Ziele (Outcomes) der Finanzhilfen Musterklauseln

Ziele (Outcomes) der Finanzhilfen. Mit der Ausrichtung der Finanzhilfen werden verschiedene Aktivitäten im Leistungsbereich 1 «Koordina- tion und Entwicklung» sowie Leistungsbereich 2 «Quantifizierbare Leistungen» zur Erreichung der fol- genden Wirkungsziele unterstützt: Ziel Leistungsbereich 1 - Aufgaben im Bereich Koordination und Entwicklung • Das SRK wirkt darauf hin, um in Kooperation mit anderen Organisationen und staatlichen Be- hörden ein koordiniertes und bedarfsgerechtes Unterstützungsangebot für ältere Menschen si- cherzustellen. Ziel Leistungsbereich 2 - Quantifizierbare Leistungen: • Die von den RK-KV erbrachten Unterstützungsleistungen (siehe Anhang 1, LB 2, Ziffer 2.1) tra- gen dazu bei, dass die Autonomie, Handlungsfähigkeit, Integration und Teilhabe am sozialen Leben von älteren Menschen erhalten bleiben oder verbessert werden. Eine detaillierte Beschreibung der Ziele sowie der konkreten Leistungen und Aktivitäten des SRK und seiner RK-KV sind im Anhang 1 «Ziele und Leistungsbeschreibungen Schweiz. Rotes Kreuz 2022- 2025» hinterlegt. Der Anhang 1 bildet einen integrierten Bestandteil dieses Vertrages.
Ziele (Outcomes) der Finanzhilfen. Mit der Ausrichtung der Finanzhilfen werden verschiedene Aktivitäten im Leistungsbereich 1 «Koordina- tion und Entwicklung», im Leistungsbereich 2 «Quantifizierbare Leistungen» sowie im Leistungsbereich 3 «Projekte» zur Erreichung des folgenden Wirkungsziels unterstützt: Ziele Leistungsbereich 1 – subventionierte Aufgaben im Bereich Koordination und Entwicklung • Spitex Schweiz wirkt mittels Austausch-, Kooperations- und Koordinationsaktivitäten mit exter- nen Partnern, mittels internen Koordinationsmassnahmen für ihre Mitglieder, sowie dank ihrem Expertenwissen auf ein einheitliches, bedarfsgerechtes und qualitativ hochstehendes Versor- gungsangebot hin, damit Menschen ab dem AHV-Rentenalter einen möglichst hohen Grad an Autonomie und Selbständigkeit haben und zu Hause oder in einer anderen selbstgewählten Wohnform ausserhalb des stationären Bereichs leben können. Ziele Leistungsbereich 2 – Quantifizierbare Leistungen • Mittels der Mitfinanzierung und Qualitätssicherung einer adäquaten Schulung von Haushel- fer/innen werden ältere Menschen bei der Erledigung von alltäglichen Dingen im Haushalt be- darfsgerecht unterstützt. Ziel Leistungsbereich 3 - Projekte • Während der Vertragsperiode werden bedeutende Projekte zur Weiterentwicklung der Tätigkei- ten der Organisation im Bereich der subventionierten Altershilfe oder für die Evaluation der be- stehenden Tätigkeiten initiiert und realisiert. Eine detaillierte Beschreibung der Ziele, sowie der konkreten Leistungen und Aktivitäten Spitex Schweiz sind im Anhang 1 «Ziele und Leistungsbeschreibungen Spitex Schweiz 2023-2026» hinter- legt. Der Anhang 1 bildet einen integrierten Bestandteil dieses Vertrages.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.