Xxxx- und Inkassospesen. Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Vertragspartner/die Vertragspartnerin die uns entstehenden Mahnspesen in Höhe von pauschal € 15,- zuzüglich Porto pro erfolgter Mahnung sowie für die Evi- denzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 5,- zu erset- zen. Darüber hinaus sind uns alle Kosten und Spesen, die uns aus der Mahnung oder dem Inkasso fälliger Zahlungen entstehen, insbesondere die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung not- wendigen und tarifmäßigen außergerichtlichen Anwaltskosten etc, vom Schuldner/von der Schuldne- rin zu ersetzen.
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Xxxx- und Inkassospesen. Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Vertragspartner/die Vertragspartnerin die uns entstehenden Mahnspesen in Höhe von pauschal € 15,- zuzüglich Porto pro erfolgter Mahnung sowie für die Evi- denzhaltung Evidenzhal- tung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 5,- 25,- zu erset- zenersetzen. Darüber hinaus sind uns alle Kosten und Spesen, die uns aus der Mahnung oder dem Inkasso fälliger Zahlungen entstehen, insbesondere die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung not- wendigen notwendigen und tarifmäßigen außergerichtlichen au- ßergerichtlichen Anwaltskosten etc, vom Schuldner/von der Schuldne- rin Schuldnerin zu ersetzen.
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Xxxx- und Inkassospesen. Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Vertragspartner/die Vertragspartnerin die uns entstehenden entstehen- den Mahnspesen in Höhe von pauschal € 15,- zuzüglich Porto pro erfolgter Mahnung sowie für die Evi- denzhaltung Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 5,- zu erset- zenersetzen. Darüber hinaus sind uns alle Kosten und Spesen, die uns aus der Mahnung oder dem Inkasso fälliger Zahlungen entstehen, insbesondere die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung not- wendigen notwendigen und tarifmäßigen außergerichtlichen Anwaltskosten etc., vom Schuldner/von der Schuldne- rin Schuldnerin zu ersetzen.
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Xxxx- und Inkassospesen. Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Vertragspartner/die Vertragspartnerin die uns entstehenden Mahnspesen in Höhe von pauschal € 15,- zuzüglich Porto pro erfolgter Mahnung sowie für die Evi- denzhaltung Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 5,- zu erset- zenersetzen. Darüber hinaus sind uns alle Kosten und Spesen, die uns aus der Mahnung oder dem Inkasso fälliger Zahlungen entstehen, insbesondere die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung not- wendigen notwendigen und tarifmäßigen außergerichtlichen Anwaltskosten etc., vom Schuldner/von der Schuldne- rin Schuldnerin zu ersetzen.
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Xxxx- und Inkassospesen. Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Vertragspartner/die Vertragspartnerin die uns entstehenden Mahnspesen in Höhe von pauschal € 15,- zuzüglich Porto pro erfolgter Mahnung sowie für die Evi- denzhaltung Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 5,- 25,- zu erset- zenersetzen. Darüber hinaus sind uns alle Kosten und Spesen, die uns aus der Mahnung oder dem Inkasso fälliger Zahlungen entstehen, insbesondere die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung not- wendigen notwendigen und tarifmäßigen außergerichtlichen Anwaltskosten etc, vom Schuldner/von der Schuldne- rin Schuldnerin zu ersetzen.
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Xxxx- und Inkassospesen. Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Vertragspartner/die Vertragspartnerin die uns entstehenden Mahnspesen in Höhe von pauschal € 15,- zuzüglich Porto pro erfolgter er- folgter Mahnung sowie für die Evi- denzhaltung Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 5,- zu erset- zenersetzen. Darüber hinaus sind uns alle Kosten und Spesen, die uns aus der Mahnung oder dem Inkasso fälliger Zahlungen entstehen, insbesondere die zur zweckentsprechenden zweckentsprech enden Rechtsverfolgung not- wendigen und tarifmäßigen außergerichtlichen Anwaltskosten etc, vom Schuldner/von der Schuldne- rin Schuldnerin zu ersetzen.
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