Zufahrt und Montageplatz Musterklauseln

Zufahrt und Montageplatz. Die Baustelle muss so vorbereitet sein, dass der Kran oder die einzelnen Kranteile ungehindert auf den vorgesehenen Standplatz manövriert, transportiert und dort montiert werden können. Die Baustellenzufahrt und der Montageplatz müssen für Transportfahrzeuge und Mobilkräne ausgelegt sein. Es gilt eine Transportlänge von 20 Metern, sofern keine abweichende, schriftliche Vereinbarung getroffen wird. Untergrund und Fahrbahn müssen die Achslasten und Abstützkräfte aufnehmen können. Hindernisse wie Stromleitungen sind zu entfernen. Am Montage-Platz muss ausreichend Platz für die Vormontage bzw. Demontage der Krankomponenten vorhanden sein. Der Kran muss nach Beendigung des Bauvorhabens vor Ort demontiert werden oder den Einsatzort auf eigener Achse verlassen können. Behindern bauliche Maßnahmen die Demontage bzw. den Abtransport des Kranes, so gehen die Mehrkosten zulasten des Auftraggebers.

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