Zielsetzungen und Umsetzungsmaßnahmen. (1) Die gegenständliche Vereinbarung ist vom gemeinsamen Bestreben der Vertragsparteien getragen, für Kinder in elementaren Bildungseinrichtungen einen bestmöglichen Start ihrer Bildungslaufbahn sicherzustellen und ihre Bildungschancen zu verbessern. Der beitragsfreie Besuch soll Familien weiter entlasten. (2) Ziele dieser Vereinbarung sind: 1. die Stärkung elementarer Bildungseinrichtungen in ihrer Rolle als erste Bildungsinstitution im Leben eines Kindes; 2. die ganzheitliche Förderung der Kinder nach dem bundesländerübergreifenden Bildungsrahmenplan, insbesondere in der Bildungssprache Deutsch, in mathematisch- technischen und naturwissenschaftlichen Vorläuferfähigkeiten als Grundlage für eine erfolgreiche Bildungslaufbahn sowie die Förderung des psychosozialen und physischen Entwicklungsstandes der Kinder unter besonderer Berücksichtigung der altersgerechten Bewegungsförderung und der Förderung im künstlerisch- und musisch-kreativen sowie emotionalen Bereich; 3. die Erleichterung des Eintritts in die Volksschule im Sinne eines Übergangsmanagements und die Erhöhung der Bildungschancen der Kinder für ihr weiteres Bildungs- und Berufsleben unabhängig von ihrer sozioökonomischen und kulturellen Herkunft; 4. die Bildung und Erziehung der Kinder nach bundesweit abgestimmten empirisch belegten pädagogischen Konzepten unter besonderer Berücksichtigung ihres jeweiligen Alters, ihrer individuellen Fähigkeiten und ihrer individuellen Bedürfnisse; 5. die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und damit verbunden die Gleichstellung der Geschlechter; 6. die Anerkennung und Vermittlung der grundlegenden Werte der österreichischen Gesellschaft in geeigneten elementaren Bildungseinrichtungen sowie durch Tagesmütter und -väter. (3) Zur Erreichung dieser Ziele sollen insbesondere folgende Umsetzungsmaßnahmen ergriffen werden: 1. die Förderung des Entwicklungsstandes und die besondere Förderung von Kindern mit mangelnden Kenntnissen der Bildungssprache Deutsch von Beginn der Betreuung an, insbesondere in den letzten beiden Kindergartenjahren vor Beginn der Schulpflicht; 2. die bedarfsorientierte Schaffung eines ganztägigen und ganzjährigen Angebotes an Plätzen in geeigneten elementaren Bildungseinrichtungen unter Bedachtnahme auf das Barcelona-Ziel der Europäischen Union; 3. der beitragsfreie Besuch für 20 Wochenstunden von geeigneten elementaren Bildungseinrichtungen im letzten Kindergartenjahr vor Beginn der Schulpflicht; 4. die altersadäquate und kindgerechte Vermittlung der grundlegenden Wertvorstellungen der österreichischen Gesellschaft anhand eines bundesweiten Werte- und Orientierungsleitfadens; 5. das Setzen pädagogischer Maßnahmen, um Kinder in mathematisch-technischen und naturwissenschaftlichen Vorläuferfähigkeiten zu stärken, sowie den künstlerisch- und musisch- kreativen, emotionalen, psychosozialen und physischen Entwicklungsstand der Kinder zu fördern.
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Samples: Vereinbarung Über Die Elementarpädagogik, Vereinbarung Über Elementarpädagogik, Vereinbarung Gemäß Art. 15a B Vg