Zahlung des Rücknahmeerlöses Musterklauseln

Zahlung des Rücknahmeerlöses. Der bei Rücknahme von Anteilen fällige Betrag wird am Abwicklungstag per elektronischer Überweisung in der Währung der jeweiligen Anteilsklasse des betreffenden Fonds (oder in einer vom Verwaltungsrat bestimmten anderen Währung) auf das im Original des Antragsformulars eingetragene Konto des jeweiligen Anteilsinhabers gezahlt. Die Zahlung des Rücknahmeerlöses erfolgt an den eingetragenen Anteilsinhaber oder gegebenenfalls zugunsten eingetragener Mitanteilsinhaber. Der Rücknahmeerlös für die Anteile wird nur gezahlt, wenn der Verwaltungsstelle ein Rücknahmeantrag zusammen mit allen von der Verwaltungsstelle nach billigem Ermessen angeforderten sonstigen Unterlagen vorliegt. Die Gesellschaft hat im Namen der Gesellschaft ein übergeordnetes Konto für Zeichnungen und Rücknahmen gegen Barzahlung eingerichtet, das Übergeordnete Konto für Zeichnungen und Rücknahmen gegen Barzahlung, und hat keine entsprechenden Konten auf Fondsebene eingerichtet. Sämtliche Zeichnungs-, Rücknahme- und Dividendenbeträge oder Barausschüttungen, die an einen Fonds oder durch einen Fonds zu zahlen sind, werden über das Übergeordnete Konto für Zeichnungen und Rücknahmen gegen Barzahlung abgewickelt und verwaltet. Wenn ein Fonds aufgrund eines oder mehrerer Rücknahmeanträge geschlossen wird, hat die Verwaltungsstelle
Zahlung des Rücknahmeerlöses. Die Zahlung von Rücknahmeerlösen und Dividenden durch das ICAV kann nur erfolgen, wenn die Verwaltungsstelle alle Zeichnungsunterlagen im Original, sofern erforderlich, sowie Nachweise über die Einhaltung der Verfahren zur Verhinderung von Geldwäsche erhalten hat. Ungeachtet dessen sind Anteilinhaber, die Anteile zurückgeben, ab dem entsprechenden Rückgabedatum in Bezug auf diese zurückgegebenen Anteile keine Anteilinhaber mehr. Zurückgebende Anteilinhaber und Anteilinhaber, die Anspruch auf Ausschüttungen haben, werden ab dem Rückgabe- bzw. Ausschüttungsdatum in Bezug auf den Rückgabe- bzw. Ausschüttungsbetrag zu ungesicherten Gläubigern des ICAV und profitieren nicht mehr von einem Wertzuwachs des Nettoinventarwerts des ICAV oder sonstigen Anteilinhaberrechten (einschliesslich weiterer Dividendenansprüche). Im Falle der Insolvenz des ICAV in diesem Zeitraum kann nicht garantiert werden, dass das ICAV über ausreichend Mittel verfügt, um ungesicherten Gläubigern den ausstehenden Betrag vollständig zurückzuzahlen. Zurückgebende Anteilinhaber und Anteilinhaber, die Anspruch auf Ausschüttungen haben, sollten daher sicherstellen, dass sie der Verwaltungsstelle alle erforderlichen Unterlagen und Informationen umgehend zukommen lassen. Risiken durch die Nichtbeachtung trägt dieser Anteilinhaber. Wenn ein Anteilinhaber seinen Wohnsitz (oder gewöhnlichen Aufenthalt) für irische Steuerzwecke nicht in Irland hat, zieht das ICAV gemäss der Beschreibung im Absatz „Besteuerung von Anteilinhabern ohne Sitz in Irland“ im Abschnitt „Besteuerung der Anteilinhaber“ des Prospekts keine irischen Steuern für die Anteile des Anteilinhabers ab, wenn das ICAV die im diesem Prospekt beigefügten Antragsformular enthaltene relevante Erklärung mit der Bestätigung erhalten hat, dass der Anteilinhaber nicht in Irland ansässig ist. Wenn das ICAV diese relevante Erklärung nicht erhält, zieht es die irischen Steuern für die Anteile des Anteilinhabers so ab, als sei der Anteilinhaber ein steuerpflichtiger Anteilinhaber mit Wohnsitz in Irland. Das ICAV kann nach dem Ermessen der Geschäftsführer einen Anteilinhaber, der diese relevante Erklärung nicht abgegeben hat, zur Klärung kontaktieren, ob dieser Anteilinhaber in der Lage ist, eine solche relevante Erklärung abzugeben. Das ICAV kann die Zahlung von Rücknahmeerlösen bis zur entsprechenden Klärung verschieben, in deren Folge die Rücknahmeerlöse ohne Abzug irischer Steuern gezahlt werden können, wenn eine relevante Erklärung mit der Bestät...

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  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Wenn Zeichnungsgelder beim ICAV nicht vor dem Abrechnungstermin für Zeichnungen eingehen, werden Anteile provisorisch zugeteilt, und das ICAV kann (vorbehaltlich der Beschränkungen im Abschnitt „Zusätzliche Informationen - Befugnisse zur Kreditaufnahme und Verpfändung“) vorübergehend einen Betrag leihen, der den Zeichnungsgeldern entspricht, und diesen gemäss Anlageziel und Anlagepolitik des ICAV investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird das ICAV diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich das ICAV das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger des ICA, dem Marketingberater und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann das ICAV die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen gezahlt hat.