Zielsetzungen und Umsetzungsmaßnahmen. (1) Die gegenständliche Vereinbarung ist vom gemeinsamen Bestreben der Vertragsparteien getragen, für Kinder in elementaren Bildungseinrichtungen einen bestmöglichen Start ihrer Bildungslaufbahn sicherzustellen und ihre Bildungschancen zu verbessern. Der beitragsfreie Besuch soll Familien weiter entlasten.
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Samples: Vereinbarung Gemäß Art. 15a B Vg Zwischen Dem Bund Und Den Ländern Über Die Elementarpädagogik Für Die Kindergartenjahre 2018/19 Bis 2021/, Vereinbarung Gemäß Art. 15a B Vg Zwischen Dem Bund Und Den Ländern Über Die Elementarpädagogik Für Die Kindergartenjahre 2018/19 Bis 2021/, vorarlberg.at