Common use of Zuchtausschließende Fehler Clause in Contracts

Zuchtausschließende Fehler. Gebissfehler (Vorbiss, Rückbiss, Kreuzbiss, Fehlstellung der Unterkiefereckzähne), Fehlen von einem oder mehreren Incisivi (Schneidezähne) oder Canini (Eck- oder Fangzahn), das Fehlen von Prämolaren oder Molaren mit folgenden Ausnahmen: das Fehlen von zwei Prämolaren 1 ist kein Fehler, das Fehlen eines Prämolar 2 ist ein (kein ausschließender) Feh- ler. Die Molaren 3 bleiben ohne Berücksichtigung. Im Einzelnen gilt für die Zahnfehler: Das Fehlen ist kein Fehler ist ein Fehler ist ein ausschließender Fehler eines oder mehrere Schneide- zähne (Incisivus) X eines oder mehrerer Fangzähne (Caninus) X eines Prämolaren 1 X von zwei Prämolaren 1 X von drei oder vier Prämolaren 1 X von zwei Prämolaren 1 und einem weiteren Zahn (Prämolar oder Molaren 1 oder 2) X von einem Prämolaren 2 X von einem Prämolaren 2 und einem anderen Zahn (Prämola- ren 1, 2, 3 oder 4 oder Molaren 1 oder 2) X von einem oder mehreren ande- ren Zähnen (Prämolaren 3 oder 4 oder Molaren 1 oder 2) X von einem oder beiden Molaren 3 ist unerheblich, deshalb X Anmerkung: Schneidezahn=Incisivus (abgekürzt mit I); Eckzahn=Caninus (abgekürzt mit C); Lückzahn =Prämolar (abgekürzt mit PM); Backenzahn=Molar (abgekürzt mit M). Mögliche Bewertungen: kein Fehler = Höchstformwert „vorzüglich“ Fehler = Höchstformwert „sehr gut“ ausschließender Fehler = Formwert „disqualifiziert“ Knicken im Vorderfußwurzelgelenk, sehr lose Schultern, sämtliche Rutenfehler (ausgenommen eindeutig durch Verletzung verursachte Rutenfehler, die durch ein tierärztliches Attest inklusive einer Röntgenaufnahme über ei- ne Behandlung der frischen Verletzung – sofort und zeitgleich ausgestellt –belegt werden müssen), abgesetzte Brust, angeborene Gehör- und Sehschäden (z.B. PRA und juvenile Katarakte) sowie epileptieforme Anfälle, Teckellähme, Hodenlosigkeit und Einhodigkeit (auch nach operativer Entfernung), schwarze Farbe ohne Brand und weiße Farbe mit und ohne Brand, andere Farben als im Standard festgelegt und sehr ängstliches und aggressives Verhalten.

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Samples: Zucht Und Eintragungsbestimmungen (Zeb), Zucht Und Eintragungsbestimmungen (Zeb)

Zuchtausschließende Fehler. Gebissfehler (Vorbiss, Rückbiss, Kreuzbiss, Fehlstellung der Unterkiefereckzähne), Fehlen von einem oder mehreren Incisivi (Schneidezähne) oder Canini (Eck- oder Fangzahn), das Fehlen von Prämolaren oder Molaren mit folgenden Ausnahmen: das Fehlen von zwei Prämolaren 1 ist kein Fehler, das Fehlen eines Prämolar 2 ist ein (kein ausschließender) Feh- lerFehler. Die Molaren 3 bleiben ohne Berücksichtigung. Im Einzelnen gilt für die Zahnfehler: Das Fehlen ist kein Fehler ist ein Fehler ist ein ausschließender Fehler eines oder mehrere Schneide- zähne Schneidezäh- ne (Incisivus) X eines oder mehrerer Fangzähne (Caninus) X eines Prämolaren 1 X von zwei Prämolaren 1 X von drei oder vier Prämolaren 1 X von zwei Prämolaren 1 und einem weiteren Zahn (Prämolar oder Molaren 1 oder 2) X von einem Prämolaren 2 X von einem Prämolaren 2 und einem ei- nem anderen Zahn (Prämola- ren Prämolaren 1, 2, 3 oder 4 oder Molaren 1 oder 2) X von einem oder mehreren ande- ren anderen Zähnen (Prämolaren 3 oder 4 oder Molaren 1 oder 2) X von einem oder beiden Molaren 3 ist unerheblich, deshalb X Anmerkung: Schneidezahn=Incisivus (abgekürzt mit I); Eckzahn=Caninus (abgekürzt mit C); Lückzahn =Prämolar (abgekürzt mit PM); Backenzahn=Molar (abgekürzt mit M). Mögliche Bewertungen: kein Fehler = Höchstformwert „vorzüglich“ Fehler = Höchstformwert „sehr gut“ ausschließender Fehler = Formwert „disqualifiziert“ Knicken im Vorderfußwurzelgelenk, sehr lose Schultern, sämtliche Rutenfehler (ausgenommen eindeutig durch Verletzung verursachte Rutenfehler, die durch ein tierärztliches Attest inklusive einer Röntgenaufnahme über ei- ne eine Behandlung der frischen Verletzung – sofort und zeitgleich ausgestellt –belegt werden müssen), abgesetzte Brust, angeborene Gehör- und Sehschäden (z.B. PRA und juvenile Katarakte) sowie epileptieforme Anfälle, TeckellähmeBandscheibenvorfall, Hodenlosigkeit und Einhodigkeit (auch nach operativer Entfernung), schwarze Farbe ohne Brand und weiße Farbe mit und ohne Brand, andere Farben als im Standard festgelegt und sehr ängstliches und aggressives Verhalten.

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Zuchtausschließende Fehler. Gebissfehler (Vorbiss, Rückbiss, Kreuzbiss, Fehlstellung der Unterkiefereckzähne), Fehlen von einem oder mehreren Incisivi (Schneidezähne) oder Canini (Eck- oder Fangzahn), das Fehlen von Prämolaren oder Molaren mit folgenden Ausnahmen: das Fehlen von zwei Prämolaren 1 ist kein Fehler, das Fehlen eines Prämolar 2 ist ein (kein ausschließender) Feh- ler. Die Molaren 3 bleiben ohne Berücksichtigung. Im Einzelnen gilt für die Zahnfehler: Das Fehlen ist kein Fehler ist ein Fehler ist ein ausschließender Fehler eines oder mehrere Schneide- zähne (Incisivus) X eines oder mehrerer Fangzähne (Caninus) X eines Prämolaren 1 X von zwei Prämolaren 1 X von drei oder vier Prämolaren 1 X von zwei Prämolaren 1 und einem weiteren Zahn (Prämolar oder Molaren 1 oder 2) X von einem Prämolaren 2 X von einem Prämolaren 2 und einem anderen Zahn (Prämola- ren 1, 2, 3 oder 4 oder Molaren 1 oder 2) X von einem oder mehreren ande- ren Zähnen (Prämolaren 3 oder 4 oder Molaren 1 oder 2) X von einem oder beiden Molaren 3 ist unerheblich, deshalb X Anmerkung: Schneidezahn=Incisivus (abgekürzt mit I); Eckzahn=Caninus (abgekürzt mit C); Lückzahn =Prämolar (abgekürzt mit PM); Backenzahn=Molar (abgekürzt mit M). Mögliche Bewertungen: kein Fehler = Höchstformwert „vorzüglich“ Fehler = Höchstformwert „sehr gut“ ausschließender Fehler = Formwert „disqualifiziert“ Knicken im Vorderfußwurzelgelenk, sehr lose Schultern, sämtliche Rutenfehler (ausgenommen eindeutig durch Verletzung verursachte Rutenfehler, die durch ein tierärztliches Attest inklusive einer Röntgenaufnahme über ei- ne Behandlung der frischen Verletzung – sofort und zeitgleich ausgestellt –belegt werden müssen), abgesetzte Brust, angeborene Gehör- und Sehschäden (z.B. PRA und juvenile Katarakte) sowie epileptieforme Anfälle, TeckellähmeBandscheibenvorfall, Hodenlosigkeit und Einhodigkeit (auch nach operativer Entfernung), schwarze Farbe ohne Brand und weiße Farbe mit und ohne Brand, andere Farben als im Standard festgelegt und sehr ängstliches und aggressives Verhalten.

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Zuchtausschließende Fehler. Gebissfehler Gebißfehler (VorbissVorbiß, RückbissRückbiß, KreuzbissKreuzbiß, Fehlstellung der Unterkiefereckzähne), Fehlen von einem oder mehreren Incisivi (Schneidezähne) oder Canini (Eck- oder Fangzahn), das Fehlen von Prämolaren oder Molaren mit folgenden Ausnahmen: das Fehlen von zwei Prämolaren 1 ist kein Fehler, ; das Fehlen eines Prämolar 2 ist ein (kein ausschließender) Feh- lerFehler. Die Molaren 3 bleiben ohne Berücksichtigung. Im Einzelnen gilt für die Zahnfehler: Das Fehlen ist kein Fehler ist ein Fehler ist ein ausschließender Fehler eines oder mehrere Schneide- zähne Schneidezähne (Incisivus) X eines oder mehrerer Fangzähne mehrere Fang- zähne (Caninus) X eines Prämolaren 1 X von ein bis zwei Prämolaren 1 X von drei oder vier Prämolaren Prämola- ren 1 X von zwei Prämolaren 1 und einem weiteren Zahn (Prämolar Prämolar2 oder Molaren 1 oder 2) und 2 X von einem Prämolaren 2 X von einem Prämolaren 2 und einem anderen Zahn (Prämola- ren Prämolar 1, 2, 3 oder 4 oder Molaren 1 oder 2) 2 X von einem oder mehreren ande- ren anderen Zähnen (Prämolaren Prämola- ren 3 oder 4 oder Molaren 1 oder 2) X von einem oder beiden Molaren 3 ist unerheblich, deshalb X Anmerkung: Schneidezahn=Incisivus (abgekürzt mit I); EckzahnEchzahn=Caninus (abgekürzt mit C); Lückzahn Lückzahn=Prämolar (abgekürzt mit PM); Backenzahn=Molar (abgekürzt mit M). Mögliche BewertungenAusschließender Fehler bedeutet: kein Fehler = Höchstformwert „vorzüglich“ Fehler = Höchstformwert „sehr gut“ ausschließender Fehler = Formwert „disqualifiziert“ Knicken im Vorderfußwurzelgelenk, sehr lose Schultern, sämtliche Rutenfehler (ausgenommen ausgenom- men eindeutig durch Verletzung verursachte Rutenfehler, die durch ein tierärztliches Attest inklusive einer Röntgenaufnahme über ei- ne eine Behandlung der frischen Verletzung – sofort und zeitgleich ausgestellt –belegt werden müssen), abgesetzte Brust, angeborene Gehör- und Sehschäden (z.B. PRA und juvenile Katarakte) sowie epileptieforme Anfälle, Teckellähme, Hodenlosigkeit und Einhodigkeit (auch nach operativer Entfernung), schwarze Farbe ohne Brand und weiße Farbe mit und ohne Brand, andere Farben als im Standard festgelegt und sehr ängstliches und aggressives Verhalten.

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