Common use of Zulassung und Zahlung der Standmiete Clause in Contracts

Zulassung und Zahlung der Standmiete. Die Zulassung als Aussteller wird schriftlich (z.B. per E-Mail) zwischen CPO HANSER SERVICE und dem Aussteller vereinbart. Der Inhalt der vertraglichen Vereinbarung bestimmt sich nach den Daten in der Standanmeldung und nach diesen Allgemeinen Ausstellungs- und Sponsorenbedingungen. Sollten sich CPO HANSER SERVICE und der Aussteller schriftlich auf Modifizierungen oder Abänderungen der Allgemeinen Ausstellungs- und Sponsorenbedingungen einigen, gelten diese vorrangig vor abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Ausstellungs- und Sponsorenbedingungen. Die Entscheidung über die Zulassung von Ausstellern und Ausstellungsgegenständen sowie die zunächst unverbindliche Reservierung eines Ausstellungsplatzes trifft CPO HANSER SERVICE nach Prüfung der Anmeldeformulare. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. CPO HANSER SERVICE ist berechtigt, die erteilte Zulassung zu widerrufen und damit vom Vertrag zurück- zutreten, wenn die Zulassung aufgrund unzutreffender Angaben erteilt wurde oder die Zulassungsvoraus- setzungen später entfallen. Mit der Zulassungsbestätigung erhält der Aussteller eine Rechnung über die Standmiete. Diese ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum an CPO HANSER SERVICE zu über- weisen. CPO HANSER SERVICE ist berechtigt, bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist und nach Setzung einer Nachfrist von 10 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu fordern.

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Samples: www.sports-medicine-health-summit.de, www.deutscher-pflegetag.de

Zulassung und Zahlung der Standmiete. Die Zulassung als Aussteller wird schriftlich (z.B. per E-Mail) zwischen CPO HANSER SERVICE und dem Aussteller vereinbart. Der Inhalt der vertraglichen Vereinbarung bestimmt sich nach den Daten in der Standanmeldung Stan- danmeldung und nach diesen Allgemeinen Ausstellungs- und Sponsorenbedingungen. Sollten sich CPO HANSER SERVICE und der Aussteller schriftlich auf Modifizierungen oder Abänderungen der Allgemeinen Ausstellungs- und Sponsorenbedingungen einigen, gelten diese vorrangig vor abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Ausstellungs- und Sponsorenbedingungen. Die Entscheidung über die Zulassung von Ausstellern und Ausstellungsgegenständen sowie die zunächst unverbindliche Reservierung eines Ausstellungsplatzes Ausstel- lungsplatzes trifft CPO HANSER SERVICE nach Prüfung der Anmeldeformulare. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. CPO HANSER SERVICE ist berechtigt, die erteilte Zulassung zu widerrufen und damit vom Vertrag zurück- zutreten, wenn die Zulassung aufgrund unzutreffender Angaben erteilt wurde oder die Zulassungsvoraus- setzungen später entfallen. Mit der Zulassungsbestätigung erhält der Aussteller eine Rechnung über die Standmiete. Diese ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum an CPO HANSER SERVICE zu über- weisen. CPO HANSER SERVICE ist berechtigt, bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist und nach Setzung einer Nachfrist von 10 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu fordern.

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Zulassung und Zahlung der Standmiete. Die Zulassung als Aussteller wird schriftlich (z.B. per E-Mail) zwischen CPO HANSER SERVICE und dem Aussteller vereinbart. Der Inhalt der vertraglichen Vereinbarung bestimmt sich nach den Daten in der Standanmeldung Stand- anmeldung und nach diesen Allgemeinen Ausstellungs- und Sponsorenbedingungen. Sollten sich CPO HANSER SERVICE und der Aussteller schriftlich auf Modifizierungen oder Abänderungen der Allgemeinen Ausstellungs- und Sponsorenbedingungen einigen, gelten diese vorrangig vor abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Ausstellungs- und Sponsorenbedingungen. Die Entscheidung über die Zulassung von Ausstellern und Ausstellungsgegenständen sowie die zunächst unverbindliche Reservierung eines Ausstellungsplatzes trifft CPO HANSER SERVICE nach Prüfung der Anmeldeformulare. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. CPO HANSER SERVICE ist berechtigt, die erteilte Zulassung zu widerrufen und damit vom Vertrag zurück- zutreten, wenn die Zulassung aufgrund unzutreffender Angaben erteilt wurde oder die Zulassungsvoraus- setzungen später entfallen. Mit der Zulassungsbestätigung erhält der Aussteller eine Rechnung über die Standmiete. Diese ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum an CPO HANSER SERVICE zu über- weisen. CPO HANSER SERVICE ist berechtigt, bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist und nach Setzung einer Nachfrist von 10 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu fordern.

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