung der Europäischen Kommission geht es um ein Auftragsvolumen von 300 Mrd. Euro jährlich). Diese südamerikanischen Staaten haben im Gegensatz zur EU u.a. nicht das „Government Procurement Agreement“ (GPA) der WTO unterzeichnet. Daher können sie drittstaatliche Unternehmen bei öffentlichen Beschaf- fungsaufträgen von Waren und Dienstleistungen ohne Einschränkung diskriminieren. Durch dieses Abkommen würde sich der Beschaffungs- markt der Mercosur-Staaten vor allem auf bundesstaatlicher Ebene für europäische Anbieter öffnen. Die Zahl nicht-tarifärer Handelshemmnisse ist gemäß den Vereinten Nationen in den vier Merco- sur-Staaten zusammen- genommen deutlich höher als in der EU. ▪ Klar ist: Auch nach Inkrafttreten des Abkommens entscheiden EU- Länder und Mercosur-Staaten eigenständig darüber, welche Produkte auf den jeweiligen Märkten zugelassen werden und welchen Stan- dards diese entsprechen müssen. Dieses Recht der Vertragspartner, etwa Schutzstandards nach eigenem Ermessen festzulegen („Right- to-Regulate“) ist im Abkommen ebenso explizit festgehalten wie das für die EU wichtige sogenannte „Vorsorgeprinzip“. Dieses besagt, dass Produkte ohne wissenschaftlichen Beweis, aber bei begründetem Verdacht vom Markt ferngehalten werden können. Europäische und österreichische Standards im Sozial-, Umwelt- und Lebensmittel- bereich usw. werden durch das Abkommen nicht berührt und bleiben vollständig erhalten. ▪ Die Zahl nicht-tarifärer Handelshemmnisse ist gemäß den Vereinten Nationen in den vier Mercosur-Staaten zusammengenommen deutlich höher als in der EU. Vor allem sanitäre und phytosanitäre (pflanzenge- sundheitliche) Maßnahmen, die Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz fördern sollen und den Agrarsektor betreffen, schränken den Hande...
Worum geht es?. Die Dichte der Xxxxx, Xxxxx, Bakterien in der Atemluft messbar, signifikant zu reduzieren. Xxxxx, die Belastung des Organismus durch Xxxxx, Xxxxx, Bakterien zu reduzieren, so dass das Immunsystem den Rest allein schafft und den Organismus gesund hält. Diese 1er Unit hält den Bereich des persönlichen Atemumfeldes sauber. Der Mensch atmet ca. 16-19 x pro Minute. Dabei zieht er sich ca. 50 Liter Luft aus seinem direkten Umfeld in den Organismus. Diese Luft bezieht der Mensch aus seinem persönlichen Atemumfeld das ca. 1.5 Kubikmeter groß ist. Also 1500 Liter. In dieses Atemumfeld dringt permanent neue belastete Luft ein, durch permanente Luftbewegung oder von anderen Personen die in dieses Atemumfeld "eindringen", einen ansprechen etc. Eine 1er-Unit die sich z.B. in der Nähe oder an meinem Arbeitsplatz befindet zieht pro Stunde über 9 Kubikmeter Luft (9000 Liter) durch zwei Ventilatoren an der UVC Röhre vorbei und tötet dabei Xxxxx, Xxxxx und Bakterien zu 90% ab. Das heißt eine 1er Unit reduziert signifikant die Keime-, Viren-, Bakterien-Belastung im persönlichen Atemumfeld und erhöht drastisch die Möglichkeit, dass das Immunsystem mit der Restbelastung fertig wird und der Mensch gesund bleibt. Beispiel − Negativionisierung der Atemluft Die Entdeckung der Elektrizität von Negativ - Ionen auf den menschlichen Organismus, ist eine der wichtigen Forschungen auf dem Gebiet der Naturwissenschaften, der Gesundheit! Die negativen Ionen sind nicht nur lebensnotwendig, sie üben eine belebende Wirkung auf alle lebenden Organismen aus, seien sie krank oder gesund. Alle Funktionen des Organismus werden angeregt, z.B. die Sauerstoffaufnahmefähigkeit erhöht. Diese Anregung betrifft den ganzen Organismus, denn sie wird an der Basis ausgeübt, auf die Zellen. Austauschbare Zusatzfilter optimieren zusätzlich den Reinigungsgrad der Luft im persönlichen Atemumfeld. „DeineLuft“- Systeme von Mundoplant bieten Lösungen, in denen die Verbindung von Biologie und Technologie zum Einsatz kommt. Die Vermietung von Pflanzsystemen und Luftreinigungssystemen sind bereits existierende Multi-Milliardenmärkte. Es hat sie bisher nur noch niemand zusammengeführt. Es gibt weltweit kein vergleichbares Produkt durch die Entwicklung eines patentierten flexiblen pflanzen-basierten luftreinigenden Funktionssystems, das dem Innenraumsmog entgegen wirkt. Durch die Kombination von Wirkungs- und Funktionskomponenten, organischen und mechanisch-elektrischen Komponenten, werden biochemische und physikalisch...
Worum geht es?. Die Stadt Bielefeld stellt Xxxxxxx/innen für den Unterricht an den Berufskollegs sowie das Distanz- lernen zu Hause digitale Endgeräte und Microsoft 365 (im Folgenden „M 365“) zur Verfügung. Die Geräte und die Software werden über das besuchte Berufskolleg verwaltet. Die nachfolgenden Regelungen bieten einen verbindlichen Rahmen für einen verantwortungsvol- len Umgang mit diesen digitalen Endgeräten.

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  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und