Ziele Modellvorhaben, Meilensteine und Dauer Musterklauseln

Ziele Modellvorhaben, Meilensteine und Dauer. Die Ziele, Arbeitsschritte und Meilensteine des Projekts Modellvorhaben „Grünes Band um die Agglomeration Bern“ sind im Projektantrag vom 2. September 2019 festgehalten. Diese sind integraler Bestandteil dieser Vereinbarung. Diese präzisierten Ziele dienen als Grundlage für die Bewertung des Projektstands, die während der gesamten Umsetzungsphase (2020–2023) jährlich erfolgt. Mit dem Modellvorhaben soll eine Organisationsform (im Sinne einer regionalen Governance) initiiert werden, auf deren Basis die Gemeinden unter Einbezug von strategischen Partnern und Anspruchsgruppen eine integrale Entwicklungsstrategie «Grünes Band» entwickeln und damit Projekte und Massnahmen umsetzen. Damit soll auf überkommunaler Ebene sowie mittels einer horizontalen und vertikalen Vernetzung von Akteuren die in Wert Setzung des Grünen Bands gefördert und gleichzeitig eine Wertschöpfung / ein Mehrwert für die betroffenen Akteure wie auch für die Gesellschaft erzielt werden. Konkret sollen die folgenden Zielsetzungen erreicht werden: • Aufbau von überkommunalen Governancestrukturen und strategischer Grundlagen zur koordinierten Umsetzung von Massnahmen - Vorhandene kommunale, regionale und wirtschaftliche Akteure in Bezug auf Strategien und Handlungsfelder vernetzen (aktive Arbeitsgruppen) - Partizipation/Beteiligung ermöglichen durch den Aufbau von zeitgemässen Entwicklungsgefässen (Gouvernancen) mit den Bereichen Raumentwicklung, Landschaft, Umwelt, Landwirtschaft, Kultur, Wirtschaft, Gesellschaft, Freizeit. • Wertschöpfung und Mehrwerte (materiell, immateriell) ermöglichen und Partnerschaften zur Umsetzung von Projekten in den Bereichen Raumentwicklung, Landschaft, Umwelt, Landwirtschaft, Kultur, Wirtschaft, Gesellschaft, Freizeit aufbauen • Die Standortsattraktivität der beteiligten Stadt- und Agglomerationsgemeinden durch die ausgewiesenen Landschaftsqualitäten stärken • Gemeindeübergreifende, vernetzte, ökologische Infrastruktur stärken um die Biodiversität zu fördern, Einbindung und Vertiefung der Idee eines Naturerlebnisparks in die strategischen Überlegungen, Sensibilität und Bereitschaft von Gemeinden und Anspruchsgruppen in Bezug auf einen möglichen Naturerlebnispark klären • Agglomerationsprogramme der Region Bern stärken Das Projekt wird mit folgenden Auflagen versehen:

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.