Xxxxx Musterklauseln

Xxxxx. Xxxxx ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort (Windgeschwindigkeit mindestens 63 km/Stunde). Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, so wird Windstärke 8 unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass a) die Luftbewegung in der Umgebung des Versicherungsgrundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat, oder dass b) der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des versicherten Gebäudes oder des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befunden haben, oder mit diesem Gebäude baulich verbundenen Gebäuden, nur durch Sturm entstanden sein kann.
Xxxxx. Xxxxx ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Wind- stärke 8 nach Beaufort (Windgeschwindigkeit mindestens 63 km/Stunde). Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, so wird Windstärke 8 unterstellt, wenn Sie nachweisen, dass - die Luftbewegung in der Umgebung des Versicherungsortes Schä- den an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso wider- standsfähigen anderen Sachen angerichtet hat, oder dass - der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befunden haben, nur durch Sturm entstanden sein kann.
Xxxxx. Krebs im Sinne der Bedingungen ist ein feingeweblich (histologisch) nachgewiesener bösartiger Tumor, der durch unkontrolliertes Wachstum sowie das Eindringen in anderes Gewebe mit Tendenz zur Metastasenbildung gekennzeichnet ist. Unter den Begriff "Krebs" fallen auch die Tumorformen des Blutes, der blutbildenden Organe und des Lymphsystems einschließlich Leukämie, Lymphome und Morbus Hodgkin. Die ärztliche Diagnose muss durch Vorlage des feingeweblichen (histologischen) - bzw. für Blutkrebs (Leukämien) oder Lymphome blutzellnachweislichen (zytologischen) -Befundes bestätigt sein. Besondere Wartezeit bei einer Krebserkrankung und Leistungsausschlüsse: a) Es besteht kein Anspruch auf Versicherungsleistung, wenn - erstmalige Symptome innerhalb der ersten drei Monate nach Zahlung des ersten Beitrages auftreten; oder - eine Diagnose von Krebs innerhalb der ersten drei Monate nach Zahlung des ersten Beitrages erfolgt; oder - nach einer innerhalb der ersten drei Monate nach Zahlung des ersten Beitrages eingetretenen Krebserkrankung zu einem späteren Zeitpunkt Tochtergeschwülste (Metastasen) auftreten. b) Frühformen von Krebserkrankungen fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Diese sind medizinisch wissenschaftlich wie folgt definiert: - Morbus Hodgkin und Non-Hodgkin-Lymphome der Klasse 1 (Ann Arbor Klassifikation). - Frühformen der Leukämie (außer der Krankheitsform der so genannten chronisch lymphatischen Leukämie), wenn keine generalisierte Ausbreitung von Leukämiezellen, beispielsweise aus dem Knochenmark, im Blut vorliegt. - Chronische lymphatische Leukämie mit Schweregrad unterhalb von RAI Klasse 1 oder Binet Klasse A-1. - Carcinoma-in-situ oder prae-maligne Formen. - Frühformen des Muttermundkrebses wie Zervixdysplasie der CIN-Klassifikationen CIN-1, CIN-2 und CIN-3 und der PAP-Klas- sifikationen PAP-1 bis PAP-4. - Frühformen des Hautkrebses und maligner Melanome, die ein histologisch nachgewiesenes Tumorstadium I oder II der TNM Klassifikation oder eine Eindringtiefe von weniger als 1,5 Millimetern nach der Breslow-Methode haben. Liegt aber eine Fernmetastasenbildung vor, so werden wir leisten. (b) oder einer anderen vergleichbaren Klassifikation). - Frühformen des Schilddrüsenkrebs oder Blasenkrebs als papilläre Mikrokarzinome. c) Ferner fallen - unabhängig vom Stadium - das Kaposi-Sarkom und andere Tumore bei gleichzeitig bestehender HIV-Infektion oder AIDS-Erkrankung nicht unter den Versicherungsschutz.
Xxxxx des Mietverhält- nisses
Xxxxx. Klinik für Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde
Xxxxx. Netzanschlussvertrag Fernwärme SWP / Seite 1 von 1 Netzkundennummer: Vertriebskundenummer: Vertragsnummer: Anschlussnehmer, die nicht Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte sind, müssen die schriftliche Zustimmung des Grundstückseigentümers bzw. Erbbauberechtigten zur Herstellung und Änderung des Netzanschlusses unter Anerkennung der für den Anschlussnehmer und ihn damit verbundenen Verpflichtungen beibringen. Anschrift: Flurstück: Gemarkung: Vorname Name / Firma Anschrift Hiermit stimmt der □ Grundstückseigentümer* □ Erbbauberechtigte* für die oben genannte Anschlussstelle dem Abschluss/der Änderung des Netzanschlussvertrages Fernwärme zwischen dem Anschlussnehmer und der Stadtwerke Pirna GmbH zu. Das Eigentum der Stadtwerke Pirna GmbH an sämtlichen auf meinem Grundstück befindlichen oder zu errichtenden Leitungen und Anlagen erkenne ich an. Ort Datum Unterschrift Grundstückseigentümer/Erbbauberechtigte Stand: 15.01.2020 X. Xxxxx
Xxxxx bezeichnet den Sterling Overnight Index Average.
Xxxxx. Xxx Media verpflichtet sich, die jeweiligen Motive umgehend an den von den Sendern mit der Sendeabwicklung beauftragten Dritten weiterzuleiten. Xxxxx.Xxx Media übernimmt jedoch keine Haftung für nicht von ihr zu vertretende Schäden, die infolge des Transports des Sendematerials auftreten. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Unterlagen und der Sendekopien endet mit der letztma- ligen Ausstrahlung des Werbespots. Xxxxx.Xxx Media hat die Berechtigung das Sendemate- rial nach 20 Werktagen seit der letzten Ausstrahlung zu löschen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Xxxxx.Xxx Media gleichzeitig mit der Übersendung der Sendekopien die für die Abrechnung mit der GEMA oder anderer Verwertungsgesellschaften notwendigen Angaben, insbesondere den Produzenten, Verlag, Komponisten, LC-Nummer, Texter, Titel und Länge der Werbemusik, mitzuteilen. Xxxxx.Xxx Media kann die für die vereinbarte Sendezeit geschuldete Vergütung dem Ver- tragspartner in Rechnung stellen, wenn die Werbesendung aus Umständen, die der Vertrags- partner zu vertreten hat, nicht zur Ausstrahlung kommt, insbesondere weil Xxxxx.Xxx Media Unterlagen oder Sendekopien nicht rechtzeitig, fehlerhaft oder falsch gekennzeichnet zur Verfügung gestellt wurden. Am Ende des Sendemonats verschickt Xxxxx.Xxx Media dem Vertragspartner die Sendebestä- tigungen elektronisch mit Angabe der tatsächlichen Ausstrahlungszeiten.
Xxxxx. Bundesinnungsgeschäftsführer Dipl.-Ing. Ch. Atzmüller Bundesinnungsmeister Ing. X. Xxxxxxxxxxxxx Bundesinnungsgeschäftsführer Dipl.-Ing. Ch. Atzmüller Bundesinnungsmeister KommR X. Xxxx Bundesinnungsgeschäftsführer Dipl.-Ing. Ch. Atzmüller Bundesinnungsmeister Komm.-Rat H.J. Pinter Bundesinnungsmeister KommR X. Xxxxx ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND GEWERKSCHAFT DER PRIVATANGESTELLTEN, DRUCK, JOURNALISMUS, PAPIER Geschäftsbereichsleiter
Xxxxx. Datierung: 500 - 1000 n. Chr. Merkmale: