Zinskomponenten. Jährliches Zinsver- sprechen Sehen die Emissionsbezogenen Angaben ein jährliches Zinsversprechen (jährlich zahlbare feste Zinskomponente) vor, so gilt: Der Darlehensgeber erhält jährlich, beginnend mit dem in den Emissions- bezogenen Angaben genannten Datum, Zinsen auf den Darlehensbetrag auf Grundlage des in den Emissionsbezogenen Angaben genannten Zinssatzes. Bei der ersten Zahlung werden gegebenenfalls zusätzlich individuelle Vorlaufzinsen ausgezahlt, deren Höhe vom Zeitpunkt des Vertrags- schlusses abhängt (vgl. Ziffer 7.2 ADB). Endfälliges Zinsver- sprechen Sehen die Emissionsbezogenen Angaben ein endfälliges Zinsverspre- chen (endfällig zahlbare feste Zinskomponente) vor, so gilt: Der Darlehensgeber erhält einmalig ▪ drei (3) Monate nach dem Rückzahlungstag oder ▪ bei vorzeitiger Sonderkündigung des Darlehens (Ziffer 9.2.1) in- nerhalb von vier (4) Wochen nach Vertragsbeendigung (Kündi- gungstermin) Zinsen auf den Darlehensbetrag auf Grundlage des in den Emissionsbe- zogenen Angaben genannten Zinssatzes. Jährlicher Bonuszins Sehen die Emissionsbezogenen Angaben einen jährlichen Bonuszins (jährlich zahlbare variable Zinskomponente) vor, so gilt: Der Darlehensgeber erhält jährlich, beginnend mit dem in den Emissions- bezogenen Angaben jeweils genannten Datum, Bonuszinsen in Höhe des in den Emissionsbezogenen Angaben jeweils genannten prozentualen Anteils an der in den Emissionsbezogenen Angaben jeweils genannten Kennziffer (Umsatz, Gewinn, EBIT oder EBITDA im jeweils vorangegan- genen abgeschlossenen Geschäftsjahr; zu den Definitionen der Kennzif- fern vgl. oben). Bei der ersten Zahlung werden gegebenenfalls zusätzlich individuelle Vorlaufzinsen ausgezahlt, deren Höhe vom Zeitpunkt des Vertrags- schlusses abhängt (vgl. Ziffer 7.2 ADB). Die Bonuszinsberechtigung besteht für angebrochene Geschäftsjahre je- weils linear zeitanteilig (auf taggenauer Basis); mit anderen Worten findet keine Zuordnung statt, wann innerhalb des jeweiligen Geschäftsjahres sich die jeweilige Kennziffer in welcher Weise entwickelt hat. Der jährliche Bonuszins unterliegt – soweit dessen Berechnung von der Individuellen Wirtschaftlichen Beteiligungsquote des Anlegers abhängig ist – der Verwässerung in derselben Weise wie Beteiligungen am Stammkapital:
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Zinskomponenten. Jährliches Zinsver- sprechen Sehen die Emissionsbezogenen Angaben ein jährliches Zinsversprechen Zinsver- sprechen (jährlich zahlbare feste Zinskomponente) vor, so gilt: Der Darlehensgeber erhält jährlich, beginnend mit dem in den Emissions- bezogenen Emissionsbezogenen Angaben genannten Datum, Zinsen auf den Darlehensbetrag auf Grundlage des in den Emissionsbezogenen Angaben genannten Zinssatzes. Bei der ersten Zahlung werden gegebenenfalls zusätzlich individuelle indivi- duelle Vorlaufzinsen ausgezahlt, deren Höhe vom Zeitpunkt des Vertrags- schlusses Vertragsschlusses abhängt (vgl. Ziffer 7.2 ADB). Endfälliges Zinsver- sprechen Sehen die Emissionsbezogenen Angaben ein endfälliges Zinsverspre- chen (endfällig zahlbare feste Zinskomponente) vor, so gilt: Der Darlehensgeber erhält einmalig ▪ drei (3) Monate nach dem Rückzahlungstag oder ▪ bei vorzeitiger Sonderkündigung des Darlehens (Ziffer 9.2.1) in- nerhalb von vier (4) Wochen nach Vertragsbeendigung (Kündi- gungstermin) Zinsen auf den Darlehensbetrag auf Grundlage des in den Emissionsbe- zogenen Angaben genannten Zinssatzes. Jährlicher Bonuszins Bonus- zins Sehen die Emissionsbezogenen Angaben einen jährlichen Bonuszins Bo- nuszins (jährlich zahlbare variable Zinskomponente) vor, so gilt: Der Darlehensgeber erhält jährlich, beginnend mit dem in den Emissions- bezogenen Emissionsbezogenen Angaben jeweils genannten Datum, Bonuszinsen Bonus- zinsen in Höhe des in den Emissionsbezogenen Angaben jeweils genannten prozentualen Anteils an der in den Emissionsbezogenen Emissionsbezoge- nen Angaben jeweils genannten Kennziffer (Umsatz, Gewinn, EBIT E- BIT oder EBITDA im jeweils vorangegan- genen vorangegangenen abgeschlossenen Geschäftsjahr; zu den Definitionen der Kennzif- fern Kennziffern vgl. oben). Bei der ersten Zahlung werden gegebenenfalls zusätzlich individuelle indivi- duelle Vorlaufzinsen ausgezahlt, deren Höhe vom Zeitpunkt des Vertrags- schlusses Vertragsschlusses abhängt (vgl. Ziffer 7.2 ADB). Die Bonuszinsberechtigung besteht für angebrochene Geschäftsjahre je- weils Geschäfts- jahre jeweils linear zeitanteilig (auf taggenauer Basis); mit anderen ande- ren Worten findet keine Zuordnung statt, wann innerhalb des jeweiligen je- weiligen Geschäftsjahres sich die jeweilige Kennziffer in welcher Weise entwickelt hat. Der jährliche Bonuszins unterliegt – soweit dessen Berechnung von der Individuellen Wirtschaftlichen individuellen virtuellen Beteiligungsquote des Anlegers abhängig ist – der Verwässerung: ▪ Bei Folge-Finanzierungen in Form von Kapitalerhöhun- gen verringert sich die individuelle virtuelle Beteiligungs- quote des Darlehensgebers mit Wirkung für die Zukunft im Verhältnis des alten zum gesamten neuen Stammkapital Zinstabelle – Anhang zu den Darlehensbedingungen des Darlehensnehmers nach Durchführung der Kapitaler- höhung. Dies gilt bei Kapitalherabsetzungen entsprechend. o Die aktualisierte individuelle virtuelle Beteiligungsquote des Investors (IVBakt) nach jeder Kapitalerhöhung be- rechnet sich demnach wie folgt: IVBakt = IVBvor x StKvor / StKakt IVBvor ... Individuelle virtuelle Beteiligungsquote des In- vestors vor der Kapitalerhöhung StKvor ... Stammkapital des Startups vor der Kapitalerhö- hung StKakt ... Stammkapital des Startups nach der Kapitaler- höhung o Die Formel zur Berechnung der individuellen virtuellen Be- teiligungsquote (IVB) lautet: IVB = DB / (Upre + FS) DB ... Darlehensbetrag des Investors Upre... Pre-Money Unternehmenswert, der diesem Funding zugrunde liegt FS... Finanzierungssumme Ein Investor investiert z.B. 1.000 EUR. Die indi- viduelle virtuelle Beteiligungsquote des Inves- tors in % beläuft sich demnach bei einer Pre-Mo- ney-Bewertung von 19.800.000 EUR und einer Finanzierungssumme von 2.700.000 EUR auf 0,0044 %: IVB = 1.000 / (19.800.000 + 2.700.000) = 0,0044 %. ▪ Bei Folge-Finanzierungen in Form von Schwarmfinanzie- rungen (Crowdfundings), bei denen schuldrechtliche Ge- winnbezugsansprüche gewährt werden, verringert sich die individuelle virtuelle Beteiligungsquote des Darlehensge- bers in dem Verhältnis des Wertes des wirtschaftlichen Altkapitals (ausgedrückt durch die Pre-Money-Bewertung, die der neuen Schwarmfinanzierung zugrunde liegt) zum Wert des Neukapitals (ausgedrückt durch die dem neuen Funding zugrunde liegende Post-Money-Bewertung; diese errechnet als Pre-Money-Bewertung zuzüglich der Finan- zierungssumme im Rahmen des neuen Fundings). Hier findet die o.g. Formel entsprechend Anwendung. Die Verwässerung in derselben Weise tritt nicht ein ▪ bei Folge-Finanzierungen, deren Umfang geringer ist als das Finanzierungs-Limit laut Emissionsbezogenen Anga- ben; ▪ bei Down Rounds (wie Beteiligungen am Stammkapital:oben definiert); ▪ bei Nachschüssen (wie oben definiert). Der Darlehensgeber stimmt der möglichen Verwässerung seines Zinsanspruchs bereits jetzt zu. Er hat bei Folge-Finanzierungs- runden weder ein Bezugsrecht noch ein Mitbestimmungsrecht, Zinstabelle – Anhang zu den Darlehensbedingungen sondern wird die Verwässerung hinnehmen, um optimales Wachstum des Unternehmens des Darlehensnehmers zu ermög- lichen.
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Zinskomponenten. Jährliches Zinsver- sprechen Jähr Zins Sehen die Emissionsbezogenen Angaben ein jährliches Zinsversprechen (jährlich zahlbare feste Zinskomponente) vor, so gilt: Der Darlehensgeber erhält jährlich, beginnend mit dem in den Emissions- bezogenen denEmissionsbezogenen Angaben liches genannten Datum, Zinsen auf den Darlehensbetrag denDarlehensbetrag auf Grundlage des in den versprechen Emissionsbezogenen Angaben genannten Zinssatzes. Bei der ersten Zahlung werden gegebenenfalls zusätzlich individuelle Vorlaufzinsen ausgezahlt, deren Höhe vom Zeitpunkt des Vertrags- schlusses Vertragsschlusses abhängt (vgl. Ziffer 7.2 ADB). Endfälliges Zinsver- sprechen Sehen die Emissionsbezogenen Angaben ein endfälliges Zinsverspre- chen (endfällig zahlbare feste Zinskomponente) vor, so gilt: Der Darlehensgeber erhält einmalig ▪ drei (3) Monate nach dem Rückzahlungstag oder ▪ bei vorzeitiger Sonderkündigung des Darlehens (Ziffer 9.2.1) in- nerhalb von vier (4) Wochen nach Vertragsbeendigung (Kündi- gungstermin) Zinsen auf den Darlehensbetrag auf Grundlage des in den Emissionsbe- zogenen Angaben genannten Zinssatzes. Jährlicher Bonuszins Jäh Bon Sehen die Emissionsbezogenen Angaben einen jährlichen Bonuszins (jährlich zahlbare variable Zinskomponente) vor, so gilt: Der Darlehensgeber erhält jährlich, beginnend mit dem in den Emissions- bezogenen Emissionsbezogenen Angaben jeweils genannten Datum, Bonuszinsen in Höhe des in den Emissionsbezogenen Angaben jeweils genannten prozentualen Anteils an der in den Emissionsbezogenen Angaben jeweils genannten Kennziffer (Umsatz, Gewinn, EBIT oder EBITDA im jeweils vorangegan- genen vorangegangenen abgeschlossenen Geschäftsjahr; zu den Definitionen der Kennzif- fern Kennziffern vgl. oben). Bei der ersten Zahlung werden gegebenenfalls zusätzlich individuelle Vorlaufzinsen ausgezahlt, deren Höhe vom Zeitpunkt des Vertrags- schlusses Vertragsschlusses abhängt (vgl. Ziffer 7.2 ADB). Die Bonuszinsberechtigung besteht für angebrochene Geschäftsjahre je- weils jeweils linear zeitanteilig (auf taggenauer Basis); mit anderen Worten findet keine Zuordnung statt, wann innerhalb des jeweiligen Geschäftsjahres sich die jeweilige Kennziffer in welcher Weise entwickelt hat. Der jährliche Bonuszins unterliegt – soweit dessen Berechnung von der Individuellen Wirtschaftlichen individuellen rvliircthueerllen Beteiligungsquote des Anlegers abhängig ist – der Verwässerung: uszins - Bei Folge-Finanzierungen in Form von Kapitalerhöhungen verringert sich die individuelle virtuelle Beteiligungsquote des Darlehensgebers mit Wirkung für die Zukunft im Verhältnis des alten zum gesamten neuen Stammkapital des Darlehensnehmers nach Durchführung der Kapitalerhöhung. Dies gilt bei Kapitalherabsetzungen entsprechend. - Die aktualisierte individuelle virtuelle Beteiligungsquote des Investors (IVBakt) nach jeder Kapitalerhöhung berechnet sich demnach wie folgt: IVBakt = IVBvor x StKvor / StKakt IVBvor ... Individuelle virtuelle Beteiligungsquote des Investors vor der Kapitalerhöhung StKvor ... Stammkapital des Startups vor der Kapitalerhöhung StKakt ... Stammkapital des Startups nach der Kapitalerhöhung - Die Formel zur Berechnung der individuellen virtuellen Beteiligungsquote (IVB) lautet: Jähr Bon (For IVB = DB / (Upre + FS) DB ... Darlehensbetrag des Investors Upre... Pre-Money Unternehmenswert, der diesem Funding zugrunde liegt FS... Finanzierungssumme Ein Investor investiert z.B. 1.000 EUR. Die individuelle virtuelle Beteiligungsquote des Investors in % beläuft sich demnach bei einer Pre- Money-Bewertung von 19.800.000 EUR und einer Finanzierungssumme von 2.700.000 EUR auf 0,0044 %: IVB = 1.000 / (19.800.000 + 2.700.000) = 0,0044 %. - Bei Folge-Finanzierungen in Form von Schwarmfinanzierungen (Crowdfundings), bei denen schuldrechtliche Gewinnbezugsansprüche gewährt werden, verringert sich die individuelle virtuelle Beteiligungsquote des Darlehensgebers in dem Verhältnis des licherWertes des wirtschaftlichen Altkapitals (ausgedrückt durch die Pre-Money-Bewertung, uszinsdie der neuen Schwarmfinanzierung zugrunde liegt) zum Wert des Neukapitals (ausgedrückt durch die dem neuen Funding zugrunde liegende Post-Money-Bewertung; tsetzundgie)se errechnet als Pre-Money-Bewertung zuzüglich der Finanzierungssumme im Rahmen des neuen Fundings). Hier findet die o.g. Formel entsprechend Anwendung. Die Verwässerung in derselben Weise tritt nicht ein - bei Folge-Finanzierungen, deren Umfang geringer ist als das Finanzierungs-Limit laut Emissionsbezogenen Angaben; - bei Down Rounds (wie Beteiligungen oben definiert); - bei Nachschüssen (wie oben definiert). Der Darlehensgeber stimmt der möglichen Verwässerung seines Zinsanspruchs bereits jetzt zu. Er hat bei Folge-Finanzierungsrunden weder ein Bezugsrecht noch ein Mitbestimmungsrecht, sondern wird die Verwässerung hinnehmen, um optimales Wachstum des Unternehmens des Darlehensnehmers zu ermöglichen. Xxxx Xxxxxxxx der Festzinskomponente um 1,00 % p.a. auf 7,00 % p.a. bei Investments bis einschließlich 21.06.2020, erstmals zahlbar zum 31.12.2020 oder, sofern früher liegend, am Stammkapital:zeichnerbonus Tag der Wirksamkeit einer Kündigung. Der Frühzeichnerbonus wird nach der englischen Zinsmethode (act/365) berechnet.
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