Common use of Xxxx- und Inkassospesen Clause in Contracts

Xxxx- und Inkassospesen. Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Vertragspartner/die Vertragspartnerin die uns entstehenden Mahnspesen in Höhe von pauschal € 15,- zuzüglich Porto pro er- folgter Mahnung sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 5,- zu ersetzen. Darüber hinaus sind uns alle Kosten und Spesen, die uns aus der Mahnung oder dem Inkasso fälliger Zahlungen entstehen, insbesondere die zur zweckentsprech enden Rechtsverfolgung not- wendigen und tarifmäßigen außergerichtlichen Anwaltskosten etc, vom Schuldner/von der Schuldnerin zu ersetzen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Architektenleistungen

Xxxx- und Inkassospesen. Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Vertragspartner/die Vertragspartnerin die uns entstehenden Mahnspesen in Höhe von pauschal € 15,- zuzüglich Porto pro er- folgter erfolgter Mahnung sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 5,- zu ersetzen. Darüber hinaus sind uns alle Kosten und Spesen, die uns aus der Mahnung oder dem Inkasso fälliger Zahlungen entstehen, insbesondere die zur zweckentsprech enden zweckentsprechenden Rechtsverfolgung not- wendigen notwendigen und tarifmäßigen außergerichtlichen Anwaltskosten etc., vom Schuldner/von der Schuldnerin zu ersetzen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Ziviltechnikerinnen Leistungen

Xxxx- und Inkassospesen. Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Vertragspartner/die Vertragspartnerin die uns entstehenden Mahnspesen in Höhe von pauschal € 15,- zuzüglich Porto pro er- folgter erfolgter Mahnung sowie für die Evidenzhaltung Evidenzhal- tung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 5,- 25,- zu ersetzen. Darüber hinaus sind uns alle Kosten und Spesen, die uns aus der Mahnung oder dem Inkasso fälliger Zahlungen entstehen, insbesondere die zur zweckentsprech enden zweckentsprechenden Rechtsverfolgung not- wendigen notwendigen und tarifmäßigen außergerichtlichen au- ßergerichtlichen Anwaltskosten etc, vom Schuldner/von der Schuldnerin zu ersetzen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Xxxx- und Inkassospesen. Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Vertragspartner/die Vertragspartnerin die uns entstehenden Mahnspesen in Höhe von pauschal € 15,- zuzüglich Porto pro er- folgter erfolgter Mahnung sowie für die Evidenzhaltung Evi- denzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 5,- zu ersetzenerset- zen. Darüber hinaus sind uns alle Kosten und Spesen, die uns aus der Mahnung oder dem Inkasso fälliger Zahlungen entstehen, insbesondere die zur zweckentsprech enden zweckentsprechenden Rechtsverfolgung not- wendigen und tarifmäßigen außergerichtlichen Anwaltskosten etc, vom Schuldner/von der Schuldnerin Schuldne- rin zu ersetzen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Ziviltechnikerinnen Leistungen

Xxxx- und Inkassospesen. Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Vertragspartner/die Vertragspartnerin die uns entstehenden Mahnspesen in Höhe von pauschal € 15,- zuzüglich Porto pro er- folgter erfolgter Mahnung sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 5,- 25,- zu ersetzen. Darüber hinaus sind uns alle Kosten und Spesen, die uns aus der Mahnung oder dem Inkasso fälliger Zahlungen entstehen, insbesondere die zur zweckentsprech enden zweckentsprechenden Rechtsverfolgung not- wendigen notwendigen und tarifmäßigen außergerichtlichen Anwaltskosten etc, vom Schuldner/von der Schuldnerin zu ersetzen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Xxxx- und Inkassospesen. Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Vertragspartner/die Vertragspartnerin die uns entstehenden entstehen- den Mahnspesen in Höhe von pauschal € 15,- zuzüglich Porto pro er- folgter erfolgter Mahnung sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 5,- zu ersetzen. Darüber hinaus sind uns alle Kosten und Spesen, die uns aus der Mahnung oder dem Inkasso fälliger Zahlungen entstehen, insbesondere die zur zweckentsprech enden zweckentsprechenden Rechtsverfolgung not- wendigen notwendigen und tarifmäßigen außergerichtlichen Anwaltskosten etc., vom Schuldner/von der Schuldnerin zu ersetzen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Zt Leistungen