Zinsen und Entgelte im Geschäft mit Kunden, die keine Verbraucher sind Musterklauseln

Zinsen und Entgelte im Geschäft mit Kunden, die keine Verbraucher sind. Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die üblichen Bankleistungen, die die ebase gegenüber Kunden, die keine Verbraucher sind, erbringt, ergibt sich aus dem jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis, soweit das jeweils aktuell gültige Preis- und Leistungsverzeichnis übliche Bankleistungen gegen- über Kunden, die keine Verbraucher sind (z. B. Geschäftskunden), ausweist. Wenn ein Kunde, der kein Verbraucher ist, eine dort aufgeführte Bankleis- tung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die zu diesem Zeitpunkt unter xxx.xxxxx.xxx veröffentlich- ten Zinsen und Entgelte. Die jeweils aktuell gültigen Zinssätze können unter xxx.xxxxx.xxx eingesehen werden. Im Übrigen bestimmt die ebase, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde und gesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen, die Höhe von Zinsen und Entgelten nach billigem Ermessen (§ 315 des Bürgerlichen Gesetz- buchs).
Zinsen und Entgelte im Geschäft mit Kunden, die keine Verbraucher sind. Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die üblichen Bankleistungen, die die Bank gegenüber Kunden, die keine Verbraucher sind, erbringt, ergibt sich aus dem „Preisaushang – Regelsätze im standardisierten Privatkundengeschäft“ und aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“, soweit der Preisaushang und das Preis- und Leistungsverzeichnis die üblichen Bankleistungen gegenüber Kunden, die keine Verbraucher sind (z. B. Geschäftskunden), ausweisen. Wenn ein Kunde, der kein Verbraucher ist, eine dort aufgeführte Bankleistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die zu diesem Zeitpunkt im Preisaushang oder Preis- und Leistungsverzeichnis angegeben Zinsen und Entgelte. Im Übrigen bestimmt die Bank, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde und gesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen, die Höhe von Zinsen und Entgelten nach billigem Ermessen (§ 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches).
Zinsen und Entgelte im Geschäft mit Kunden, die keine Verbraucher sind. Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die üblichen Bankleistungen, die die ebase gegenüber Kunden, die keine Verbraucher sind, erbringt, ergeben sich aus dem jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis, soweit das jeweils aktuell gültige Preis- und Leistungsverzeichnis übliche Bankleistungen gegenüber Kunden, die keine Verbraucher sind (z. B. Geschäftskunden), aus- weist. Wenn ein Kunde, der kein Verbraucher ist, eine dort aufgeführte Bankleistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die zu diesem Zeitpunkt im jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungs- verzeichnis angegebenen Zinsen und Entgelte. Die jeweils aktuell gültigen Zins- sätze können auf der Homepage der ebase eingesehen werden. Im Übrigen bestimmt die ebase, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde und gesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen, die Höhe von Zinsen und Entgelten nach billigem Ermessen (§ 315 des Bürgerlichen Gesetz- buchs).
Zinsen und Entgelte im Geschäft mit Kunden, die keine Verbraucher sind. Die Hö he der Zinsen und Entgelte fü r die ü blichen Bankleistungen, die ebase gegenü ber Kunden, die keine Verbraucher sind, erbringt, ergibt sich aus dem jeweils aktuell gü ltigen Preis- und Leistungsverzeichnis, soweit das jeweils a-k tuell gü ltige Preis- und Leistungsverzeichnis ü bliche Bankleistungen gegenü ber Kunden, die keine Verbraucher sind (z. B. Geschä ftskunden), ausweist. Wenn ein Kunde, der kein Verbraucher ist, eine dort aufgefü hrte Banklei-s tung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die zu diesem Zeitpunkt unter xxx.xxxxx.xxx verö ffentlich- ten Zinsen und Entgelte. Die jeweils aktuell gü ltigen Zinssä tze kö nnen unter xxx.xxxxx.xxx eingesehen werden. Im Ü brigen bestimmt ebase, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wur- de und gesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen, die Hö he von Zinsen und Entgelten nach billigem Ermessen (§ 315 des Bü rgerlichen Geset-z buchs).
Zinsen und Entgelte im Geschäft mit Kunden, die keine Verbraucher sind. Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die üblichen Bankleistungen, die die Bank gegenüber Kunden, die keine Verbraucher sind, erbringt, ergeben sich aus dem „Preisaushang – Regelsätze im standardisierten Privatkundengeschäft“ und aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“, soweit der „Preisaushang“ und das „Preis und Leistungsverzeichnis“ übliche Bankleistungen gegenüber Kunden, die keine Verbraucher sind (zum Beispiel Geschäftskunden), ausweisen. 1Bankarbeitstage sind alle Werktage außer: Sonnabende, 24. und 31. Dezember. 2International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer) 3Bank Identifier Code (Bank-Identifizierungs-Code) Wenn ein Kunde, der kein Verbraucher ist, eine dort aufgeführte Bankleistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die zu diesem Zeitpunkt im „Preisaushang“ oder „Preis- und Leistungsver- zeichnis“ angegebenen Zinsen und Entgelte. Im Übrigen bestimmt die Bank, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde und gesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen, die Höhe von Zinsen und Entgelten nach billigem Ermessen (§ 315 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).