Common use of Wöchentliche und tägliche Arbeitszeit Clause in Contracts

Wöchentliche und tägliche Arbeitszeit. 1. Die regelmäßige wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt, soweit in der Folge nicht anders bestimmt ist, 38,5 Stunden. 2. Die Verteilung der wöchentlichen Normalarbeitszeit auf die einzelnen Wochentage und die Festlegung der Pausen erfolgt unter Bedachtnahme auf § 4, Kollektivvertrag für Angestellte des Gewerbes vom 1. Jänner 1991 in der geltenden Fassung.

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Samples: Kollektivvertrag Für Angestellte Im Handwerk Und Gewerbe, in Der Dienstleistung in Information Und Consulting, Kollektivvertrag Für Angestellte Im Handwerk Und Gewerbe, in Der Dienstleistung in Information Und Consulting, Kollektivvertrag Für Angestellte Im Handwerk Und Gewerbe, in Der Dienstleistung in Information Und Consulting

Wöchentliche und tägliche Arbeitszeit. (1. ) Die regelmäßige wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt, soweit in der Folge nicht anders bestimmt ist, 38,5 Stunden. (2. ) Die Verteilung der wöchentlichen Normalarbeitszeit Normalarbeits- zeit auf die einzelnen Wochentage und die Festlegung der Pausen erfolgt unter Bedachtnahme auf § 4, Kollektivvertrag Kol- lektivvertrag für Angestellte des Gewerbes vom 1. Jänner 1991 in der geltenden Fassung.

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Samples: Kollektivvertrag, Kollektivvertrag

Wöchentliche und tägliche Arbeitszeit. (1. ) Die regelmäßige wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt, soweit in der Folge nicht anders bestimmt ist, 38,5 Stunden. (2. ) Die Verteilung der wöchentlichen Normalarbeitszeit Normalarbeits- zeit auf die einzelnen Wochentage und die Festlegung der Pausen erfolgt unter Bedachtnahme auf § 4, Kollektivvertrag Kol- lektivvertrag für Angestellte des Gewerbes vom 1. Jänner Jän- ner 1991 in der geltenden Fassung.

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Samples: Kollektivvertrag, Kollektivvertrag

Wöchentliche und tägliche Arbeitszeit. 1. Die regelmäßige wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt, soweit in der Folge nicht anders bestimmt ist, 38,5 38 ,5 Stunden. 2. Die Verteilung der wöchentlichen Normalarbeitszeit auf die einzelnen Wochentage und die Festlegung der Pausen erfolgt unter Bedachtnahme auf § 4, Kollektivvertrag für Angestellte des Gewerbes vom 1. Jänner 1991 in der geltenden Fassung.

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Samples: Kollektivvertrag Gewerbe, Handwerk Und Dienstleistung, Kollektivvertrag Gewerbe, Handwerk Und Dienstleistung

Wöchentliche und tägliche Arbeitszeit. (1. ) Die regelmäßige wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt, soweit in der Folge nicht anders bestimmt ist, 38,5 Stunden. (2. ) Die Verteilung der wöchentlichen Normalarbeitszeit auf die einzelnen Wochentage und die Festlegung der Pausen erfolgt unter Bedachtnahme auf § 4, Kollektivvertrag für Angestellte des Gewerbes vom 1. Jänner 1991 in der geltenden Fassung.

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Samples: Kollektivvertrag