Selbstverpflichtung Musterklauseln

Selbstverpflichtung. Im Bekenntnis zur Taufe als dem grundlegenden Band der Einheit in Jesus Chris­ tus, getragen von der Bitte Jesu, „dass sie alle eins seien“ (Joh 17,21), im Wissen um die gleichen Wurzeln in Berufung, Sammlung und Sendung, ermutigt durch die Ökumene der Kirchen und durch die langjährige Zusammenarbeit in den Hand­ lungsfeldern der Freien Wohlfahrtspflege, verpflichten wir uns als Lebens- und We­ sensäußerung unserer Kirchen, die gemeinsamen Anliegen und Visionen miteinan­ der in Politik und Gesellschaft zu vertreten.
Selbstverpflichtung. Jede/r Nutzer/-in verpflichtet sich, • mit den elektronischen Medien der Schule, den Computern und dazugehörigen Geräten sachgemäß und sorgsam umzugehen; • die persönlichen Zugangsdaten für die Computer und die WLAN-Nutzung (Passwörter und Codes) geheim zu halten; • Bild- oder Tondokumente schulischer Veranstaltungen nur mit der ausdrücklichen Genehmigung der Schulleitung weiterzugeben; • Downloads nur mit Erlaubnis der aufsichtführenden Lehrkraft durchzuführen; • persönliche Daten (Name, Geburtsdatum, Personenfotos, Videos etc.) von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern und sonstigen Personen nicht unberechtigt im Internet zu veröffentlichen; • im Namen der Schule keine Vertragsverhältnisse einzugehen; • ohne Erlaubnis keine kostenpflichtigen Dienste im Internet zu benutzen; • das Schulnetz und ▇▇▇▇▇▇▇-WLAN nicht zur Versendung von Massennachrichten (SPAM) und anderen Formen von unzulässiger Werbung zu nutzen; • technische Filtersperren nicht zu umgehen; • illegale Inhalte weder aufzurufen noch zu veröffentlichen; • keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte zu versenden oder zu verbreiten. Jede/r Nutzer/-in weiß, dass folgende Inhalte verboten sind, und verpflichtet sich, diese auf dem gesamten Schulgelände weder anzusehen noch weiterzugeben oder zu transportieren: • Inhalte, die gegen geltende Gesetze zum Schutz vor Pornografie, Gewaltdarstellung, Volksverhetzung, Menschenverachtung verstoßen oder zu Straftaten anleiten • Inhalte, die gegen das Jugendschutzrecht oder Urheberrechte verstoßen • Inhalte, die dazu geeignet sind, einzelne Mitglieder der Schulgemeinschaft oder die gesamte Schulgemeinschaft zu schädigen
Selbstverpflichtung. Wir/ich habe/n die Satzung und Beitragsordnung sowie die 19 Grundregeln für eine gute, ethische Fundraisingpraxis und die Charta der Spenderrechte gelesen und erkennen diese an. ▇▇▇.▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇-▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ Hiermit nehme/n wir/ich zur Kenntnis, dass unsere persönlichen Daten ausschließlich für Verbandszwecke elektronisch erfasst und – gege- benenfalls durch Beauftragte des DFRV – auch zu verbandsbezogenen Informations- und Werbezwecken verarbeitet und genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um ein Jahr, sofern wir nicht bis spätestens 3 Monate vor Jahresende (bis 30.09.d.J.) schriftlich kündigen. Ort, Datum Unterschrift Antragssteller (per Mail an ▇▇▇▇@▇▇▇▇.▇▇, per Post oder per Fax +▇▇ ▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇) Deutscher Fundraising Verband e.V. ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ Ich ermächtige den Deutschen Fundraising Verband e.V., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Deutschen Fundraising Verband e.V. auf mein Konto gezogenen Last- schriften einzulösen. Straße und Hausnummer Ort PLZ Kreditinstitut Name IBAN Ort, Datum Unterschrift Bei abweichendem Konto-Inhaber bitte nachfolgend Name des Mitglieds (und sofern bereits vorhanden die Mit- gliedsnummer) angeben. Dieses SEPA-Lastschriftmandat gilt für die Mitgliedschaftsvereinbarung mit: Vorname und Name Mitgliedsnummer Deutscher Fundraising Verband e.V. ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇
Selbstverpflichtung. 20.1. Gilt für GEO-GAS Bio-Tarife: GEO verpflichtet sich, für den Kunden aus diesem Vertragsverhältnis, den im Vertrag genannten Anteil des Verbrauches (nach Men- genfeststellung und Abrechnung) als Bio-Erdgas einzuspeisen.
Selbstverpflichtung. Lilian Labs wird sich nach besten Kräften bemühen, das ordnungsgemäße Funktionieren der App sicherzustellen, und verpflichtet sich, den Zugriff, die Nutzung und die Anwendung der App und der Website im Rahmen eines wirtschaftlich vertretbaren Maßes zu schützen.
Selbstverpflichtung. Alle Kooperationspartner achten in ihren jeweiligen Maßnahmen auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt insbesondere für den Schutzauftrag § 8 a SGB VIII. Alle Mitglieder von REBUS und GANGWAY sind verantwortlich für die Durchführung der Dienst- und Fachaufsicht. Die Maßnahmen werden von fachlich qualifizierten und geeigneten Personen durchgeführt.
Selbstverpflichtung. Die Arbeitgeberin verlangt mit der Anstellung von Mitarbeitenden eine Selbstverpflichtung. Darin hat die/der Mitarbeitende zu bestätigen, dass sie/er das Dokument Schutz vor Diskriminierung und sexueller Belästigung kennt und die darin geäusserte Grundhaltung teilt. Sie/er verpflichtet sich bei Kenntnis oder Verdacht von sexuellen oder körperlichen Übergriffen oder Misshandlungen die vorgesetzte Person umge- hend zu informieren.