Zuchtzulassung. 2.3.1 Anforderungen an die Zuchttiere Rüden Hündinnen
Zuchtzulassung. 2.3.1 Anforderungen an die Zuchttiere Rüden Hündinnen
2.3.2 Bei Rüden aus dem Ausland, die in Deutschland zur Zucht eingesetzt werden, müssen die gleichen Voraussetzun- gen erfüllt sein wie bei Rüden, die im Hauptzuchtbuch des DTK geführt werden. Bei Rüden und Hündinnen aus dem Ausland, die in Deutschland zur Zucht verwendet werden, müssen in den 3 Generationen, die auf der Ahnen- tafel erfasst sind, die Größe, Haarart, Farbe sowie Formwertnoten und Leistungszeichen ersichtlich sein.
2.3.3 Bei allen Welpen müssen Blutproben durch den Zuchtwart oder Tierarzt entnommen und eingelagert werden.
Zuchtzulassung. 2.3.1 Anforderungen an die Zuchttiere Rüden Hündinnen
2.3.2 Bei Rüden aus dem Ausland, die in Deutschland zur Zucht eingesetzt werden, müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllt sein wie bei Rüden, die im Hauptzuchtbuch des DTK geführt werden. Bei Rüden und Hündinnen aus dem Aus- land, die in Deutschland zur Zucht verwendet werden, müssen in den 3 Generationen, die auf der Ahnentafel erfasst sind, die Größe, Haarart, Farbe sowie Formwertnoten und Leistungszeichen ersichtlich sein. Vor dem ersten Zucht- einsatz sind die Teckel generell auf das Merle-Gen sowie auf die Haarlänge/Haarart zu testen. Importe von Rauhhaar- teckel aus angelsächsischen Ländern/-Vorfahren/keine FCI-Vorfahren sind vor dem ersten Zuchteinsatz auf Xxxxxx- schaft der „Lafora“ zu testen
2.3.3 Bei allen Welpen müssen Blutproben durch den Zuchtwart oder Tierarzt entnommen und eingelagert werden.
2.3.4 Der Zahn- und Rutenstatus, erstellt in einem Alter von mindestens 15 Monaten, ist für die Zucht verbindlich.
Zuchtzulassung. Wie aus 4.1.1. ersichtlich, werden zur Zucht nur Hunde zugelassen, die dem Rassestandard entsprechen und den daraus folgenden Anforderungen an Wesen und Konstitution genügen. Alle zur Zucht benutzten PRT müssen tätowiert bzw. ab dem Geburtsmonat 06.2010 mit Mikrochip gekennzeichnet sein. Alle zur Zucht benutzten PRT müssen einen erfolgreich abgelegten Wesenstest des PRTCD e.V. nachweisen. Ausführungen zu den für die Zulassung zur Zucht erforderlichen Formwerten und Leistungsnachweisen macht die „Zuchtschau-Ordnung“, die als Anhang Bestandteil dieser ZO ist. Der Formwert, insbesondere wenn er Bezug auf den Rassestandard nimmt, darf nur von Personen erteilt oder verweigert werden, die im Besitz eines gültigen Zuchtrichterausweises für PRT sind. PRT dürfen frühestens mit dem vollendeten 12. Lebensmonat auf einer Zuchtschau vorgestellt werden.
Zuchtzulassung. 2.3.1 Anforderungen an die Zuchttiere Rüden Hündinnen
2.3.2 Bei Rüden aus dem Ausland, die in Deutschland zur Zucht eingesetzt werden, müssen die gleichen Voraussetzun- gen erfüllt sein wie bei Rüden, die im Hauptzuchtbuch des DTK geführt werden. Bei Rüden und Hündinnen aus dem Ausland, die in Deutschland zur Zucht verwendet werden, müssen in den 3 Generationen, die auf der Ahnen- tafel erfasst sind, die Größe, Haarart, Farbe sowie Formwertnoten und Leistungszeichen ersichtlich sein.
2.3.3 Bei allen Welpen müssen Blutproben durch den Zuchtwart oder Tierarzt entnommen und eingelagert werden.
2.3.4 Der Zahn- und Rutenstatus, erstellt in einem Alter von mindestens 15 Monaten, ist für die Zucht verbindlich.
Zuchtzulassung. Die Zuchtzulassung wird vom Zuchtwart erteilt und in die Ahnentafel nach bestandener Körung eingetragen. Einzelheiten dazu regelt die ÖTH-Körordnung.
Zuchtzulassung. Wie aus § 8 ersichtlich, werden zur Zucht nur Hunde zugelassen, die dem Rassestandard entsprechen und den daraus folgenden Anforderungen an Wesen und Konstitution genügen.
Zuchtzulassung. Anforderungen an die Zuchttiere Rüden Hündinnen
Zuchtzulassung. 2.3.1 Anforderungen an die Zuchttiere Rüden Hündinnen
2.3.2 Bei Rüden aus dem Ausland, die in Deutschland zur Zucht eingesetzt werden, müssen die gleichen Voraussetzun- gen erfüllt sein wie bei Rüden, die im Hauptzuchtbuch des DTK geführt werden. Bei Rüden und Hündinnen aus dem Ausland, die in Deutschland zur Zucht verwendet werden, müssen in den 3 Generationen, die auf der Ahnen- tafel erfasst sind, die Größe, Haarart, Farbe sowie Formwertnoten und Leistungszeichen ersichtlich sein.
2.3.3 Bei allen Welpen müssen Blutproben durch den Zuchtwart oder Tierarzt entnommen und eingelagert werden.
2.3.4 Das Umsetzen eines Teckels ist nach vorhergehender entsprechender Einmessung und vor erster Zuchtverwendung möglich. Xxxxxx, die bereits im Alter von 9 - 15 Monaten die Maximalmaße ihres Zuchtbuches überschreiten, kön- nen über eine Vermessung bereits im Alter ab Vollendung des 9. Monats eine Umsetzung in das finale Zuchtbuch erhalten. Diese Regelung betrifft ausschließlich Teckel, die in ihrer Frühphase der Entwicklung den maximalen Brustumfang ihres Zuchtbuches überschreiten. Diese Umsetzung ist verbindlich.
Zuchtzulassung. 6.1.1. Hovawarte aus anderen FCI-Verbänden mit Ahnentafeln der FCI
6.1.2. Zucht mit Hunden die eine Zuchtgenehmigung eines VDH-Kollegialvereins haben