Zahlungsverzug bei Erstprämie. Wird die einmalige oder die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt, ist der Versicherer, solange die Zahlung nicht bewirkt ist, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, es sei denn, der Versicherungs- nehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung, Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung, Tarif Opt G
Zahlungsverzug bei Erstprämie. Wird die einmalige oder die erste Prämie nicht rechtzeitig recht- zeitig gezahlt, ist der Versicherer, solange die Zahlung Zah- lung nicht bewirkt ist, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigtbe- rechtigt, es sei denn, der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten.
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Samples: Widerrufsbelehrung, Widerrufsbelehrung, Inter Zahnzusatzversicherung Allgemeine Vertragsbedingungen
Zahlungsverzug bei Erstprämie. Wird die einmalige oder die erste Prämie nicht rechtzeitig recht- zeitig gezahlt, ist der Versicherer, solange die Zahlung nicht bewirkt ist, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, es sei denn, der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten.
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Samples: Krankentagegeldversicherung, Krankentagegeldversicherung, Krankentagegeldversicherung
Zahlungsverzug bei Erstprämie. Wird die einmalige oder die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt, ist der Versicherer, solange die Zahlung nicht bewirkt ist, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, es sei denn, der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Krankentagegeldversicherung, Versicherungsbedingungen, Krankenversicherungsvertrag
Zahlungsverzug bei Erstprämie. Wird die einmalige oder die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt, ist der Versicherer, solange die Zahlung nicht bewirkt ist, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, es sei denn, der Versicherungs- nehmer Versiche- rungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten.
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Samples: Sach Und Elektronikversicherung
Zahlungsverzug bei Erstprämie. Wird die einmalige oder die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt, ist der Versicherer, solange die Zahlung nicht bewirkt ist, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, es sei denn, der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung Nicht- zahlung nicht zu vertreten.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung
Zahlungsverzug bei Erstprämie. Wird die einmalige oder die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt, ist der Versicherer, solange die Zahlung nicht bewirkt be- wirkt ist, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, es sei denn, der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten.
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Samples: Krankenzusatzversicherung