Zahlungsbestimmungen / Verzug / Kosten eines Beauftragten / Aufrechnung. 8.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zu dem von BS|ENERGY nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der Rechnung fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens zu zahlen.
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Zahlungsbestimmungen / Verzug / Kosten eines Beauftragten / Aufrechnung. 8.11. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zu dem von BS|ENERGY nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der Rechnung fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens zu zahlen.
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Zahlungsbestimmungen / Verzug / Kosten eines Beauftragten / Aufrechnung. 8.1. a. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zu dem von BS|ENERGY nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der Rechnung fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens zu zahlen.
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