Zahlungen für laufende Geschäfte. Unter Vorbehalt der Bestimmungen von Artikel 30 lassen die Vertragsparteien jegliche Zahlungen für laufende Geschäfte in einer frei konvertierbaren Währung zu.
Appears in 4 contracts
Samples: Freihandelsabkommen, Freihandelsabkommen, Freihandelsabkommen
Zahlungen für laufende Geschäfte. Unter Vorbehalt der Bestimmungen von Artikel 30 lassen 29 verpflichten sich die Vertragsparteien Vertrags- parteien, jegliche Zahlungen für laufende Geschäfte in einer frei konvertierbaren Währung zuzuzulassen.
Appears in 2 contracts
Samples: Freihandelsabkommen, Freihandelsabkommen