Zuchtzulassung. 2.3.1 Anforderungen an die Zuchttiere Rüden Hündinnen
Zuchtzulassung. Zur Zucht dürfen nur gesunde, verhaltenssichere und rassetypische Hunde zugelassen und eingesetzt werden Beide Elterntiere müssen in einem von der F.C.I. anerkannten Stammbuch eingetragen sein. Importierte Hunde, welche zur Zucht verwendet werden, müssen vor dem Deckakt in das L.O.L. eingetragen werden. Zur Zucht zugelassen werden nur Hunde mit dem Mindestformwert „Sehr Gut“, den sie auf zwei verschiedenen Ausstellungen (CACIB, CAC oder Spezialzuchtschauen) unter zwei verschiedenen Formwertrichtern erzielt haben. Eine dieser beiden Bewertungen kann in Jugendklasse (9 – 18 Monate) erzielt werden. Nicht anerkannt werden Bewertungen, welche
a) In den Klassen Minor Puppy (bis 6 Monate) und Puppy (6 – 9 Monate) erzielt werden.
b) von Leistungsrichtern ausgestellt werden. Eine dieser oben erwähnten Bewertungen kann durch eine Vorstellung des Hundes, ab dem Alter von 15 Monaten, bei einem von der FCL ernannten Ausstellungsrichter ersetzt werden welcher eine Begutachtung auf morphologische, auf physiologische Eigenschaften und auf Verhaltensmerkmale hin, an Hand des im Anhang vorgesehen Formulars, bescheinigt, dass der Hund dem Standard seiner Rasse entspricht. Die beiden oben genannten Bewertungen können durch eine Vorstellung des Hundes, ab dem Alter von 15 Monaten, bei zwei von der FCL ernannten Ausstellungsrichtern ersetzt werden, welche eine Begutachtung auf morphologische, auf physiologische Eigenschaften und auf Verhaltensmerkmale hin, an Hand des im Anhang vorgesehen Formulars, bescheinigen, dass der Hund dem Standard seiner Rasse entspricht.
Zuchtzulassung. Um eine Zuchtzulassung zu erhalten müssen Zuchttiere der Rassen, welche der CCC unterstehen, vor dem Deckakt eine der folgenden Prüfungen bestanden haben: • Wesenstest, • Jagdliche Gehorsamsprüfung oder Jagdeignungsprüfung, • Begleithundeprüfung, • Anlagenprüfung/Jugendprüfung, • Arbeitsprüfung. Die Pflichtuntersuchungen können jederzeit aufgrund neuer Erkenntnisse und verfügbarer Tests erweitert werden. Hunde mit Erbkrankheiten, wie Epilepsie, PRA, Blindheit, Glaukom, Katarakt, angeborene Taubheit etc. dürfen nicht zur Zucht verwendet werden. OCD- Untersuchungen sind für folgende Rassen Pflicht: Deutsch Drahthaar; Spinone Italiano; Pudel Pointer
Zuchtzulassung. Zur Zucht nicht zugelassen
Zuchtzulassung. Die Zuchtzulassung wird vom Zuchtwart erteilt und in die Ahnentafel nach bestandener Körung eingetragen. Einzelheiten dazu regelt die ÖTH-Körordnung.
Zuchtzulassung. 2.3.1 Anforderungen an die Zuchttiere Rüden Hündinnen
2.3.2 Bei Rüden aus dem Ausland, die in Deutschland zur Zucht eingesetzt werden, müssen die gleichen Voraussetzun- gen erfüllt sein wie bei Rüden, die im Hauptzuchtbuch des DTK geführt werden. Bei Rüden und Hündinnen aus dem Ausland, die in Deutschland zur Zucht verwendet werden, müssen in den 3 Generationen, die auf der Ahnen- tafel erfasst sind, die Größe, Haarart, Farbe sowie Formwertnoten und Leistungszeichen ersichtlich sein.
2.3.3 Bei allen Welpen müssen Blutproben durch den Zuchtwart oder Tierarzt entnommen und eingelagert werden.
2.3.4 Das Umsetzen eines Teckels ist nach vorhergehender entsprechender Einmessung und vor erster Zuchtverwendung möglich. Xxxxxx, die bereits im Alter von 9 - 15 Monaten die Maximalmaße ihres Zuchtbuches überschreiten, kön- nen über eine Vermessung bereits im Alter ab Vollendung des 9. Monats eine Umsetzung in das finale Zuchtbuch erhalten. Diese Regelung betrifft ausschließlich Teckel, die in ihrer Frühphase der Entwicklung den maximalen Brustumfang ihres Zuchtbuches überschreiten. Diese Umsetzung ist verbindlich.
Zuchtzulassung. 2.3.1 Anforderungen an die Zuchttiere Rüden Hündinnen
2.3.2 Bei Rüden aus dem Ausland, die in Deutschland zur Zucht eingesetzt werden, müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllt sein wie bei Rüden, die im Hauptzuchtbuch des DTK geführt werden. Bei Rüden und Hündinnen aus dem Aus- land, die in Deutschland zur Zucht verwendet werden, müssen in den 3 Generationen, die auf der Ahnentafel erfasst sind, die Größe, Haarart, Farbe sowie Formwertnoten und Leistungszeichen ersichtlich sein. Vor dem ersten Zucht- einsatz sind die Teckel generell auf das Merle-Gen sowie auf die Haarlänge/Haarart zu testen. Importe von Rauhhaar- teckel aus angelsächsischen Ländern/-Vorfahren/keine FCI-Vorfahren sind vor dem ersten Zuchteinsatz auf Xxxxxx- schaft der „Lafora“ zu testen
2.3.3 Bei allen Welpen müssen Blutproben durch den Zuchtwart oder Tierarzt entnommen und eingelagert werden.
2.3.4 Der Zahn- und Rutenstatus, erstellt in einem Alter von mindestens 15 Monaten, ist für die Zucht verbindlich.
Zuchtzulassung. Anforderungen an die Zuchttiere Rüden Hündinnen
Zuchtzulassung. 2.3.1 Anforderungen an die Zuchttiere Rüden Hündinnen
2.3.2 Bei Rüden aus dem Ausland, die in Deutschland zur Zucht eingesetzt werden, müssen die gleichen Voraussetzun- gen erfüllt sein wie bei Rüden, die im Hauptzuchtbuch des DTK geführt werden. Bei Rüden und Hündinnen aus dem Ausland, die in Deutschland zur Zucht verwendet werden, müssen in den 3 Generationen, die auf der Ahnen- tafel erfasst sind, die Größe, Haarart, Farbe sowie Formwertnoten und Leistungszeichen ersichtlich sein.
2.3.3 Bei allen Welpen müssen Blutproben durch den Zuchtwart oder Tierarzt entnommen und eingelagert werden.
Zuchtzulassung. 2.3.1 Anforderungen an die Zuchttiere Rüden Hündinnen
2.3.2 Bei Rüden aus dem Ausland, die in Deutschland zur Zucht eingesetzt werden, müssen die gleichen Voraussetzun- gen erfüllt sein wie bei Rüden, die im Hauptzuchtbuch des DTK geführt werden. Bei Rüden und Hündinnen aus dem Ausland, die in Deutschland zur Zucht verwendet werden, müssen in den 3 Generationen, die auf der Ahnen- tafel erfasst sind, die Größe, Haarart, Farbe sowie Formwertnoten und Leistungszeichen ersichtlich sein.
2.3.3 Bei allen Welpen müssen Blutproben durch den Zuchtwart oder Tierarzt entnommen und eingelagert werden.
2.3.4 Der Zahn- und Rutenstatus, erstellt in einem Alter von mindestens 15 Monaten, ist für die Zucht verbindlich.