Sicherheit und Umweltschutz. 15.1 Verpackungen sind so zu gestalten, dass sie leicht trennbar und recyclebar sind, Mischgebinde vermieden werden sowie Materialien aus natürlich nachwachsenden Rohstoffen verwendet werden. Entsprechende Produkt- und Materialinformation ist bereitzustellen.
15.2 Personen, die in Erfüllung des Vertrages Arbeiten im Werksgelände des Bestellers ausführen, haben die jeweils geltenden Regelungen für Sicherheit und Umweltschutz zu beachten. Haftung für Unfälle, die diesen Personen auf dem Werksgelände zustoßen, ist ausgeschlossen, soweit diese nicht durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Bestellers verursacht wurden.
15.3 Im Übrigen wird hinsichtlich Sicherheit und Umweltschutz auf Ziffer 2.7 verwiesen.
Sicherheit und Umweltschutz. Die SEAB AG gewährleistet bei der Erbringung ihrer Leistungen die Sicherheit der Kunden und Kundinnen und den Schutz der Umwelt.
Sicherheit und Umweltschutz. 3.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alles Notwendige zu veranlassen, um die Sicherheit der Projektmitarbeiter, der Geschäftspartner in der Lieferanten- und Handelskette und der Projektumgebung zu gewährleisten und das Sicherheitsbewusstsein zu stärken. Außerdem wird der Auftragnehmer darauf hinwirken, dass alle Beteiligten proaktiv im Sinne der Sicherheit handeln. Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass der Auftragnehmer, seine Mitarbeiter sowie die von ihm beauftragten Unterauftragnehmer, Arbeitnehmer und Lieferanten die Verhaltensregeln der Heijmans-Gruppe und die im VGWM- Handbuch vorgeschriebenen Sicherheitsstandards beachten. Diese sind unter www. geenongevallen.nlabrufbar.
3.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Instruktionen, Anforderungen und Weisungen des Auftraggebers, der Bauleitung und behördlicher Stellen wie beispielsweise des Gewerbeaufsichtsamts strikt einzuhalten.
3.3 Der Auftragnehmer erklärt, im Besitz eines „VCA*-Zertifikats” (SCC-Zertifikat für Unternehmen ohne Unterauftragnehmer) oder eines „VCA**-Zertifikats” (SCC- Zertifikat für Unternehmen mit Unterauftragnehmern) zu sein. Eine Kopie dieses Zertifikats muss vor Beginn der Werkleistungen an den Auftraggeber übermittelt werden.
3.4 Der Auftragnehmer organisiert Toolboxmeetings (regelmäßige Sicherheitsinstruktionen) bzw. nimmt an diesen teil und ist verpflichtet, sämtliche Regeln und Vorschriften umzusetzen bzw. einzuhalten, die für das Projekt gelten.
3.5 Der Auftragnehmer erklärt, dass er im Besitz aller Zertifikate ist, die gesetzlich und (falls zutreffend) nach den vor Ort geltenden Vorschriften für die Durchführung der Werkleistungen vorgeschrieben sind. Kopien davon werden auf erstes Anfordern des Auftraggebers übersandt.
3.6 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um zu vermeiden, dass während der Anlieferung und Abfuhr von Material und/oder Materialien und während der Durchführung der Werkleistungen auf der Baustelle eine Bodenverunreinigung und/oder ein Umweltschaden auftritt. Sollte dennoch eine Bodenverunreinigung und/oder ein Umweltschaden auftreten, ist der Auftragnehmer verpflichtet, sofort die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, d.h. die betreffende Verunreinigung bei dem Auftraggeber zu melden und die ursprüngliche Situation auf seine Kosten wiederherzustellen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter freizustellen.
3.7 Für den Fall, dass der Auftragnehmer eine oder...
Sicherheit und Umweltschutz. 24.1. Der Käufer wird für geeignete und sichere Entladeeinrichtungen am vereinbarten Lieferort sowie angemessene Notfallverfahren sorgen. „Wirtz“ ist nicht verpflichtet die Einigung der Einrichtungen des Käufers für die Lieferung zu beurteilen.
Sicherheit und Umweltschutz. 14.1 Der Lieferant garantiert, dass er alle geltenden Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften erfüllt.
14.2 Eine umweltverträgliche Entwicklung und Herstellung der Produkte sowie deren Transport, Verwendung und Entsorgung wird von dem Lieferanten gefördert.
14.3 Der Lieferant schützt das Leben sowie die Gesundheit seiner Mitarbeiter und Nachbarn, ebenso wie das der Öffentlichkeit gegenüber Gefahren, die von seinen Herstellungsprozessen und Produkten ausgehen können.
14.4 Der Lieferant nutzt die von ihm benötigten Ressourcen wie beispielsweise Wasser, Energiequellen, Rohstoffe effizient und sparsam, er verwendet energieeffiziente sowie umweltfreundliche Technologien und reduziert seine Abfallmengen ebenso wie die von ihm verursachten Emissionen in Luft, Wasser und Boden.
14.5 Der Lieferant hat die Auswirkungen aufgrund seiner Tätigkeit auf Biodiversität, Klimawandel und Wasserknappheit zu verringern.
14.6 Der Lieferant engagiert sich für die Entwicklung und den Einsatz klimafreundlicher Produkte und Verfahren zur Reduzierung von Stromverbrauch und Treibhausgasen.
14.7 Ausserdem garantiert der Lieferant, dass dieser ebenfalls Nachhaltigkeitsanforderungen an seine Lieferanten stellt, denn nur so können wir den uns selbst vorgegebenen Standard einer nachhaltigen Lieferkette erfüllen.
Sicherheit und Umweltschutz. 5.1 Die Lieferungen und Leistungen des Lieferanten müssen den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den Sicherheits- und Umweltschutzbestimmungen entsprechen.
5.2 Der Lieferant erkennt für den Fall des Betretens unserer Hamburger Betriebsstätten die Beiersdorf Sicherheitsregeln für Auftragnehmer als verbindlich an. Die jeweils aktuelle Version der Sicherheitsregeln kann unter xxx.xxxxxxxxxx.xx, Suchbegriff: „Sicherheitsregeln“ eingesehen werden.
Sicherheit und Umweltschutz. Der Consultant verpflichtet sich und seine Vertreter, Agenten und Mitarbeiter zur Einhaltung der internationalen Umwelt-, Sozial-, Gesundheits- und Sicherheitsstandards (ESHS) (einschließlich Probleme der sexuellen Ausbeutung und des sexuellen Missbrauchs und der geschlechtsspezifischen Gewalt) und damit: verpflichtet er alle seine Unterauftragnehmer und Hauptlieferanten, zum Beispiel für wichtige Liefergegenstände, die internationalen Umwelt- und Arbeitsnormen einzuhalten und sicherzustellen, dass diese mit dem geltenden Recht und den Vorschriften des Landes, in dem der Vertrag umgesetzt wird, sowie mit den grundlegenden Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und den internationalen Umweltverträgen vereinbar sind; und alle Maßnahmen zur Eindämmung von Umwelt- und Sozialrisiken umzusetzen, die in der Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung (USVP) ermittelt und im Umwelt- und Sozialmanagementplan (USMP) weiter ausgeführt werden, soweit diese Maßnahmen für den Vertrag relevant sind, und Maßnahmen zur Verhinderung von sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch und geschlechtsspezifischer Gewalt umzusetzen.
Sicherheit und Umweltschutz. Die Lieferungen und Leistungen des Lieferanten müssen den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den Sicherheits- und Umweltschutzbestimmungen entsprechen. shall be entitled to reject the consignment without examining the content. The cost of any returns shall be borne by the Supplier.
Sicherheit und Umweltschutz. 10.1 Ihre Lieferungen und Leistungen müssen den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den Sicherheits- und Umweltschutzbestimmungen einschließlich der Verordnung über gefährliche Stoffe, dem ElektroG und den Sicherheitsempfehlungen der zuständigen deutschen Fachgremien oder Fachverbände, z.B. VDE, VDI, DIN, entsprechen. Einschlägige Bescheinigungen, Prüfzeugnisse und Nachweise sind kostenlos mitzuliefern.
10.2 Sie sind verpflichtet, den aktuellen Stand der für Ihre Komponenten zutreffenden Richtlinien und Gesetze hinsichtlich von Stoffbeschränkungen zu ermitteln und einzuhalten. Sie sind verpflichtet, nicht-verbotene Stoffe einzusetzen. Vermeidungs- und Gefahrstoffe laut den geltenden Gesetzen und Richtlinien sind auf den Spezifikationen durch Sie anzugeben. Falls zutreffend sind die Sicherheitsdatenblätter bereits mit den Angeboten und bei der jeweiligen Erst-belieferung mit dem Lieferschein (mindestens Deutsch oder Englisch) abzugeben. Hinweise über Überschreitungen von Stoffeinschränkungen und Lieferung von Verbotsstoffen sind uns umgehend mitzuteilen.
10.3 Bei Lieferungen und beim Erbringen von Leistungen sind Sie allein für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich. Danach erforderliche Schutzvorrichtungen sowie etwaige Anweisungen des Herstellers sind kostenlos mitzuliefern.
Sicherheit und Umweltschutz. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass bei seinen Liefe- rungen und Leistungen alle einschlägigen sicherheitstech- nischen Bestimmungen und anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden, wie z. B. Vorschriften des Arbeitsschutzes, des Gesundheits- schutzes und der Unfallverhütung sowie der entspre- chenden sicherheitstechnischen und arbeitsmedizini- schen Regeln und den SiGeKo-Richtlinien, die bau-, gewerbe- und verkehrsrechtlichen Bestim- mungen, insbesondere die Aufsichts- und Verkehrs- sicherungspflichten auf Baustellen und sonstigen Ar- beitsstellen, weitere zutreffende Bestimmungen, z. B. Gerätesicherheitsgesetz, Gefahrstoffverordnung, die jeweils geltenden Umweltschutz- und Entsor- gungsvorschriften. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass er nur Baustoffe verwendet und Verfahren durchführt, die für die Gesund- heit und für die Umwelt unbedenklich sind.