Zahlung des Reisepreises. 2.1 Sämtliche Zahlungen (Anzahlung bzw. Restzahlung) des Reisenden sind nur nach Aushändigung des Sicherungsscheines unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen zu leisten. 2.2 Nach Abschluss des Reisevertrages ist innerhalb von 10 Tagen ein Anzahlungsbetrag in Höhe von 25% des Reisepreises für Busreisen sowie 30% des Reisepreises für Flugreisen, mindestens 26 € höchstens jedoch 256 € pro Reiseteilnehmer zu leisten. Die Anzahlung von 25% und 30% resultiert aus der besonderen Pauschalreiseform einer Jugendreise. Neben den touristischen Leistungen wird ein Betreuungskonzept gewährleistet, durch das Vorlaufkosten für die Ausbildung qualifizierter Reiseleiter entstehen. Desweiteren werden je nach Reiseart gegenüber der Leistungsträger Anzahlungssummen für Frühbucherraten getätigt, die die vom Kunden geleisteten Anzahlungen mitunter übersteigen. Der Restbetrag ist unaufgefordert bis spätestens 5 Wochen, bei Städtereisen 2 Wochen, vor Reisebeginn zu zahlen. Die Kosten für Reiseversicherungen werden in voller Höhe mit der Anzahlung fällig. Da der Versicherungsschutz mit Abschluss beginnt, ist die Versicherung nicht stornierbar. Die Reiseversicherung ist personenbezogen und kann im Falle einer Umbuchung nicht auf eine andere Person übertragen werden. Die Beträge für An- und Restzahlung und gegebenenfalls Stornierung ergeben sich aus der Bestätigung. Die Gebühren im Falle einer Stornierung (vgl. Ziffer 5.1), Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren (vgl. Ziffer 6.1) sowie Gebühren für individuelle Reisegestaltung und Mahnkosten werden jeweils sofort fällig. Werden Zahlungen trotz Fälligkeit nicht geleistet, behält sich der Veranstalter vor, für die zweite Mahnung eine Mahnkostenpauschale in Höhe von 15 Euro zu erheben. Der Nachweis nicht entstandener Kosten bleibt unbenommen. 2.3 Wird die Anzahlung oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfristen geleistet, ist FUN-Reisen nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, die Reise mit den unter Ziffer 5.1 aufgeführten Rücktrittskosten zu stornieren und dem Kunden in Rechnung zu stellen. 2.4 Es besteht ohne vollständige Bezahlung des Gesamtpreises entsprechend den vereinbarten Fälligkeiten kein Anspruch des Kunden auf Erbringung der vertraglichen Leistungen und/oder die Übergabe der Reiseunterlagen. 2.5 Vertragsabschlüsse innerhalb von 5 Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen. 2.6 Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und den Reisepreis von 500 Euro nicht übersteigt. 2.7 Die Erstellung und Aushändigung der Reiseunterlagen erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang eine bis zwei Wochen vor Reisebeginn. Der Kunde hat FUN-Reisen zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Hotelvoucher) nicht innerhalb der von FUN-Reisen mitgeteilten Frist erhält. 2.8 Zahlungen, insbesondere aus dem Ausland, sind gebühren- und spesenfrei zu leisten. Zahlungen in Fremdwährungen sind grundsätzlich ausgeschlossen, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung des Reisepreises. 2.1 Sämtliche Zahlungen (Anzahlung bzw. Restzahlung) des Reisenden sind nur nach Aushändigung des Sicherungsscheines unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen zu leisten.
2.2 Nach Abschluss des Reisevertrages ist innerhalb von 10 Tagen ein Anzahlungsbetrag in Höhe von 25% des Reisepreises für Busreisen sowie 30% des Reisepreises für Flugreisen, mindestens 26 € höchstens jedoch 256 € pro Reiseteilnehmer zu leisten. Die Anzahlung von 25% und 30% resultiert aus der besonderen Pauschalreiseform einer Jugendreise. Neben den touristischen Leistungen wird ein Betreuungskonzept gewährleistet, durch das Vorlaufkosten für die Ausbildung qualifizierter Reiseleiter entstehen. Desweiteren werden je nach Reiseart gegenüber der Leistungsträger Anzahlungssummen für Frühbucherraten getätigt, die die vom Kunden geleisteten Anzahlungen mitunter übersteigen. Der Restbetrag ist unaufgefordert bis spätestens 5 Wochen, bei Städtereisen 2 Wochen, vor Reisebeginn zu zahlen. Die Kosten für Reiseversicherungen werden in voller Höhe mit der Anzahlung fällig. Da der Versicherungsschutz mit Abschluss beginnt, ist die Versicherung nicht stornierbar. Die Reiseversicherung ist personenbezogen und kann im Falle einer Umbuchung nicht auf eine andere Person übertragen werden. Die Beträge für An- und Restzahlung und gegebenenfalls Stornierung ergeben sich aus der Bestätigung. Die Gebühren im Falle einer Stornierung (vgl. Ziffer 5.1), Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren (vgl. Ziffer 6.1) sowie Gebühren für individuelle Reisegestaltung und Mahnkosten werden jeweils sofort fällig. Werden Zahlungen trotz Fälligkeit nicht geleistet, behält sich der Veranstalter vor, für die zweite Mahnung eine Mahnkostenpauschale in Höhe von 15 Euro zu erheben. Der Nachweis nicht entstandener Kosten bleibt unbenommen.
2.3 Wird die Anzahlung oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfristen geleistet, ist FUN-Reisen nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, die Reise mit den unter Ziffer 5.1 bis 5.2 aufgeführten Rücktrittskosten zu stornieren und dem Kunden in Rechnung zu stellen.
2.4 Es besteht ohne vollständige Bezahlung des Gesamtpreises entsprechend den vereinbarten Fälligkeiten kein Anspruch des Kunden auf Erbringung der vertraglichen Leistungen und/oder die Übergabe der Reiseunterlagen.
2.5 Vertragsabschlüsse innerhalb von 5 Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen.
2.6 Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und den Reisepreis von 500 Euro nicht übersteigt.
2.7 Die Erstellung und Aushändigung der Reiseunterlagen erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang eine bis zwei Wochen vor Reisebeginn. Der Kunde hat FUN-Reisen zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Hotelvoucher) nicht innerhalb der von FUN-Reisen mitgeteilten Frist erhält.
2.8 Zahlungen, insbesondere aus dem Ausland, sind gebühren- und spesenfrei zu leisten. Zahlungen in Fremdwährungen sind grundsätzlich ausgeschlossen, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung des Reisepreises. 2.1 Sämtliche Zahlungen (Anzahlung bzw. Restzahlung) des Reisenden auf den Reisepreis sind nur nach Aushändigung Erhalt der Reisebe - stätigung und des Sicherungsscheines unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen im Sinne des § 651 r Abs. 4 BGB auf folgendes Konto zu leisten.
2.2 : Hamburger Sparkasse / HASPA – Xxxxxx Xxxxx – IBAN XX00 0000 0000 0000 0000 00 – SWIFT/BIC XXXXXXXXXXX. Nach Abschluss Erhalt der Reisebestätigung und des Reisevertrages Sicherungsscheines ist bei Pauschal- reisen innerhalb von 10 14 Tagen ein Anzahlungsbetrag eine Anzahlung in Höhe von 2510% des Reise- preises zu leisten. Bei Expeditionskreuzfahrten ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises für Busreisen sowie 30% des Reisepreises für Flugreisenfällig. Der restliche Reisepreis ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig, mindestens 26 € höchstens jedoch 256 € pro Reiseteilnehmer zu leistensofern die Durchführung der Reise feststeht und sie nicht mehr aus den in Ziffer 7 genannten Gründen abgesagt wer- den kann. Die Anzahlung Abweichende Zahlungsbedingungen werden Ihnen vor Buchung mitgeteilt. Maßgeblich ist der Eingang der Zahlung bei AKIS. In der Regel werden von 25% und 30% resultiert aus der besonderen Pauschalreiseform einer Jugendreise. Neben den touristischen Leistungen wird ein Betreuungskonzept gewährleistet, durch das Vorlaufkosten AKIS keine Zahlungserinnerungen für die Ausbildung qualifizierter Reiseleiter entstehenRestzahlung ver- sandt, bitte überweisen Sie daher den Restzahlungsbetrag unaufgefordert. Desweiteren werden je nach Reiseart gegenüber der Leistungsträger Anzahlungssummen für Frühbucherraten getätigtGehen auf den Reisepreis fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemesse- ner Fristsetzung zur Zahlung nicht ein, ist AKIS berechtigt, vom Vertrag zu- rückzutreten und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall kann AKIS den Xxxxxx mit Rücktrittskosten belasten, die die vom Kunden geleisteten Anzahlungen mitunter übersteigensich an nachstehender Ziffer 6d orientieren, vorausgesetzt, der Kunde hatte nicht selbst ein Recht zur Zah- lungsverweigerung. Der Restbetrag ist unaufgefordert bis spätestens 5 Wochen, bei Städtereisen 2 Wochen, vor Reisebeginn zu zahlenRücktrittsentschädigungen im Fall einer Stornierung (x. Xxxxxx 6d) oder Umbuchungsentgelte (siehe Ziffer 6f) sind jeweils sofort nach Rechnungstellung zur Zahlung fällig. Die Kosten für Reiseversicherungen werden in voller Höhe Versicherungsprämien sind mit der Anzahlung fällig. Da der Versicherungsschutz mit Abschluss beginnt, ist die Versicherung nicht stornierbar. Die Reiseversicherung ist personenbezogen und kann im Falle einer Umbuchung nicht auf eine andere Person übertragen werden. Die Beträge für An- und Restzahlung und gegebenenfalls Stornierung ergeben sich aus der Bestätigung. Die Gebühren im Falle einer Stornierung (vgl. Ziffer 5.1), Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren (vgl. Ziffer 6.1) sowie Gebühren für individuelle Reisegestaltung und Mahnkosten werden jeweils sofort fällig. Werden Zahlungen trotz Fälligkeit nicht geleistet, behält sich der Veranstalter vor, für die zweite Mahnung eine Mahnkostenpauschale in Höhe von 15 Euro zu erheben. Der Nachweis nicht entstandener Kosten bleibt unbenommen.
2.3 Wird die Anzahlung oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfristen geleistet, ist FUN-Reisen nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, die Reise mit den unter Ziffer 5.1 aufgeführten Rücktrittskosten zu stornieren und dem Kunden in Rechnung zu stellen.
2.4 Es besteht ohne vollständige Bezahlung des Gesamtpreises entsprechend den vereinbarten Fälligkeiten kein Anspruch des Kunden auf Erbringung der vertraglichen Leistungen und/oder die Übergabe der Reiseunterlagen.
2.5 Vertragsabschlüsse innerhalb von 5 Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen.
2.6 Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und den Reisepreis von 500 Euro nicht übersteigt.
2.7 Die Erstellung und Aushändigung der Reiseunterlagen erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang eine bis zwei Wochen vor Reisebeginn. Der Kunde hat FUN-Reisen zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Hotelvoucher) nicht innerhalb der von FUN-Reisen mitgeteilten Frist erhält.
2.8 Zahlungen, insbesondere aus dem Ausland, sind gebühren- und spesenfrei zu leisten. Zahlungen in Fremdwährungen sind grundsätzlich ausgeschlossen, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
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Samples: Allgemeine Reisebedingungen
Zahlung des Reisepreises. 2.1 Sämtliche Zahlungen (Anzahlung bzw2.1. Restzahlung) des Reisenden sind nur nach Aushändigung des Sicherungsscheines unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen zu leisten.
2.2 Nach Abschluss des Reisevertrages ist innerhalb Innerhalb von 10 Tagen ein Anzahlungsbetrag nach Erhalt der Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsschei- nes (gemäß §651 k BGB) ist eine Anzahlung auf den Reisepreis in Höhe von 25% des Reisepreises für Busreisen sowie 30% des Reisepreises für Flugreisen(Normalpreis), mindestens 26 mindes- tens € 26, höchstens jedoch € 256 € pro Reiseteilnehmer (Ausnahme bei Flugvermittlungen, siehe 2.2.) zu leisten. Die Anzahlung Der Satz von 25% ist auf die besondere Pauschalreiseform der Abi- und 30% resultiert aus der besonderen Pauschalreiseform einer JugendreiseJugendreisen zurückzu- führen. Neben den touristischen Leistungen wird ein Das intensive Betreuungskonzept gewährleistet, durch das führt zu erheblichen Vorlaufkosten für die qualifizierte Auswahl und Ausbildung qualifizierter Reiseleiter entstehender Teamer. Desweiteren Zur Sicherung gewährter Frühbucherrabatte werden je nach Reiseart vom Reiseveranstalter gegenüber der dem Leistungsträger Anzahlungssummen für Frühbucherraten Anzahlungen getätigt, die mitunter die Höhe der vom Kunden geleisteten Anzahlungen mitunter Anzahlung übersteigen.
2.2. Der Restbetrag ist unaufgefordert bis spätestens 5 WochenÜber die Eigenveranstaltung hinaus bietet „AbiTours“ seinen Kunden den Service, Linienflüge pas- send zum Landarrangement als Beförderung zum Reiseziel zu buchen. Im Falle einer solchen Vermitt- lungsleistung gelten die AGB der jeweiligen Fluggesellschaft, welche vor Buchung an den Hauptbucher kommuniziert werden. In den meisten Fällen verlangen die Fluggesellschaften den kompletten Flugpreis unmittelbar bei Städtereisen 2 Wochen, vor Reisebeginn zu zahlenFlugbuchung. „AbiTours“ tritt hierbei in Vorleistung und berechnet jenen Flugpreis zu- sammen mit der Anzahlung des Landarrangements.
2.3. Die Kosten für Reiseversicherungen Prämien sonstiger freiwilligen Vermittlungsleistungen (z.B. Reiseversicherungen, etc.) durch „Ab- iTours“ werden in voller Höhe mit der Anzahlung fällig. Da Eventuelle Bearbeitungs- und Änderungsgebühren sind sofort fällig.
2.4. Der Rest der Versicherungsschutz Zahlung ist bis spätestens vier Wochen vor Reiseantritt fällig, mit Abschluss beginntAusnahme von Städ- tereisen mit weniger als 4 Übernachtungen, ist bei denen die Versicherung nicht stornierbarFrist für die Restzahlung zwei Wochen vor Reiseantritt beträgt. Die Reiseversicherung Anzahlung wird auf den Restbetrag angerechnet. Sollte der Reisepreis nicht rechtzeitig gezahlt werden, obwohl der Reiseveranstalter die Leistung liefern kann und den gesetzlichen Informationspflichten nachgekommen ist, so bitten wir um Verständnis, dass wir die so notwendig wer- denden Mahnungen mit einer Pauschalgebühr von € 2,50 pro Mahnung in Rechnung stellen. Der Eingang der Zahlung ist personenbezogen für die Frist maßgebend. Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag oder der Reisepreis bis drei Tage vor Reiseantritt auch nach Zahlungsverzug nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und kann zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechti- gender Reisemangel vor.
2.5. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden ca. sieben (7) Tage vor Reisebeginn vom Reisebüro / Reise- veranstalter zugesandt oder ausgehändigt, frühestens jedoch nach vollständiger Begleichung des Rech- nungsbetrages. Die Reiseunterlagen werden elektronisch per Mail versendet. Gegen eine Gebühr von € 10 können die Unterlagen auf Anfrage auch per Post versendet werden.
2.6. Für den Fall der Insolvenz ist sichergestellt, dass den Kunden diejenigen Leistungen ersetzt wer- den, wegen derer keine Gegenleistung erfolgte. Durch Erhalt des Sicherungsscheins wird im Falle einer Umbuchung nicht auf der Insolvenz ein unmittelbarer Anspruch gegen die Insolvenzversicherung der RMB Travel & Events GmbH begründet.
2.7. Für die Unterbringung in Apartments, Bungalows, Zelten und Hotelzimmern kann eine andere Person übertragen Kaution durch den Leistungsträger fällig werden. Die Beträge für An- und Restzahlung und gegebenenfalls Stornierung ergeben sich aus der Bestätigung. Die Gebühren , die bei Auszug im Falle einer Stornierung (vglordnungsgemäßer Rückgabe zurückerstattet wird. Ziffer 5.1), Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren (vgl. Ziffer 6.1) sowie Gebühren für individuelle Reisegestaltung und Mahnkosten werden jeweils sofort fällig. Werden Zahlungen trotz Fälligkeit nicht geleistet, behält sich der Veranstalter vor, für die zweite Mahnung In einigen Destinationen wird vor Ort eine Mahnkostenpauschale in Höhe von 15 Euro zu erheben. Der Nachweis nicht entstandener Kosten bleibt unbenommen.
2.3 Wird die Anzahlung oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfristen geleistet, ist FUN-Reisen nach Mahnung und Fristsetzung berechtigtgeringe Kurtaxe verlangt, die Reise mit ebenfalls direkt an den unter Ziffer 5.1 aufgeführten Rücktrittskosten Leistungsträger zu stornieren und dem Kunden in Rechnung zu stellen.
2.4 Es besteht ohne vollständige Bezahlung des Gesamtpreises entsprechend den vereinbarten Fälligkeiten kein Anspruch des Kunden auf Erbringung entrichten ist. Xxxxxx dies der vertraglichen Leistungen und/oder die Übergabe der Reiseunterlagen.
2.5 Vertragsabschlüsse innerhalb von 5 Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen.
2.6 Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheines besteht nichtFall sein, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und den Reisepreis von 500 Euro nicht übersteigt.
2.7 Die Erstellung und Aushändigung der Reiseunterlagen erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang eine bis zwei Wochen vor Reisebeginn. Der Kunde hat FUN-Reisen zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Hotelvoucher) nicht innerhalb der von FUN-Reisen mitgeteilten Frist erhält.
2.8 Zahlungen, insbesondere aus dem Ausland, sind gebühren- und spesenfrei zu leisten. Zahlungen in Fremdwährungen sind grundsätzlich ausgeschlossen, soweit nicht so ist dies im Einzelfall etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurdePreisteil vermerkt.
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