Zeitlicher Rahmen Musterklauseln

Zeitlicher Rahmen. Der Lieferant garantiert, dass er die Waren und/oder Dienstleistungen ohne Verzögerungen und Unterbrechungen liefern bzw. erbringen wird. Der Lieferant setzt den Kunden unverzüglich über eventuelle unvorhersehbare Verzögerungen in Kenntnis.
Zeitlicher Rahmen. Die Laufzeit der Vereinbarung beträgt beginnend mit dem Datum der Unterzeichnung zunächst zwei Jahre und wird nach Ablauf dieses Zeitraums voraussichtlich verlängert.
Zeitlicher Rahmen. Die EinV soll für sechs Monate abgeschlossen werden. Auch hier wird ein gebundenes Ermessen eingeräumt. In begründeten Fällen kann der persönliche Ansprechpartner (pAp) die Laufzeit der Vereinbarung auch verkürzen. In der Einführungsphase bis zum 31.12.2006 soll die Eingliederungsvereinbarung für bis zu 12 Monate abgeschlossen werden (§ 65 Abs. 6 SGB II).
Zeitlicher Rahmen. Die Ausbildung besteht aus vier Teilkursen. Ein Kurs erstreckt sich über vier Tage mit insgesamt 24 Unterrichtsstunden. Die Unterrichtszeiten sind: Donnerstag 10.00 – 19.00 Uhr Xxxxxxx 9.00 – 19.00 Uhr Samstag 9.00 – 19.00 Uhr Sonntag 9.00 – 12.00 Uhr Die einzelnen Kursthemen sind einzeln oder als kompletter Kurs belegbar, wobei die Kursthemen aufeinander aufbauen und Voraussetzung für die Belegung der Besuch des jeweils vorangegangenen Kurses ist. Die Kurstermine werden festgelegt, wenn sich min. 6 Teilnehmer gemeldet haben.
Zeitlicher Rahmen. Die Laufzeit der Vereinbarung beträgt drei Jahre (2015-2018), beginnend mit dem Datum der Unterzeichnung, und wird nach Ablauf ggf. nach beiderseitigem Interesse verlängert.
Zeitlicher Rahmen. Die Laufzeit der Kooperationsvereinbarung beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung und gilt immer für ein Schuljahr. Wird sie nicht einseitig bis zu den Osterferien schriftlich als beendet er- klärt, verlängert sie sich um jeweils ein Schuljahr.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.