Common use of Ziele der Leistung Clause in Contracts

Ziele der Leistung. Das Ziel jeder Erziehungshilfe ist die Deckung des in der Hilfeplanung festgestellten individuellen Bedarfs. Dies gilt gleichermaßen für eine Hilfe für junge Volljährige. Die Ziele der leistungsberechtigten jungen Menschen und ihrer Eltern / Personensorgeberechtigten sind im Hinblick auf Realisierbarkeit im Rahmen der Hilfeplanung mit den Fachkräften des Leistungserbringers und der zuständigen Fachkraft des Jugendamtes konkret zu formulieren. Die folgenden Ziele sind handlungsleitend für die pädagogische Arbeit. Sicherung des Rechtes auf Förderung der Entwicklung und Erziehung junger Menschen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit, durch Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung, insbesondere in den Bereichen Alltagsbewältigung, Problemlösungsfähigkeit, Umgang mit Eltern und Angehörigen, einen Beitrag, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, insbesondere in den Bereichen Bildung (Kita, Schule, berufliche Qualifikation), Gesundheit (z.B. verantwortungsbewusster Umgang mit dem eigenen Körper), soziale Integration, die Beteiligung am Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren für ihr Wohl (z.B. im Hinblick auf ein straf- und suchtfreies Leben), Beratung und Unterstützung der Eltern und anderer Erziehungsberechtigter bei der Erziehung, insbesondere durch die Verbesserung der Beziehung zum Kind und durch die Stärkung der Selbsthilfekräfte, Erziehungskompetenz und Verantwortung (z.B. durch wertschätzende Kommunikation und respektvollen Umgang), einen Beitrag, positive Lebensbedingungen für Kinder, Jugendliche und Ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen, insbesondere durch die Erschließung sozialräumlicher Ressourcen, z.B. durch Nutzung weiterer Hilfeangebote. die Rückkehr in die Herkunftsfamilie zu erreichen oder die Erziehung in einer anderen Familie (Pflegefamilie, Adoption) vorzubereiten oder eine auf längere Zeit angelegte Lebensform zu bieten und auf ein selbständiges Leben vorzubereiten. Die Hilfe soll nachhaltig wirken, das heißt Fähigkeiten und Kompetenzen der jungen Menschen und deren Lebensmöglichkeiten erweitern. Dazu bedarf es des Zugangs und der Teilnahme an den Regelangeboten (Kita, Schule, Sport, Freizeit, Kultur). Zusammenarbeit mit dem Jugendamt Das Jugendamt erfährt ein fachlich kooperatives Verhalten bei der Umsetzung der Hilfeplanung, das geprägt ist durch einen verlässlichen Austausch notwendiger Informationen über die Entwicklung der Betreuten unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit auf der Basis der Kenntnis und Akzeptanz der unterschiedlichen Rollen und ggf. Haltungen, das Bestreben gemeinsam die Hilfemaßnahme wirtschaftlich und wirksam durchzuführen.

Appears in 2 contracts

Samples: Leistungsvereinbarung, Leistungsvereinbarung

Ziele der Leistung. Das Ziel jeder Erziehungshilfe ist die Deckung des in der Hilfeplanung festgestellten individuellen Bedarfs. Dies gilt gleichermaßen für eine Hilfe für junge Volljährige. Die Ziele der leistungsberechtigten jungen Menschen und ihrer Eltern / Personensorgeberechtigten sind im Hinblick auf Realisierbarkeit im Rahmen der Hilfeplanung mit den Fachkräften des Leistungserbringers und der zuständigen Fachkraft des Jugendamtes konkret zu formulieren. Die folgenden Ziele sind handlungsleitend für die pädagogische Arbeit. Sicherung des Rechtes auf Förderung der Entwicklung und Erziehung junger Menschen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit, durch Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung, insbesondere in den Bereichen Alltagsbewältigung, Problemlösungsfähigkeit, Umgang mit Eltern und Angehörigen, einen Beitrag, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, insbesondere in den Bereichen Bildung (Kita, ( Schule, berufliche Qualifikation), Gesundheit (z.B. verantwortungsbewusster Umgang mit dem eigenen Körper), soziale Integration, die Beteiligung am Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren für ihr Wohl (z.B. im Hinblick auf ein straf- und suchtfreies Leben), Beratung und Unterstützung der Eltern und anderer Erziehungsberechtigter bei der Erziehung, insbesondere durch die Verbesserung der Beziehung zum Kind und durch die Stärkung der Selbsthilfekräfte, Erziehungskompetenz und Verantwortung (z.B. durch wertschätzende Kommunikation und respektvollen Umgang), einen Beitrag, positive Lebensbedingungen für Kinder, Jugendliche und Ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen, insbesondere durch die Erschließung sozialräumlicher Ressourcen, z.B. durch Nutzung weiterer Hilfeangebote. die Rückkehr in die Herkunftsfamilie zu erreichen oder die Erziehung in einer anderen Familie (Pflegefamilie, Adoption) vorzubereiten oder eine auf längere Zeit angelegte Lebensform zu bieten und auf ein selbständiges Leben vorzubereiten. Die Hilfe soll nachhaltig wirken, das heißt Fähigkeiten und Kompetenzen der jungen Menschen und deren Lebensmöglichkeiten erweitern. Dazu bedarf es des Zugangs und der Teilnahme an den Regelangeboten (Kita, Schule, Sport, Freizeit, Kultur). Zusammenarbeit mit dem Jugendamt Das Jugendamt erfährt ein fachlich kooperatives Verhalten bei der Umsetzung der Hilfeplanung, das geprägt ist durch einen verlässlichen Austausch notwendiger Informationen über die Entwicklung der Betreuten unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit auf der Basis der Kenntnis und Akzeptanz der unterschiedlichen Rollen und ggf. Haltungen, das Bestreben gemeinsam die Hilfemaßnahme wirtschaftlich und wirksam durchzuführen.

Appears in 1 contract

Samples: Leistungsvereinbarung

Ziele der Leistung. Das Ziel jeder Erziehungshilfe ist die Deckung Hilfe zur Persönlichkeitsentwicklung sowie die Unterstützung bei der Pflege und Erziehung des in der Hilfeplanung festgestellten individuellen Bedarfs. Dies gilt gleichermaßen für eine Hilfe für junge VolljährigeKindes. Die Ziele der leistungsberechtigten jungen Menschen und ihrer Eltern / Personensorgeberechtigten Leistungsberechtigten sind im Hinblick auf Realisierbarkeit im Rahmen der Hilfeplanung mit den Fachkräften des Leistungserbringers und der zuständigen Fachkraft des Jugendamtes konkret zu formulieren. Die folgenden Ziele sind handlungsleitend für die pädagogische Arbeit. Sicherung des Rechtes auf Förderung Hilfe zur Persönlichkeitsentwicklung sowie Unterstützung bei der Entwicklung Pflege und Erziehung junger Menschen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit, des Kindes durch Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung, insbesondere in den Bereichen Alltagsbewältigung, Problemlösungsfähigkeit, Umgang mit dem eigenen Kind, Eltern und Angehörigen, ggf. Lebenspartner, einen Beitrag, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, insbesondere in den Bereichen Bildung (Kita, Schule, berufliche Qualifikation, Berufstätigkeit), Gesundheit (z.B. verantwortungsbewusster Umgang mit dem eigenen Körper), soziale Integration, die Beteiligung am Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren für ihr Wohl (z.B. im Hinblick auf ein straf- und suchtfreies Leben)Wohl, Beratung und Unterstützung der Eltern und anderer Erziehungsberechtigter bei der Erziehung, insbesondere durch die Verbesserung Stärkung der Beziehung zum Kind und durch die Stärkung der Selbsthilfekräfte, Erziehungskompetenz und Verantwortung (z.B. durch wertschätzende Kommunikation und respektvollen Umgang), einen Beitrag, positive Lebensbedingungen für Kinder, Jugendliche und Ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen, insbesondere durch die Erschließung sozialräumlicher Ressourcen, z.B. durch Nutzung weiterer Hilfeangebote. die Rückkehr in die Herkunftsfamilie zu erreichen oder die Erziehung in einer anderen Familie Hilfeangebote (Pflegefamiliez.B. Krippe, AdoptionKita) vorzubereiten oder eine auf längere überschaubare Zeit angelegte Lebensform zu bieten und auf ein selbständiges und eigenverantwortliches Leben vorzubereiten. Die Hilfe soll nachhaltig wirken, das heißt Fähigkeiten und Kompetenzen der jungen Menschen Frauen und Männer und deren Lebensmöglichkeiten erweitern. Dazu bedarf es des Zugangs und der Teilnahme an den Regelangeboten (Krippe, Kita, Schule, Sport, Freizeit, Kultur, Ausbildung). Zusammenarbeit mit dem Jugendamt Das Jugendamt erfährt ein fachlich kooperatives Verhalten bei der Umsetzung der Hilfeplanung, das geprägt ist durch einen verlässlichen Austausch notwendiger Informationen über die Entwicklung der Betreuten unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit auf der Basis der Kenntnis und Akzeptanz der unterschiedlichen Rollen und ggf. Haltungen, das Bestreben gemeinsam die Hilfemaßnahme wirtschaftlich und wirksam durchzuführen.

Appears in 1 contract

Samples: Leistungsvereinbarung

Ziele der Leistung. Das Ziel jeder Erziehungshilfe Erziehungshilfe/Volljährigenhilfe ist die Deckung des in der Hilfeplanung festgestellten individuellen Bedarfs. Dies gilt gleichermaßen für eine Hilfe für junge Volljährige. Die Ziele der leistungsberechtigten jungen Menschen und ihrer Eltern / Personensorgeberechtigten sind im Hinblick auf Realisierbarkeit im Rahmen der Hilfeplanung mit den Fachkräften des Leistungserbringers und der zuständigen Fachkraft des Jugendamtes konkret zu formulieren. Die folgenden Ziele sind handlungsleitend für die pädagogische Arbeit. Sicherung des Rechtes auf Förderung der Entwicklung und Erziehung junger Menschen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit, durch Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung, insbesondere in den Bereichen Alltagsbewältigung, Problemlösungsfähigkeit, Umgang mit Eltern und Angehörigen, einen Beitrag, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, insbesondere in den Bereichen Bildung (Kita, Schule, berufliche Qualifikation), Gesundheit (z.B. verantwortungsbewusster Umgang mit dem eigenen Körper), soziale Integration, die Beteiligung am Schutz von Kindern und Jugendlichen jungen Menschen vor Gefahren für ihr Wohl (z.B. im Hinblick auf ein straf- und suchtfreies Leben), Beratung und Unterstützung der Eltern und anderer Erziehungsberechtigter bei der Erziehung, insbesondere durch die Verbesserung der Beziehung zum Kind zu den jungen Menschen und durch die Stärkung der Selbsthilfekräfte, Erziehungskompetenz und Verantwortung (z.B. durch wertschätzende Kommunikation und respektvollen Umgang), einen Beitrag, positive Lebensbedingungen für Kinder, Jugendliche junge Menschen und Ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen, insbesondere durch die Erschließung sozialräumlicher Ressourcen, z.B. durch Nutzung weiterer Hilfeangebote. die Rückkehr in Bewältigung von Entwicklungsproblemen, möglichst unter Einbezug des sozialen Umfeldes und die Herkunftsfamilie zu erreichen oder die Erziehung in einer anderen Verselbständigung unter Erhaltung des Lebensbezugs der Familie (Pflegefamilie, Adoption) vorzubereiten oder eine auf längere Zeit angelegte Lebensform zu bieten und auf ein selbständiges Leben vorzubereiten. Die Hilfe soll nachhaltig wirken, das heißt Fähigkeiten und Kompetenzen der jungen Menschen und deren Lebensmöglichkeiten erweitern. Dazu bedarf es des Zugangs und der Teilnahme an den Regelangeboten (Kita, Schule, Sport, Freizeit, Kultur). II.5 Zusammenarbeit mit dem Jugendamt Das Jugendamt erfährt ein fachlich kooperatives Verhalten bei der Umsetzung der Hilfeplanung, das geprägt ist durch einen verlässlichen Austausch notwendiger Informationen über die Entwicklung der Betreuten unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit auf der Basis der Kenntnis und Akzeptanz der unterschiedlichen Rollen und ggf. Haltungen, das Bestreben gemeinsam die Hilfemaßnahme wirtschaftlich und wirksam durchzuführen. II.6 Unmittelbare Leistungen Die nachfolgend aufgeführten Leistungen kennzeichnen das Leistungsspektrum, das der Xxxxxx grundsätzlich zu erbringen in der Lage ist. In Bezug auf die einzelnen jungen Menschen ergeben sich die konkreten Leistungen gemäß der individuellen Hilfeplanung Aufnahmeanfragen durch das zuständige Jugendamt werden anhand der vorliegenden Daten geprüft und beantwortet. Je nach individueller Situation des jungen Menschen und der Eltern wird die Aufnahme in der (trägereigenen) Wohnung so gestaltet, dass bisherige Lebenserfahrungen und -kontakte in das neue Lebensfeld integriert werden. Im Verlauf des Hilfeprozesses kommt der Vermeidung von Beziehungsabbrüchen in der Biographie der Betreuten eine zentrale Bedeutung zu. Die Verantwortung für die Betreuung des jungen Menschen verbleibt auch in (sich anbahnenden) Eskalationssituationen beim Xxxxxx bzw. bei der Einrichtung. In diesen Fällen ist es Aufgabe, die Kontinuität der Betreuung und möglichst den Lebensort zu erhalten. Ergeben sich kurzfristig erheblich zugespitzte Konflikte oder manifestieren sich Konfliktsituationen über einen längeren Zeitraum, schlägt der Xxxxxx bzw. die Einrichtung zeitlich begrenzte zusätzliche Unterstützung- und Entlastungsleistungen1 vor, die mit dem zuständigen Jugendamt zeitnah abzustimmen sind.

Appears in 1 contract

Samples: Leistungsvereinbarung