Zahlung der Miete und Betriebskostenpauschale. 4.1. Die Miete und die Betriebskostenpauschale sind monatlich, spätestens bis zum dritten Werktag eines jeden Monats, zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto des Vermieters entscheidend.
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