Xxxxxxxx und persönliche Gegenstände Musterklauseln

Xxxxxxxx und persönliche Gegenstände. Versicherung PVI wird dem Versicherten den Betrag nach den Regelungen für die Versicherungs- leistungen der mitgenommen Xxxxxxxx entschädigen. Der max. Entschädigungsbetrag für jede Sachen wird in der Übersichttabelle der Versicherungsleistung ernannt. Auf der Grundlage der Entschädigungsgrenzen ist der Versicherungsbetrag geregelt für jede Dinge in der Übersichttabelle der Versicherungsleistung. Es ist gültig für jeden Versicherten und jeden Flug nach dem Plan. Die Gründe sind folgende: a) Diebstahl oder die Folgen von Diebstahl oder jede vorsätzliche Handlung des Diebstahls : und/oder b) Verlust oder Beschädigung für die Gepäcken und die persönlichen Gegenständen des Versicherten. Diese sind Koffer, Gepäcken, Handgepäcken und die in dem Handgepäck befindenen Sachen. Ausserdem hat die Fluglinie den Verlust oder die Schädigung ausgelöst. , während der Versicherte in dem Flugzeug nach dem Zeitplan ist. Basisvergütung wird ein kleinster Wert in der folgenden Tabelle des Wertes sein: a) den anfänglichen Barwert der Koffer oder der persönlichen Gegenständen abzüglich Abschreibungen oder b) Ersatzkosten der verlorenen Gegenständen. Sie werden durch eine gleichmässigen Sache ersetzt c) Reparaturkosten der Koffer sowie dieser Gegenständen Es ist abhängig von der Entscheidung der Versicherung PVI. Die Verluste bzw. die Schädigung wird dem bevollmächtigtenVertreter der Fluglinie in dem Flughafen informiert. Jede Entschädigungsanspruch muss auch mit der schriftlichen Bestätigung des bevollmächtigten Vertreters der Fluglinie sein. Wenn ein Koffer oder ein Teil des Gegenstandes kaputt ist oder verloren geht, wird die Versicherung PVI keine Verantwortung für die Entschädigung des differnzierten Wertes zwischen Soll – und Ist – Wert der Gegenstände haben. Ausserdem muss Versicherung PVI auch auf keinen bestimmten Wert beziehen. Nach der Entscheidung wird die Versicherung PVI einen Teil zum Wiederherstellung der versicherten Gegenstände wie vor der Schädigung korrigiert oder ersetzt können. Die folgenden Ausrüstungen und Werkzeuge werden gegen Diebstahl versichert, wenn sie von dem Versicherten als “Mitgebratchtes Gepäcken” für den Flug nach dem Zeitplan versichert werden. a) Uhren; b) Alle Gegenständen und Schmucken, die aus Silber, Gold oder Platin und/oder durch edle Materialien, Edelsteinen, Perlen ganz oder teilweise hergestellt werden c) Die Gegenständen, die mit der zusätzlichen aus Pelz sind; d) Fotoausrüstungen, Kameras, Laptop oder Handys und /oder Aufnahmegerä...

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  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?

  • Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung, andere Obliegenheiten B3-1 Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers oder seines Vertreters bis zum Vertragsschluss

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

  • Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.

  • Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren, und nach Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infolge dessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.

  • Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)? Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person kön- nen wir unsere Leistung nicht erbringen. 7.1 Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungs- pflicht herbeiführt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine An- ordnungen befolgen und uns unterrichten. 7.2 Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sie oder die versicherte Person wahrheitsgemäß aus- füllen und uns unverzüglich zurücksenden; von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche Auskünfte müssen in gleicher Weise erteilt werden. 7.3 Werden Ärzte von uns beauftragt, muss sich die ver- sicherte Person auch von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen Kosten einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalles tragen wir. 7.4 Die Ärzte, die die versicherte Person – auch aus ande- ren Anlässen – behandelt oder untersucht haben, an- dere Versicherer, Versicherungsträger und Behörden sind zu ermächtigen, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. 7.5 Hat der Unfall den Tod zur Folge, ist uns dies innerhalb von 48 Stunden zu melden, auch wenn uns der Unfall schon angezeigt war. Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Obduktion durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.

  • Maßgebliches Recht und Gerichtsstand bei kaufmännischen und öffentlich-rechtlichen Kunden (1) Geltung deutschen Rechts (2) Gerichtsstand für Inlandskunden (3) Gerichtsstand für Auslandskunden

  • Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten Die Rechtsfolgen bei Verletzung einer dieser Obliegenheiten ergeben sich aus Ziffer 6.5 des Abschnitts II.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.