Zugriff und Kontoeröffnung Musterklauseln

Zugriff und Kontoeröffnung. Um auf die Plattform Zugriff zu erhalten und sie nutzen zu können oder ein Konto zu eröffnen, muss der Benutzer ein Individuum oder ordnungsgemäß gegründetes, rechtmäßig bestehendes Unternehmen, Organisation oder sonstige Rechtsperson von gutem Ruf entsprechend der Gesetze des Landes, in dem es eingetragen ist, sein und in der Lage sein, rechtlich bindende Verträge abzuschließen. Nach Anmeldung auf der Website/App erzeugen die Benutzer ein Profil mit ihrem Vor- und Nachnamen, wählen einen Benutzernamen (der ihrer E-Mail-Adresse entspricht) und ein damit verbundenes Passwort (nachfolgend gemeinsam das „Login“ genannt). Das Login ist persönlich, vertraulich und nicht übertragbar. Geht das Login des Benutzers verloren oder wird es preisgegeben, muss der Benutzer Getaround unverzüglich benachrichtigen, wonach das Login annulliert und/oder unverzüglich aktualisiert wird. Bis Getaround über den Verlust oder die Preisgabe der Logindetails oder einen Kontozugriff durch Dritte unterrichtet wurde, ist der Benutzer alleinig für sämtliche Nutzung derselben haftbar. Das gilt nicht, wenn ein Sicherheitsverstoß von Getaround zu vertreten ist oder im Falle höherer Gewalt. Die Dienstleistungen sind nur auf der Website oder App angemeldeten Benutzern zugänglich und können nur von diesen genutzt werden, vorausgesetzt diese Benutzer erfüllen die folgenden Bedingungen. Sowohl der Fahrzeuginhaber und Mieter müssen diese Bedingungen akzeptiert haben. Es wird bestimmt, dass Fahrzeuge nicht auf der Website unter Benutzern vermietet werden können, die in einer Familienbeziehung stehen (Eltern, Großeltern, Kinder, Geschwister, Enkel usw.) oder im selben Haushalt wohnen. ● Müssen mindestens 18 Jahre alt sein; ● Müssen mit ihrer echten Identität auf der Website angemeldet sein und ihre echte Wohnanschrift angeben; ● Müssen eine Telefonnummer angeben, unter der sie zu erreichen sind (vorausbezahlte SIM-Karten sind nicht zulässig); ● Ist der Fahrzeuginhaber auf der Plattform als privates Individuum angemeldet („Privater Fahrzeuginhaber“), darf er die Dienstleistungen nicht für berufliche oder kommerzielle Zwecke nutzen (in Großbritannien darf ein privates Individuum nicht mehr als 2 Fahrzeuge und in Österreich nicht mehr als 1 Fahrzeug anbieten); ● Ist der Fahrzeuginhaber auf der Plattform beruflich angemeldet (indem er als Fahrzeugvermietungsunternehmen im Handelsregister eingetragen ist, nachfolgend der „berufliche Fahrzeuginhaber"), dann muss er auf der Website oder App sämtliche sic...

Related to Zugriff und Kontoeröffnung

  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.