Common use of Zeitpunkt der Versicherungssummenanpassung Clause in Contracts

Zeitpunkt der Versicherungssummenanpassung. Die Versicherungssummenanpassung erfolgt im- mer zur vereinbarten Prämienhauptfälligkeit des Vertrages. Diese ist in der Polizze angeführt und findet im Ausmaß der Indexveränderung statt, die sich innerhalb des Berechnungszeit- raumes ergibt. Als erster Berechnungszeitraum gilt jener Zeitraum, der zwischen dem verein- barten Ausgangsindex und der dem dritten Monat vor der jeweils aktuellen vertraglich ver- einbarten Prämienhauptfälligkeit, verlautbarten Indexzahl liegt. Zu jeder weiteren Prämien- hauptfälligkeit wird die Anpassung der Ver- sicherungssumme in dem Verhältnis durchge- führt, das der Veränderung des aktuellen Index zur Prämienhauptfälligkeit (der für den dritten Monat davor verlautbarten Indexzahl), gegen- über dem vorangegangenen Index zur Prämienhauptfälligkeit (der für den dritten Monat davor verlautbarten Indexzahl) ent- spricht. Die jeweils ermittelte Versicherungs- summe bildet die Grundlage für weitere Wertanpassungen. Weiters gilt als vereinbart, dass eine Indexanpassung nicht vor Ablauf eines Jahres, danach nicht in kürzeren als einjährigen Abständen vorgenommen wird.

Appears in 4 contracts

Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung (Arb 2018), Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung (Arb 2018)

Zeitpunkt der Versicherungssummenanpassung. Die Versicherungssummenanpassung erfolgt im- mer immer zur vereinbarten Prämienhauptfälligkeit des VertragesVertra- ges. Diese ist in der Polizze angeführt und findet im Ausmaß der Indexveränderung statt, die sich innerhalb inner- halb des Berechnungszeit- raumes Berechnungszeitraumes ergibt. Als erster Berechnungszeitraum gilt jener Zeitraum, der zwischen zwi- schen dem verein- barten vereinbarten Ausgangsindex und der dem dritten Monat vor der jeweils aktuellen vertraglich ver- einbarten verein- barten Prämienhauptfälligkeit, verlautbarten Indexzahl Index- zahl liegt. Zu jeder weiteren Prämien- hauptfälligkeit Prämienhauptfälligkeit wird die Anpassung der Ver- sicherungssumme in dem Verhältnis durchge- führtdurchgeführt, das der Veränderung des aktuellen Index zur Prämienhauptfälligkeit Prämi- enhauptfälligkeit (der für den dritten Monat davor verlautbarten Indexzahl), gegen- über gegenüber dem vorangegangenen vorange- gangenen Index zur Prämienhauptfälligkeit (der für den dritten Monat davor verlautbarten Indexzahl) ent- sprichtentspricht. Die jeweils ermittelte Versicherungs- summe Versicherungssumme bildet die Grundlage für weitere Wertanpassungen. Weiters gilt als vereinbart, dass eine Indexanpassung nicht vor Ablauf eines Jahres, danach nicht in kürzeren als einjährigen Abständen vorgenommen wird.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung