Zeitpunkt der Versicherungssummenanpassung. Die Versicherungssummenanpassung erfolgt im- mer zur vereinbarten Prämienhauptfälligkeit des Vertrages. Diese ist in der Polizze angeführt und findet im Ausmaß der Indexveränderung statt, die sich innerhalb des Berechnungszeit- raumes ergibt. Als erster Berechnungszeitraum gilt jener Zeitraum, der zwischen dem verein- barten Ausgangsindex und der dem dritten Monat vor der jeweils aktuellen vertraglich ver- einbarten Prämienhauptfälligkeit, verlautbarten Indexzahl liegt. Zu jeder weiteren Prämien- hauptfälligkeit wird die Anpassung der Ver- sicherungssumme in dem Verhältnis durchge- führt, das der Veränderung des aktuellen Index zur Prämienhauptfälligkeit (der für den dritten Monat davor verlautbarten Indexzahl), gegen- über dem vorangegangenen Index zur Prämienhauptfälligkeit (der für den dritten Monat davor verlautbarten Indexzahl) ent- spricht. Die jeweils ermittelte Versicherungs- summe bildet die Grundlage für weitere Wertanpassungen. Weiters gilt als vereinbart, dass eine Indexanpassung nicht vor Ablauf eines Jahres, danach nicht in kürzeren als einjährigen Abständen vorgenommen wird.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung (Arb 2018), Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung (Arb 2018)
Zeitpunkt der Versicherungssummenanpassung. Die Versicherungssummenanpassung erfolgt im- mer immer zur vereinbarten Prämienhauptfälligkeit des VertragesVertra- ges. Diese ist in der Polizze angeführt und findet im Ausmaß der Indexveränderung statt, die sich innerhalb inner- halb des Berechnungszeit- raumes Berechnungszeitraumes ergibt. Als erster Berechnungszeitraum gilt jener Zeitraum, der zwischen zwi- schen dem verein- barten vereinbarten Ausgangsindex und der dem dritten Monat vor der jeweils aktuellen vertraglich ver- einbarten verein- barten Prämienhauptfälligkeit, verlautbarten Indexzahl Index- zahl liegt. Zu jeder weiteren Prämien- hauptfälligkeit Prämienhauptfälligkeit wird die Anpassung der Ver- sicherungssumme in dem Verhältnis durchge- führtdurchgeführt, das der Veränderung des aktuellen Index zur Prämienhauptfälligkeit Prämi- enhauptfälligkeit (der für den dritten Monat davor verlautbarten Indexzahl), gegen- über gegenüber dem vorangegangenen vorange- gangenen Index zur Prämienhauptfälligkeit (der für den dritten Monat davor verlautbarten Indexzahl) ent- sprichtentspricht. Die jeweils ermittelte Versicherungs- summe Versicherungssumme bildet die Grundlage für weitere Wertanpassungen. Weiters gilt als vereinbart, dass eine Indexanpassung nicht vor Ablauf eines Jahres, danach nicht in kürzeren als einjährigen Abständen vorgenommen wird.
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