Xxxx des Erfüllungsorts, anwendbares Recht und Gerichtsstand. 29.1. Vorbehaltlich gegenteiliger vertraglicher Vereinbarungen ist der Erfüllungsort für die Pflichten des Finanzinstituts sein Sitz. 29.2. Die Geschäftsbeziehungen mit Xxxxxx und Geschäftspartnern unterliegen luxemburgischem Recht. 29.3. Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen seiner Geschäftsbeziehung mit dem Finanzinstitut jederzeit die auf ihn aufgrund seiner Staatsangehörigkeit, seines Wohnsitzes oder des Durchführungsortes anwendbare Gesetzgebung zu beachten. Der Kunde haftet alleine für sämtliche Folgen, die eine Verletzung einer entsprechenden Vorschrift zu seinem Nachteil oder zum Nachteil des Finanzinstituts oder eines Dritten nach sich ziehen kann. 29.4. Gerichtsstand für jegliche Streitigkeit zwischen dem Kunden und dem Finanzinstitut ist ausschließlich das Großherzogtum Luxemburg; das Finanzinstitut kann jedoch vor jeglichem sonstigen Gericht Klage erheben, das in Bezug auf den Kunden in Ermangelung der vorstehenden Xxxx des Gerichtsstands normalerweise zuständig wäre.
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Xxxx des Erfüllungsorts, anwendbares Recht und Gerichtsstand. 29.127.1. Vorbehaltlich gegenteiliger vertraglicher Vereinbarungen ist der Erfüllungsort für die Pflichten des Finanzinstituts sein Sitz.
29.227.2. Die Geschäftsbeziehungen mit Xxxxxx und Geschäftspartnern unterliegen luxemburgischem Recht.
29.327.3. Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen seiner Geschäftsbeziehung mit dem Finanzinstitut jederzeit die auf ihn aufgrund seiner Staatsangehörigkeit, seines Wohnsitzes oder des Durchführungsortes anwendbare Gesetzgebung zu beachten. Der Kunde haftet alleine für sämtliche Folgen, die eine Verletzung einer entsprechenden Vorschrift zu seinem Nachteil oder zum Nachteil des Finanzinstituts oder eines Dritten nach sich ziehen kann.
29.427.4. Gerichtsstand für jegliche Streitigkeit zwischen dem Kunden und dem Finanzinstitut ist ausschließlich das Großherzogtum Luxemburg; das Finanzinstitut kann jedoch vor jeglichem sonstigen Gericht Klage erheben, das in Bezug auf den Kunden in Ermangelung der vorstehenden Xxxx des Gerichtsstands normalerweise zuständig wäre.
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