Xxxxxxxxx und Rückgabe Musterklauseln

Xxxxxxxxx und Rückgabe. Die Mieter verpflichten sich, das Fahrzeug in dem von ihnen übernommenen Zustand am umseitig vereinbarten Rückgabetermin und Ort während der Geschäftszeiten bei der Station der Vermieterin zurückzugeben. Falls die Mieter die vertraglich vereinbarte Fahrzeugrückgabe ändern wollen, ist in jedem Fall die vorherige Zustimmung der Vermieterin einzuholen. Die nicht rechtzeitige Rückgabe des Kraftfahrzeuges am vereinbarten Rückgabeort, der Fahrzeugpapiere oder der Fahrzeugschlüssel verpflichten die Mieter zum Ersatz des der Vermieterin hieraus entstehenden Schadens.
Xxxxxxxxx und Rückgabe. Der Mietvertrag kann nur in beiderseitigem Einvernehmen vorzeitig aufgehoben werden. In der Rücknahme des Mietobjektes liegt keine Einwilligung in eine vorzeitige Aufhebung des Mietvertrages. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt inkl. Zubehör und der vollständigen Fahrzeugpapiere in dem von ihm übernommenen, mangelfreien und gereinigten Zustand am vereinbarten Tag während üblicher Geschäftszeiten an den Vermieter zurückzugeben. Bei Fehlen der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Kfz-Schein) kann das Mietverhältnis nicht beendet werden. Die Beendigung erfolgt in diesem Fall erst mit Nachlieferung oder Abgabe einer notariellen, eidesstattlichen Versicherung zum Verlust des Dokumentes. Stellt der Mieter das Mietobjekt außerhalb der Geschäftszeiten zurück, so endet das Mietverhältnis frühestens am nächstfolgenden Werktag mit der Erstellung eines vom Mieter und Vermieter zu unterzeichnenden Rückgabeprotokolls. Die Beweislast, dass Xxxxxxx nach Rückstellung, aber vor Erstellung eines Protokolls eingetreten sind, liegt beim Mieter. Diesel-Fehlmengen bei Rückgabe werden mit einem Aufschlag von 0,05 €/l auf den marktüblichen Tagespreis am Tag der Rückgabe berechnet. Diesel-Mehrmengen bis maximal 200 l werden mit einem Abschlag von 0,10 €/l auf den marktüblichen Tagespreis am Rückgabetag vergütet. Wird das Mietobjekt bei Verträgen mit einer Mindestlaufzeit von einem Monat nicht am Tag des Mietvertragsendes dem Vermieter zurückgebracht, verlängert sich der Mietvertrag erneut um die ursprüngliche Vertragslaufzeit, sofern der Vermieter dem nicht widerspricht. Ein so verlängerter Mietvertrag kann durch den Mieter mit einer Frist von 4 Wochen schriftlich gekündigt werden. Wird die Vertragslaufzeit durch die vorzeitige Kündigung nicht erfüllt, fällt für jeden Miettag nach dem ursprünglichen Vertragsende ein Aufschlag von netto 3,- € zum vereinbarten Mietpreis an. Eine Verletzung der Rückgabeverpflichtung zieht strafrechtliche Folgen nach sich. Der Vermieter ist berechtigt, bei erheblichen Verstößen des Mieters gegen Bestimmungen dieses Vertrages das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Der Mieter kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen.
Xxxxxxxxx und Rückgabe. Der Mietpreis gilt für 24 Stunden ab vereinbarter Übergabezeit des Anhängers. Der Mieter verpflichtet sich, den Anhänger in dem von ihm übernommenen gereinigten Zustand am vereinbarten Tag zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben. Bei frühzeitiger Rückgabe bleibt der Mietpreis unverändert. Wird der Rückgabetermin überschritten, ist der Vermieter zu benachrichtigen, außerdem ist der Mieter für jede angefangenen 24 Stunden zur Zahlung einer Tagesmiete verpflichtet. Der Vermieter ist zudem berechtigt, neben den zusätzlichen Mietkosten, einen Zuschlag von 10 EUR für jeden weiteren angebrochenen Tag als pauschale Entschädigung zu verlangen. Nach 48 Stunden ohne Benachrichtigung erfolgt Anzeige wegen Unterschlagung. Die nicht rechtzeitige Rückgabe des Anhängers sowie der Fahrzeugpapiere verpflichtet den Mieter zum Ersatz des dem Vermieter hieraus entstehenden Schadens und Mietausfalls (s.Ziff.7) und zur Zahlung der vereinbarten Tagesmiete.
Xxxxxxxxx und Rückgabe. Der Mieter und der Lenker verpflichten sich, das Mietfahrzeug in dem von ihm übernommenen Zustand am umseitig vereinbarten Tag und Ort während der Geschäftszeiten bei der Station der Firma KFZ KISS Autovermietung zurückzuge- ben. Es gilt als vereinbart das übermäßige Verschmutzungen des Innenraums vollständig vom Mieter zu beheben sind, ansonsten wird die Reinigung dem Mieter in Rechnung gestellt. Die nicht rechtzeitige Rückgabe des Mietfahrzeuges am vereinbarten Rückgabeort, der Fahrzeugpapiere oder der Fahrzeugschlüssel verpflichten den Mieter und den Lenker zum Ersatz des dem Vermieter hieraus entstehenden Schadens, sofern diese Verzögerung von ihm verschuldet wurde.
Xxxxxxxxx und Rückgabe. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug in dem von ihm übernommenen Zustand am umseitig vereinbarten Tag und Ort während der üblichen Geschäftszeiten bei der Fa. WIT-KFZ Fachbetriebe e. Gen.zurückzugeben. Die nicht rechtzeitige Rückgabe des Kraftfahrzeuges am vereinbarten Rückgabeort, der Fahrzeugpapiere oder der Fahrzeugschlüssel verpflichtet den Mieter und Mitmieter zum Einsatz des am Vermieter hieraus entstehenden Schadens. Für diesen Fall entfällt auch jede in diesen Vertragsbedingungen vorgesehene Haftungsbefreiung des Mieters oder Mitmieters.
Xxxxxxxxx und Rückgabe. (1) Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand zum vereinbarten Ter- min dem VM - soweit keine anderslautende individuelle Vereinbarung getroffen wurde - an dem Firmensitz der Jännert Planen und Xxxxxxxx- xxx XxxX, Xxxxxxxxxxxx 0 in 00000 Xxxxxxxxx xxx Xxxxxxx zurückzu- geben. Wird bei Vertragsschluss kein Termin für die Rückgabe des Mietgegenstandes vereinbart, ist der Mieter verpflichtet, den Mietge- genstand innerhalb von vier Tagen nach Kündigung des VM und Auf- forderung zur Rückgabe an dem vom VM bestimmten Ort in vertrags- gemäßen Zustand zurückzugeben. Im Falle eines Verstoßes gegen die Herausgabepflicht behält sich der VM vor, Strafanzeige wegen Unter- schlagung zu erstatten und den Mietgegenstand von der Polizei sicher- stellen zu lassen. Hierdurch entstehende Kosten hat der Mieter zu tra- gen.
Xxxxxxxxx und Rückgabe. Der Mieter verpflichtet sich den Anhänger in gereinigtem Zustand am vereinbarten Termin wieder zurückzugeben. Selbst demontiertes Xxxxxxx, wie z.B. Trennwand, ist vor der Rückgabe wieder durch den Mieter zu montieren. Für nicht gereinigte Anhänger werden 30 € in Rechnung gestellt. Bei verspätetet, nicht vereinbarter Rückgabe hat der Mieter ein Nutzungsentgelt für jeden angefangenen Tag in Höhe von EUR/Tag zu zahlen. Er hat dem Vermieter auch dessen Verzugsschaden zu erstatten, wenn bereits eine Weitervermietung geplant war, die nun nicht möglich ist.

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Fristen und Termine 1. Ist kein verbindlicher Leistungszeitpunkt vereinbart, gerät der Auftragnehmer erst dann in Verzug, wenn der Auftraggeber ihm zuvor ergebnislos eine angemessene Frist zur Erbringung der geschuldeten Leistung schriftlich gesetzt hat. Leistungsfristen beginnen erst ab der vollständigen Erbringung sämtlicher vom Auftraggeber geschuldeter Mitwirkungshandlungen sowie – sofern eine Anzahlung vereinbart wurde – ab deren Eingang zu laufen. Nachträgliche Änderungswünsche oder verspätet erbrachte Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers verlängern die Leistungszeiten angemessen.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.