Common use of Zu § 4b Clause in Contracts

Zu § 4b. Bei Überstundenpauschalien gilt im Rahmen der Ver- kürzung der wöchentlichen Normalarbeitszeit § 4b (zB 1 1/2 Stunden bei vorher 40 Stunden Normalarbeits- zeit). Eine Erhöhung der vereinbarten Pauschalien ist nur insofern vorzunehmen, als sich unter Berücksichti- gung des § 4b (Mehrarbeitszuschlag) auf Grund der vereinbarten Stunden und des Teilers gemäß § 5 Abs 2 die Notwendigkeit zur Erhöhung ergibt.

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Zu § 4b. Bei Überstundenpauschalien gilt im Rahmen der Ver- kürzung der wöchentlichen Normalarbeitszeit § 4b (zB 1 1/2 Stunden bei vorher 40 Stunden Normalarbeits- zeitNormalar- beitszeit). Eine Erhöhung der vereinbarten Pauschalien Pauscha- lien ist nur insofern vorzunehmen, als sich unter Berücksichti- gung Be- rücksichtigung des § 4b (Mehrarbeitszuschlag) auf Grund der vereinbarten Stunden und des Teilers gemäß ge- mäß § 5 Abs 2 die Notwendigkeit zur Erhöhung ergibt.

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Zu § 4b. Bei Überstundenpauschalien gilt im Rahmen der Ver- kürzung Verkürzung der wöchentlichen Normalarbeitszeit § 4b (zB z. B. 1 1/2 Stunden bei vorher 40 Stunden Normalarbeits- zeitNormalarbeitszeit). Eine Erhöhung der vereinbarten vereinbar- ten Pauschalien ist nur insofern vorzunehmen, als sich unter Berücksichti- gung Berücksichtigung des § 4b (MehrarbeitszuschlagMehrar- beitszuschlag) auf Grund der vereinbarten Stunden und des Teilers gemäß § 5 Abs Abs. 2 die Notwendigkeit Notwen- digkeit zur Erhöhung ergibt.

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Samples: Kollektivvertrag Für Angestellte