Vorzeitige Kündigung. Jede Partei kann den vorliegenden VERTRAG durch schriftliche Bekanntgabe an die Gegenpartei mit so- fortiger Wirkung kündigen, sofern - die Gegenpartei in wesentlichem Masse gegen eine Bestimmung des vorliegenden VERTRAGS verstösst und diesen Verstoss nicht binnen vierzehn (14) Tagen nach Eingang einer schriftlichen Aufforderung, Abhilfe zu schaffen, korrigiert (sofern der Verstoss über- haupt korrigiert werden kann), - die Gegenpartei freiwillig oder zwangsweise li- quidiert wird oder für die Verwaltung der ge- samten Aktiven der Gegenpartei oder Teilen davon ein Liquidator oder Nachlassverwalter ernannt wird oder die Gegenpartei mit ihren Gläubigern ein Abkommen zu deren Gunsten abschliesst oder allgemein einen Vergleich mit ihnen vereinbart oder eine der genannten Mas- snahmen in Aussicht stellt oder ein Urteil ge- gen die Gegenpartei ergeht oder sich in einem beliebigen Zuständigkeitsbereich ein ähnliches Vorkommnis auf die Gegenpartei auswirkt, o- der - die Gegenpartei ihre Geschäftstätigkeit einstellt oder die Einstellung ihrer Geschäftstätigkeit in Aussicht stellt, - der FIS Organisationsvertrag rechtsgültig aus- ser Kraft gesetzt worden ist. Der NSV kann den vorliegenden VERTRAG mit so- fortiger Wirkung schriftlich aussetzen oder kündigen, sofern − sich eine beliebige im Rahmen des vor- liegenden VERTRAGS oder anderswie erfolgte Zusicherung oder Zusage des ORGANISA- TORS als unwahr oder ungenau herausstellen oder durch den NSV und/oder den ORGA- NISATOR oder in dessen Namen nicht in vollem Umfang eingehalten und umgesetzt werden sollte, oder - sich Umstände ergeben, die gemäss vernünfti- ger Einschätzung durch den NSV die erfolgrei- che Durchführung der WETTKÄMPFE und/oder die Sicherheit der Athleten, der Funk- tionäre, der Mitarbeiter, der Zuschauer und Dritter gefährden oder einer Gefahr aussetzen könnten.
Vorzeitige Kündigung. (1) Der Verpächter kann den Vertrag aus den gesetzlich festgelegten Gründen fristlos kündigen; ferner
Vorzeitige Kündigung. 1. Die Parteien können ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, außer bei Vorliegen der gesetzlichen Kündigungsgründe, den Pachtvertrag kündigen,
Vorzeitige Kündigung. Der Auftragnehmer kann die vertragliche Vereinbarung zur Erbringung der Serviceleistungen durch schriftliche Mitteilung an den Auftraggeber kündigen, falls dieser eine fällige Zahlung nicht geleistet oder eine andere wesentliche Bestimmung der vorliegenden Vertragsbedingungen verletzt hat, Voraussetzung für eine solche Beendigung des Vertragsverhältnisses ist, dass der Auftraggeber schriftlich von der Vertragsverletzung in Kenntnis gesetzt wurde und diese nicht binnen 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung behoben wurde.
Vorzeitige Kündigung. 8.1. Beide Vertragspartner können den Vertrag vorzeitig aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung liegt für die energy-concept insbesondere vor, wenn: - der Auftraggeber sich im Zahlungsverzug befindet; - der Auftraggeber seine Zahlungen einstellt oder in Vermögensverfall gerät; - über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines derartigen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird; - der Auftraggeber die ihm obliegenden Pflichten dauerhaft und schuldhaft trotz Abmahnung verletzt. - wenn der Hersteller der BHKW-Anlage Insolvenz anmeldet - durch höhere Gewalt, wie zum Beispiel Brand usw. - Etwaige Zahlungen können bei Vertragsauflösungen durch höhere Gewalt nicht erstattet werden.
Vorzeitige Kündigung. (1) Der Verpächter kann den Pachtvertrag vor Ablauf der Pachtzeit aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
Vorzeitige Kündigung. Die Emittentin ist berechtigt, die Ausstehenden Schuldverschreibun- gen der Anleihe 2020/2025 insgesamt oder teilweise gegenüber den Anleihegläubigern vorzei- tig zu kündigen und zurückzuzahlen („Vorzeitige Kündigung“). Eine Vorzeitige Kündigung darf ausschließlich zu dem im Folgenden genannten Wahlrückzahlungstag erfolgen.
Vorzeitige Kündigung. 1. Der Verpächter kann außer aus den gesetzlich festgelegten Gründen und ohne, dass dadurch der Pächter einen Ersatzanspruch erhält, das Pachtverhältnis fristlos kündi- gen, wenn der Pächter so schlecht wirtschaftet, dass dem Verpächter die Fortsetzung des Pachtverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Pächter gegen die ihm gem. § 5 Abs. 1 obliegenden Pflichten verstößt.
Vorzeitige Kündigung. 7.3. Der energy-concept steht es frei, nach stillschweigender Verlängerung des Vertrages die alten Vertragskonditionen weiterzuführen oder dem Auftraggeber neue Vertragskonditionen anzubieten.
Vorzeitige Kündigung. 7.3. Sofern der Auftraggeber eine Verlängerung wünscht, muss er dies bis spätestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit der energy-concept unter Angabe der gewünschten Verlängerungsdauer schriftlich anzeigen. Der energy-concept steht es frei, das Verlängerungsangebot des Auftraggebers zu den alten Vertragskonditionen anzunehmen oder dem Auftraggeber neue Vertragskonditionen anzubieten.