Common use of Ziele der Partnerschaft Clause in Contracts

Ziele der Partnerschaft. Mit der vorliegenden Vereinbarung zeigt die landeseigene Grün Berlin GmbH, dass sie ihre Verantwortung für den Klima- und Umweltschutz wahrnimmt. Während der Laufzeit dieser Ver- einbarung wird die Grün Berlin geeignete Schritte unternehmen, um das Unternehmen nach Möglichkeit bis 2045 weitgehend klimaneutral gestalten zu können. Vorrangiges Ziel dieser Vereinbarung ist es daher, durch die Umsetzung der in Kapitel IV (bzw. Anlage 2) benannten Maßnahmen sowie durch weitere geeignete Bemühungen die direkten CO2-Emissionen gemäß Kapitel II bis Ende 2031 um mindestens gegenüber dem Basisjahr 2019 zu senken, was einer Reduzierung um insgesamt entspricht. Parallel verfolgt die Grün Berlin das Ziel, durch die Umsetzung der benannten Maß- nahmen und ggf. weitere Bemühungen, die den indirekten CO2-Emissionen zu Grunde liegen- den Endenergieverbräuche bis Ende 2031 um mindestens zu reduzieren. Vor diesem Hintergrund wird im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung im Sinne eines se- paraten Zwischenziels vereinbart, dass bis Ende 2026 eine Reduzierung in Höhe von 12,5 Prozent gegenüber dem Basisjahr erreicht wird. Sollte dieses Zwischenziel verfehlt werden, sind geeignete Anpassungen an den Maßnahmen bzw. am Gesamtziel abzustimmen (siehe Kapitel VII). Das vereinbarte Einsparziel bezieht sich ausschließlich auf die von Grün Berlin beeinflussba- ren Aspekte. Dies gilt auch für externe Faktoren wie verfügbarer Haushaltsmittel sowie die ggf. notwendigen erforderlichen Genehmigungen. Durch die zu erwartenden Veränderungen im Energiesystem wird die reale Reduzierung der CO2-Emissionen voraussichtlich höher ausfal- len und damit einen entsprechend größeren Beitrag zur Erreichung der Berliner Klimaschutz- ziele darstellen. Grün Berlin verfolgt analog zum Land Berlin das Ziel, bis 2045 klimaneutral zu werden. Dazu werden über das Jahr 2031 hinaus in Ergänzung zur Transformation des Energiesystems zu- sätzliche erneuerbare Energien mit den dann verfügbaren neuen technischen Standards ein- gesetzt sowie Maßnahmen zur Energie- und Ressourceneffizienz umgesetzt, um den Betrieb der Liegenschaften und die betrieblichen Prozesse weiter zu optimieren. Die Schulung der Mitarbeitenden im Sinne der Klimaschutzbildung wird langfristig Bestandteil der Unterneh- menskommunikation sein, um alle Möglichkeiten der CO2-Reduktion auszuschöpfen. Auch im Bereich Mobilität sind während der Laufzeit dieser Vereinbarung deutliche Weichen- stellungen hinsichtlich effizienter Antriebe und klimafreundlicher Kraftstoffe zu erwarten, die in der Folge zur perspektivischen Dekarbonisierung des Fuhrparkes der Grün Berlin beitragen sollen.

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Samples: gruen-berlin.de

Ziele der Partnerschaft. Mit der vorliegenden Vereinbarung zeigt die landeseigene Grün Berlin GmbH, dass sie ihre Verantwortung für den Klima- und Umweltschutz wahrnimmt. Während der Laufzeit dieser Ver- einbarung wird die Grün Berlin geeignete Schritte unternehmen, um das Unternehmen nach Möglichkeit bis 2045 weitgehend klimaneutral gestalten zu können. Vorrangiges Ziel dieser Vereinbarung ist es daheres, durch die Umsetzung der in Kapitel IV (bzw. Anlage 2) benannten Maßnahmen sowie durch weitere geeignete Bemühungen die direkten mit dem Energieverbrauch verbundenen jährlichen CO2-Emissionen gemäß Kapitel II Emissionen1 bis Ende 2031 2025 um insgesamt mindestens 30.000 Tonnen gegenüber dem Basisjahr 2019 2014 zu senken. Die vorliegende Klimaschutzvereinbarung orientiert sich dabei an den vom Land für 2020 und 2030 definierten Teilzielen auf dem Weg zur Klimaneutralität (siehe § 3, was einer Reduzierung Absatz 1 EWG) und das SILB c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH unternimmt in diesem Rahmen entsprechende Anstrengungen, um insgesamt entspricht. Parallel verfolgt die Grün Berlin das Ziel, durch die Umsetzung Land bei der benannten Maß- nahmen und ggf. weitere Bemühungen, die den indirekten CO2-Emissionen Erreichung dieser Ziele zu Grunde liegen- den Endenergieverbräuche bis Ende 2031 um mindestens zu reduzierenunterstützen. Vor diesem Hintergrund wird im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung im Sinne eines se- paraten separaten Zwischenziels vereinbart, dass bis Ende 2026 2020 eine Reduzierung in Höhe von 12,5 Prozent gegenüber dem Basisjahr 15.000 Tonnen erreicht wird. Sollte dieses Zwischenziel verfehlt werden, sind geeignete Anpassungen an den Maßnahmen bzw. am Gesamtziel abzustimmen zu vereinbaren (siehe Kapitel VII). Das Die energiebedingten CO2‐Emissionen des SILB c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH werden durch die hiermit vereinbarte Einsparziel bezieht sich ausschließlich Fortführung der erfolgreichen vorangegangenen Klimaschutzvereinbarung um insgesamt 53.000 Tonnen CO2 gegenüber der Ausgangssituation im Jahr 2007 gesenkt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Spektrum der am wirtschaftlichsten erschließbaren Einsparpotenziale –speziell im anlagentechnischen Bereich– durch die im Zeitraum der abgelaufenen Klimaschutzvereinbarung umgesetzten Maßnahmen bereits zu einem relevanten Anteil ausgeschöpft ist. Die Generierung weiterer Effizienzerfolge bedarf insofern zusätzlicher und gezielter Anstrengungen. Über die Erreichung der genannten Emissionsminderungsziele und konkret messbaren Einsparungen hinaus soll die Partnerschaft zur Erfüllung der Berliner Klimaschutzziele im weiteren Sinne beitragen. Dabei können Aktivitäten des Landes oder Dritter, die beispielsweise auf Aspekte der Bewusstseinsbildung, der Veränderung von Lebens- und Konsumgewohnheiten, aber auch auf die von Grün Berlin beeinflussba- ren Aspekte. Dies gilt Anpassung an die Folgen des Klimawandels – hierzu gehört nicht zuletzt auch für externe Faktoren wie verfügbarer Haushaltsmittel sowie die ggf. notwendigen erforderlichen Genehmigungen. Durch die zu erwartenden Veränderungen das Berliner Klimafolgenmonitoring – ausgerichtet sind, im Energiesystem wird die reale Reduzierung Rahmen der CO2-Emissionen voraussichtlich höher ausfal- len und damit einen entsprechend größeren Beitrag zur Erreichung der Berliner Klimaschutz- ziele darstellen. Grün Berlin den Kooperationspartnern gegebenen Möglichkeiten gemeinsam verfolgt analog zum Land Berlin das Ziel, bis 2045 klimaneutral zu oder unterstützt werden. Dazu werden über das Jahr 2031 hinaus in Ergänzung zur Transformation des Energiesystems zu- sätzliche erneuerbare Energien mit den dann verfügbaren neuen technischen Standards ein- gesetzt sowie Maßnahmen zur Energie- und Ressourceneffizienz umgesetzt, um den Betrieb der Liegenschaften und die betrieblichen Prozesse weiter zu optimieren. Die Schulung der Mitarbeitenden im Sinne der Klimaschutzbildung wird langfristig Bestandteil der Unterneh- menskommunikation sein, um alle Möglichkeiten der CO2-Reduktion auszuschöpfen. Auch im Bereich Mobilität sind während der Laufzeit dieser Vereinbarung deutliche Weichen- stellungen hinsichtlich effizienter Antriebe und klimafreundlicher Kraftstoffe zu erwarten, die in der Folge zur perspektivischen Dekarbonisierung des Fuhrparkes der Grün Berlin beitragen sollen.

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Samples: www.berlin.de

Ziele der Partnerschaft. Mit der vorliegenden Vereinbarung zeigt die landeseigene Grün Berlin GmbHTU Berlin, dass sie ihre Verantwortung für den Klima- und Umweltschutz wahrnimmt. Während der Laufzeit dieser Ver- einbarung Vereinbarung wird die Grün Berlin sie geeignete Schritte unternehmen, um das Unternehmen ihren Betrieb nach Möglichkeit bis 2045 weitgehend klimaneutral gestalten zu können. Vorrangiges Ziel dieser Vereinbarung ist Vereinbarungist es daher, durch die Umsetzung der in Kapitel IV (bzw. Anlage 2) benannten Maßnahmen sowie durch weitere geeignete Bemühungen die direkten CO2-Emissionen gemäß Kapitel II bis Ende 2031 2030 um mindestens gegenüber dem Basisjahr 2019 2018 zu senken, was einer Reduzierung um insgesamt 30 Prozent entspricht. Parallel verfolgt die Grün TU Berlin das Ziel, durch die Umsetzung der benannten Maß- nahmen Maßnahmen und ggf. weitere Bemühungen, Bemühungen die den indirekten CO2-Emissionen zu Grunde liegen- den zugrundeliegenden Endenergieverbräuche bis Ende 2031 2030 um mindestens zu reduzieren. Dies entspricht einer Gesamteinsparung an direkten und indirekten Emissionen von 11.500 Tonnen bezogen auf die Nettogeschoßfläche des Basisjahres und bewertet mit den Emissionsfaktoren des Basisjahres. Vor diesem Hintergrund wird im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung im Sinne eines se- paraten separaten Zwischenziels vereinbart, dass bis Ende 2026 2025 eine Reduzierung der Gesamtemissionen in Höhe von 12,5 12 Prozent gegenüber dem Basisjahr erreicht wird. Sollte dieses Zwischenziel verfehlt werden, sind geeignete Anpassungen an den Maßnahmen bzw. am Gesamtziel abzustimmen zu vereinbaren (siehe Kapitel VII). Das vereinbarte Einsparziel bezieht sich ausschließlich auf die von Grün der TU Berlin beeinflussba- ren beeinflussbaren Aspekte. Dies gilt auch für externe Faktoren wie verfügbarer Haushaltsmittel sowie die ggf. notwendigen erforderlichen Genehmigungen. Durch die zu erwartenden Veränderungen im Energiesystem wird die reale Reduzierung der CO2-Emissionen voraussichtlich höher ausfal- len ausfallen und damit einen entsprechend größeren Beitrag zur Erreichung der Berliner Klimaschutz- ziele Klimaschutzziele darstellen. Grün Die TU Berlin verfolgt analog zum Land Berlin das Ziel, bis 2045 klimaneutral zu werden. Dazu werden über das Jahr 2031 2030 hinaus in Ergänzung zur Transformation des Energiesystems zu- sätzliche zusätzliche erneuerbare Energien mit den dann verfügbaren ver fügbaren neuen technischen Standards ein- gesetzt eingesetzt sowie Maßnahmen zur Energie- und Ressourceneffizienz umgesetzt, um den Betrieb der Liegenschaften Gebäudebetrieb und die betrieblichen Prozesse weiter zu optimieren. Die Schulung der Mitarbeitenden Mitarbeiterschulung im Sinne der Klimaschutzbildung wird langfristig Bestandteil der Unterneh- menskommunikation Unternehmenskommunikation sein, um alle Möglichkeiten der CO2-Reduktion auszuschöpfen. Auch im Bereich Mobilität sind während der Laufzeit dieser Vereinbarung deutliche Weichen- stellungen Weichenstellungen hinsichtlich effizienter Antriebe und klimafreundlicher klimafreundlich er Kraftstoffe zu erwarten, die in der Folge zur perspektivischen Dekarbonisierung des Fuhrparkes der Grün Berlin Universität beitragen sollen. Die TU Berlin strebt an, die vorliegende Klimaschutzvereinbarung nach deren Ablauf zu verlängern. Dazu wird sie unter Berücksichtigung der erreichten Ergebnisse prüfen, welche technologischen und organisatorischen Möglichkeiten bestehen, die Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Dies wird auf Grundlage der in Anlage 1 dargestellten Basisemissionen in einem geeigneten Zielerreichungspfad dargestellt, der ergänzend die zusätzlichen Effekte des zukünftig emissionsgeminderten Energiesystems beinhalten kann.

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Samples: www.static.tu.berlin

Ziele der Partnerschaft. Mit der vorliegenden Vereinbarung zeigt die landeseigene Grün Berlin GmbHTU Berlin, dass sie ihre Verantwortung für den Klima- und Umweltschutz wahrnimmt. Während der Laufzeit dieser Ver- einbarung Vereinbarung wird die Grün Berlin sie geeignete Schritte unternehmen, um das Unternehmen ihren Betrieb nach Möglichkeit bis 2045 weitgehend klimaneutral gestalten zu können. Vorrangiges Ziel dieser Vereinbarung ist Vereinbarungist es daher, durch die Umsetzung der in Kapitel IV (bzw. Anlage 2) benannten Maßnahmen sowie durch weitere geeignete Bemühungen die direkten CO2-Emissionen gemäß Kapitel II bis Ende 2031 2030 um mindestens gegenüber dem Basisjahr 2019 2018 zu senken, was einer Reduzierung um insgesamt uminsgesamt 30 Prozent entspricht. Parallel verfolgt die Grün TU Berlin das Ziel, durch die Umsetzung der benannten Maß- nahmen Maßnahmen und ggf. weitere Bemühungen, Bemühungen die den indirekten CO2-Emissionen zu Grunde liegen- den zugrundeliegenden Endenergieverbräuche bis Ende 2031 2030 um mindestens zu reduzieren. Dies entspricht einer Gesamteinsparung an direkten und indirekten Emissionen von 11.500 Tonnen bezogen auf die Nettogeschoßfläche des Basisjahres und bewertet mit den Emissionsfaktoren des Basisjahres. Vor diesem Hintergrund wird im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung im Sinne eines se- paraten separaten Zwischenziels vereinbart, dass bis Ende 2026 2025 eine Reduzierung der Gesamtemissionen in Höhe von 12,5 12 Prozent gegenüber dem Basisjahr erreicht wird. Sollte dieses Zwischenziel verfehlt werden, sind geeignete Anpassungen an den Maßnahmen bzw. am Gesamtziel abzustimmen zu vereinbaren (siehe Kapitel VII). Das vereinbarte Einsparziel bezieht sich ausschließlich auf die von Grün der TU Berlin beeinflussba- ren beeinflussbaren Aspekte. Dies gilt auch für externe Faktoren wie verfügbarer Haushaltsmittel sowie die ggf. notwendigen erforderlichen Genehmigungen. Durch die zu erwartenden Veränderungen im Energiesystem wird die reale Reduzierung der CO2-Emissionen voraussichtlich höher ausfal- len ausfallen und damit einen entsprechend größeren Beitrag zur Erreichung der Berliner Klimaschutz- ziele Klimaschutzziele darstellen. Grün Die TU Berlin verfolgt analog zum Land Berlin das Ziel, bis 2045 klimaneutral zu werden. Dazu werden über das Jahr 2031 2030 hinaus in Ergänzung zur Transformation des Energiesystems zu- sätzliche zusätzliche erneuerbare Energien mit den dann verfügbaren ver fügbaren neuen technischen Standards ein- gesetzt eingesetzt sowie Maßnahmen zur Energie- und Ressourceneffizienz umgesetzt, um den Betrieb der Liegenschaften Gebäudebetrieb und die betrieblichen Prozesse weiter zu optimieren. Die Schulung der Mitarbeitenden Mitarbeiterschulung im Sinne der Klimaschutzbildung wird langfristig Bestandteil der Unterneh- menskommunikation Unternehmenskommunikation sein, um alle Möglichkeiten der CO2-Reduktion auszuschöpfen. Auch im Bereich Mobilität sind während der Laufzeit dieser Vereinbarung deutliche Weichen- stellungen Weichenstellungen hinsichtlich effizienter Antriebe und klimafreundlicher klimafreundlich er Kraftstoffe zu erwarten, die in der Folge zur perspektivischen Dekarbonisierung des Fuhrparkes der Grün Berlin Universität beitragen sollen. Die TU Berlin strebt an, die vorliegende Klimaschutzvereinbarung nach deren Ablauf zu verlängern. Dazu wird sie unter Berücksichtigung der erreichten Ergebnisse prüfen, welche technologischen und organisatorischen Möglichkeiten bestehen, die Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Dies wird auf Grundlage der in Anlage 1 dargestellten Basisemissionen in einem geeigneten Zielerreichungspfad dargestellt, der ergänzend die zusätzlichen Effekte des zukünftig emissionsgeminderten Energiesystems beinhalten kann.

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Samples: www.berlin.de