Common use of Zahlungsbestimmungen / Verzug / Kosten eines Beauftragten / Aufrechnung Clause in Contracts

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Kosten eines Beauftragten / Aufrechnung. 4.1 Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und im Wege des Lastschriftverfahrens, mittels Dauerauftrag oder Überweisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen.

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Samples: www.stadtwerke-iserlohn.de, www.stadtwerke-detmold.de, www.stadtwerke-detmold.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Kosten eines Beauftragten / Aufrechnung. 4.1 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen Vo- rauszahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens, bar oder mittels Dauerauftrag oder bzw. Überweisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen.

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Samples: gasversorgung-biedenkopf.de, gasversorgung-biedenkopf.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Kosten eines Beauftragten / Aufrechnung. 4.1 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und im Wege des Lastschriftverfahrens, mittels Dauerauftrag oder Überweisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen.

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Samples: www.stadtwerke-huenfeld.de, www.stadtwerke-huenfeld.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Kosten eines Beauftragten / Aufrechnung. 4.1 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge Ab‐ schläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und im Wege des Lastschriftverfahrens, mittels Dauerauftrag oder Überweisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen.

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Samples: www.stw-crailsheim.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Kosten eines Beauftragten / Aufrechnung. 4.1 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge Ab- schläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten im Abschlagsplan bzw. mit Verlangen der Vorauszahlung festgeleg- ten Zeitpunkt fällig und im Wege des Lastschriftverfahrens, mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung oder Überweisung (auch durch Barüberweisung) Barzahlung zu zahlen.

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Samples: www.stadtwerke-sw.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Kosten eines Beauftragten / Aufrechnung. 4.1 6.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und im Wege des Lastschriftverfahrens, mittels Dauerauftrag oder Überweisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen.

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Samples: eka-energie.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Kosten eines Beauftragten / Aufrechnung. 4.1 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und im Wege des Lastschriftverfahrens, mittels Dauerauftrag oder Überweisung Über- weisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen.

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Samples: www.beste-stadtwerke.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Kosten eines Beauftragten / Aufrechnung. 4.1 5.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten Lieferan- ten nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) im Abschlagsplan bzw. mit Verlangen der Vorauszahlung festgelegten Zeitpunkt fällig und im Wege des Lastschriftverfahrens, mittels Dauerauftrag oder Überweisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen.

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Samples: www.eag-energie.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Kosten eines Beauftragten / Aufrechnung. 4.1 5.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des LastschriftverfahrensLast- schriftverfahrens, mittels Dauerauftrag oder Überweisung (auch durch BarüberweisungBarüber- weisung) zu zahlen.

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Samples: stadtwerke-wsf.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Kosten eines Beauftragten / Aufrechnung. 4.1 5.1 Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig am 5. oder 15. Tag des Kalendermonats fällig, der auf den Lieferzeitraum folgt, für den der Abschlag bestimmt ist und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens, mittels Dauerauftrag oder Überweisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen. Der Lieferant ist berechtigt, Zahlungen Dritter abzulehnen.

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Samples: www.stadtwerke-porta-westfalica.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Kosten eines Beauftragten / Aufrechnung. 4.1 Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der RechnungRech- nung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) im Abschlagsplan bzw. mit Verlangen der Vorauszahlung festgelegten Zeitpunkt fällig und im Wege des LastschriftverfahrensLast- schriftverfahrens, mittels Dauerauftrag oder Überweisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen.

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Samples: www.enni-fairsorger.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Kosten eines Beauftragten / Aufrechnung. 4.1 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen Voraus- zahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) im Abschlagsplan bzw. mit Verlangen der Vorauszahlung festgelegten Zeitpunkt fällig und im Wege des Lastschriftverfahrens, mittels Dauerauftrag oder Überweisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen. Der Kunde infor- miert den Lieferanten vorab in Textform, sofern Dritte für ihn leisten. Der Lieferant ist berechtigt, Zahlungen Dritter abzulehnen.

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Samples: www.stadtwerke-emsdetten.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Kosten eines Beauftragten / Aufrechnung. 4.1 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen Ab- schläge zu dem vom Lieferanten nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens, Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag oder Dauer- auftrag bzw. Überweisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen.

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Samples: www.gemeindewerke-hermaringen.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Kosten eines Beauftragten / Aufrechnung. 4.1 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens, mittels Dauerauftrag oder Überweisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen.

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Samples: Auftrag Zur Lieferung Von Elsestrom Regional

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Kosten eines Beauftragten / Aufrechnung. 4.1 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und im Wege des Lastschriftverfahrens, mittels Dauerauftrag oder Überweisung Über- weisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen.zahlen.‌

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Samples: Auftrag Brilon Gas

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Kosten eines Beauftragten / Aufrechnung. 4.1 Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten von den GWA nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und im Wege des Lastschriftverfahrens, Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag oder Überweisung (auch durch Barüberweisung) oder Barzahlung zu zahlen.

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Samples: www.gemeindewerke-ammerbuch.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Kosten eines Beauftragten / Aufrechnung. 4.1 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und im Wege des Lastschriftverfahrens, mittels Dauerauftrag oder Überweisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen. Der Kunde informiert den Lieferanten vorab in Textform, sofern Dritte für ihn leisten. Der Lieferant ist berechtigt, Zahlungen Dritter abzulehnen.

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Samples: www.ecoswitch.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Kosten eines Beauftragten / Aufrechnung. 4.1 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen Vorausahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens, Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag oder Überweisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen.

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Samples: two.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Kosten eines Beauftragten / Aufrechnung. 4.1 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen Voraus- zahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und im Wege des Lastschriftverfahrens, mittels Dauerauftrag oder Überweisung (auch durch BarüberweisungBar- überweisung) zu zahlen.

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Samples: www.versorgungsbetriebe.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Kosten eines Beauftragten / Aufrechnung. 4.1 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen Vorauszah- lungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) im Abschlagsplan bzw. mit Verlangen der Vorauszahlung festgelegten Zeitpunkt fällig und im Wege des Lastschriftverfahrens, mittels Dauerauftrag oder Überweisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen.

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Samples: www.gs-werke.de