Zahlung der Rechnung. 23.1 Die Begleichung der Rechnungen erfolgt gemäß den vertraglichen Vereinbarungen, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Eingang der prüfbaren Rechnung. Fälligkeit tritt erst nach vertragsgemäßer Leistungserbringung ein. 23.2 Rechnungen, die ohne die in 21.5 vertraglich festgelegten Angaben beim Auftraggeber eingehen, werden von diesem unbearbeitet zurückgesandt und nicht beglichen. 23.3 Es gilt § 17 VOL/B.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen, Allgemeine Vertragsbedingungen
Zahlung der Rechnung. 23.1 22.1 Die Begleichung der Rechnungen erfolgt gemäß den vertraglichen Vereinbarungen, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Eingang der prüfbaren Rechnung. Fälligkeit tritt erst nach vertragsgemäßer Leistungserbringung ein.
23.2 22.2 Rechnungen, die ohne die in 21.5 22.5 vertraglich festgelegten Angaben beim Auftraggeber eingehen, werden von diesem unbearbeitet zurückgesandt und nicht beglichen.
23.3 22.3 Es gilt § 17 VOL/B.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen
Zahlung der Rechnung. 23.1 17.1. Die Begleichung der von Rechnungen erfolgt gemäß den vertraglichen Vereinbarungen, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Eingang der prüfbaren RechnungRechnung mit einem vom Empfänger quittierten Lieferschein oder Leistungsnachweis. Fälligkeit tritt erst nach vertragsgemäßer Leistungserbringung ein.
23.2 17.2. Rechnungen, die ohne die in 21.5 vertraglich festgelegten Angaben Unterlagen und Hinweise beim Auftraggeber eingehen, werden von diesem unbearbeitet zurückgesandt und nicht beglichen.
23.3 17.3. Es gilt § 17 VOL/B.
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Samples: General Terms and Conditions