Studiengebühren Musterklauseln

Studiengebühren. Die Hochschulträgerkantone können angemessene individuelle Studiengebühren erheben. Übersteigt die Summe der Beiträge gemäss Artikel 10 und der individuellen Studiengebühren die den Beiträgen zugrunde liegenden standardisierten Kosten pro Kostengruppe gemäss Anhang, werden die Beiträge entspre- chend gekürzt.
Studiengebühren. Mit der Einführung von Studiengebühren in Hamburg stehen den Hochschulen erheb- liche zusätzliche Mittel für ihre Aufgaben in Studium und Lehre zur Verfügung. Diese sollen die Studienbedingungen weiter verbessern. Um die jährlichen Berichte über die Verwendung der Studienbeiträge gemäß § 6 b Abs. 7 Satz 3 HmbHG einheitlich transparent zu gestalten, haben sich Hochschulen und BWF auf Verwendungskategorien verständigt, die in Anhang 1 aufgeführt sind. Die Hochschulen werden sich über die Zuordnung weiterer Maßnahmen zu den vor- genannten Kategorien weiter verständigen und jährlich zum 31.3. berichten.
Studiengebühren. Die Studiengebühren beinhalten die Studienmaterialien, die fachlich-pädagogische Betreuung, die persönliche Studienberatung, die Ausfertigung der Leistungsbescheinigungen/Zertifikate und Zeugnisse und die Teilnahme an den im Studienplan festgelegten Seminaren. Die Studiengebühren beinhalten nicht etwaige Kosten für zusätzliche Arbeitsmittel, wie z.B. Computer, Hard- und Software, Nachschlagewerke, Telefonkosten, Porto und Datenfernübertragung, die Kosten für Fahrten, Unterkunft und Verpflegung bei Veranstaltungen, sowie für die IHK-Prüfungen. Für die Nutzung von Fernkommunikationsmitteln entstehen keine Kosten, die über die üblichen Grundtarife, mit denen der/die Teilnehmende rechnen muss, hinausgehen. VERTRAGSPARTNER UND VERTRAGSSCHLUSS - Vertragspartner des/der Teilnehmer/-in ist die EHV Fernstudium und Weiterbildung GmbH (EHV). Mit Zugang der Anmeldebestätigung und der Abschrift der Studienanmeldung wird der Studienvertrag wirksam. Die Auf- stiegsfortbildung findet bei Vorlage der Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen an dem in der Studienanmeldung benannten Standort statt. Um eine sichere Planung zu gewährleisten, wird der Stichtag zur Ermittlung der Mindestteilnehmerzahl auf mind. 8 Wochen vor Se- mesterbeginn festgelegt. Das Widerrufsrecht beträgt 14 Tage. Für die Online-Studiengruppe erhalten Sie eine Veranstaltungsgarantie! DATENSPEICHERUNG - Durch die Anmeldung erklärt sich der/die Teilnehmende mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Studiengangs- und der Prüfungsabwicklung einverstanden.
Studiengebühren. Die Koalitionspartner sind sich darüber einig, dass die Hochschulen weiterhin zusätzliche Mittel benötigen, um die Qualität in Studium und Lehre maßgeblich zu verbessern. Das bisherige System der Studiengebühren wird zum Wintersemester 08/09 abgelöst durch ein Modell, das durch folgende Punkte gekennzeichnet ist • Die Studiengebühren nach § 6b HmbHG werden ersetzt durch nachgelagerte Gebühren, die nach Ende des Studiums, unabhängig vom Erreichen eines Abschlusses, gezahlt werden müssen. • Ausnahmetatbestände werden radikal reduziert. • Die Rückzahlungspflicht ergibt sich bei Erreichen der Einkommensgrenze von 30.000 Euro brutto p.a. innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren nach Verlassen der Hochschule. • Die Hochschulen erhalten Einnahmen in der jetzigen Höhe der Einnahmen aus Gebühren (rund 37 Mio. Euro). • Die Studiengebühren werden festgesetzt auf 375 Euro pro Semester. • Alle Semester, für die jemand eingeschrieben war, sind gebührenpflichtig. • Die personengebundene Zwischenfinanzierung soll z.B. durch WK oder KfW übernommen werden • Die anfallenden Zinsen werden durch die öffentliche Hand übernommen. Für Studierende, die aktuell von Exmatrikulation bedroht sind, soll eine Lösung gefunden werden, die sicherstellt, dass das Studium weiter geführt bzw. wieder aufgenommen werden kann.
Studiengebühren. 1) Der Studierende erklärt sich damit einverstanden, die Studiengebühren wie hier angegeben zu zahlen: xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxx.xx/Xxxxxxx-Xxxxx/Xxxxx-Xxxx-Xxxxxxxx-Xxxxx/ . 2) Der/die Studierende erklärt ausdrücklich, dass ihm/ihr die Studiengebühren bekannt sind und dass die Studiengebührenordnung unter obigem Link zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Anlage des Vertrages wird. 3) Die vereinbarten Studiengebühren und Gebühren müssen (auf Rechnung) am oder vor dem Fälligkeitsdatum per Online-Zahlung oder auf das Bankkonto der EDU Effective Business School (über Global Education - Zahlungsanbieter für die EDU Effective Business School) bezahlt werden. A) Informationen zur Banküberweisung an EDU Effective Business School: Kontoinhaber: Global Education S.R.O. (Zahlungsanbieter für EDU Effective Business School), Xxxxxx Xxxxxx 1859/34, Xxxx 0, 000 00, Xxxxxxxxxxxx Xxxxxxxx, Europäische Union Kontonummer: 221 2693 39 Bankleitzahl: 85050300 IBAN: XX00 0000 0000 0 000 0000 00 BIC/Swift-Code: XXXXXX00XXX Bankverbindung: Ostsächsische Sparkasse Dresden, Xxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx, Xxxxxxxxxxx Kontoinhaber: Global Education S.R.O. (Zahlungsanbieter für EDU Effective Business School), Xxxxxx Xxxxxx 1859/34, Xxxx 0, 000 00, Xxxxxxxxxxxx Xxxxxxxx, Europäische Union Kontonummer: 229 0025 10 Bankleitzahl: 85050300 IBAN: XX00 0000 0000 0 000 0000 00 BIC/Swift-Code: XXXXXX00XXX Bankverbindung: Ostsächsische Sparkasse Dresden, Xxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx, Xxxxxxxxxxx B) Alle Banktransaktions- und Währungsumrechnungsgebühren sind vollständig vom Studierenden zu zahlen. C) Wird die Zahlung der Studiengebühren in monatlichen Raten gewählt, sind die monatlichen Raten jeden Monat fällig, bis alle Raten bezahlt sind. Rückzahlungsbeträge und Rückzahlungsbedingungen sind hier ebenfalls angegeben: xxxxx://xxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxx-xxxxx/Xxxxx-Xxxx-Xxxxxxxx-Xxxxx/ 4) Alle anderen Gebühren (falls zutreffend - keine Voraussetzung für den ordnungsgemäßen Abschluss des Studiums) werden wie auf der Website xxx.xxxxxxxxxxxx.xx angegeben erhoben: xxxxx://xxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxx-xxxxx/Xxxxx-Xxxx-Xxxxxxxx-Xxxxx/ .
Studiengebühren. Die HAW Hamburg setzt die Einnahmen aus Studiengebühren ein, um die Studien- bedingungen weiter zu verbessern. Über die Verwendung der Studiengebühren wird die HAW Hamburg jährlich zum 31.3. berichten.
Studiengebühren. Für die Kalkulation der Studiengebühren sind die vollen Kosten inklusive Umlage der Gemein-, Dienstleistungs- und Raumkosten zu berücksichtigen. Die zu erhebenden Studiengebühren entsprechen mindestens den Restkosten. Der Bildungsanbieter stellt Studierenden ohne HFSV-Beitrag des Wohnsitzkantons angemessen höhere Studiengebühren in Rechnung als Studierenden mit Beiträgen des Wohnsitzkantons. Die Beiträge der Wohnsitzkantone sind zweckgebunden für die Vergünstigung der Studiengebühren der berechtigten Studierenden einzusetzen. Erhebt der Bildungsanbieter offensichtlich überhöhte Studiengebühren, so wird die Leistung von Pauschalbeiträgen ganz oder teilweise eingestellt und allenfalls nach der Staatsbeitragsgesetzgebung zurückgefordert oder mit zukünftigen Staatsbeiträgen verrechnet (vgl. Art. 15a StBG). Zweckgebundene Verwendung der Staatsbeiträge Entspricht die Verwendung der Staatsbeiträge nicht den gesetzlichen Grundlagen und Vereinbarungen im vorliegenden Leistungsvertrag, gehen die entsprechenden Kontroll-Aufwendungen zu Lasten der Schule. Die zu Unrecht ausgerichteten Staatsbeiträge sind dem MBA zurückzuerstatten.
Studiengebühren entspricht Art. 15 IUV 1997. Die Bestimmung dient nicht der Regelung der Studiengebühren durch die Hochschulträgerkantone beziehungsweise die Hoch- schulen, sondern soll lediglich verhindern, dass die Hochschulstandortkantone mit überdurchschnittlich hohen individuellen Studiengebühren eine Kostende- ckung erreichen, die der Zielsetzung und den Bemessungskriterien dieser Verein- barung widersprechen.
Studiengebühren. Die Universität Hamburg setzt die Einnahmen aus Studiengebühren ein, um die Stu- dienbedingungen weiter zu verbessern. Über die Verwendung der Studiengebühren wird die Universität Hamburg wie bisher (Anhang 2) jährlich zum 31.3. berichten.
Studiengebühren. Die HCU setzt die Einnahmen aus Studiengebühren ein, um die Studienbedingungen weiter zu verbessern. Über die Verwendung der Studiengebühren wird die HCU jähr- lich zum 30.6. berichten.