Zahlung der Erstprämie a) Die Erstprämie ist bei Vertragsbeginn fällig.
b) Wird die Erstprämie nicht rechtzeitig gezahlt, ist der Versi- cherer, solange die Zahlung nicht bewirkt ist, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, es sei denn, der Versicherungs- nehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten.
c) Ist die Erstprämie bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht gezahlt, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Nichtzah- lung nicht zu vertreten.
Zahlung der Erstprämie