Zur Privat-Haftpflichtversicherung. Sparoption – Klausel 001 – Verlängerter Auslandsaufenthalt – Klausel 005 – Mitversicherung weiterer Personen in häuslicher Gemeinschaft – Klausel 014 – Mitversicherung weiterer Personen – Klausel 109 – Verlust beruflicher Schlüssel – Klausel 195 – Bestleistungs-Garantie – Klausel 199 – Siehe hierzu Seite 36, Abschnitt A V. 5. Abweichend von Abschnitt A III. 14. der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen und Zusatzbe- dingungen gilt der Versicherungsschutz für einen Auslandsaufenthalt bis zum vereinbarten Zeitpunkt. Mitversichert im Umfang der Vertragsbestimmungen ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht für nament- lich genannte Personen. Voraussetzung für diese Versicherungsschutzerweiterung ist, dass die genannten Personen mit dem Versi- cherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. Gegenseitige Ansprüche sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Mitversichert im Umfang der Vertragsbestimmungen ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht für nament- lich genannte Personen. Gegenseitige Ansprüche zwischen dem Versicherungsnehmer und mitversicherten Personen sind vom Ver- sicherungsschutz ausgeschlossen. Versichert ist – in Erweiterung zu Abschnitt A III. 3. und gültig für mitversicherte berufliche Schlüssel – eine Höchstersatzleistung je Versicherungsfall von 500.000 EUR. 1. Gegenstand der Leistung für Versicherungsnehmer und mitversicherte Personen Hat ein anderer Versicherer in seiner Privathaftpflichtversicherung einen
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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung
Zur Privat-Haftpflichtversicherung. Sparoption – Klausel 001 – Verlängerter Auslandsaufenthalt – Klausel 005 – Mitversicherung weiterer Personen in häuslicher Gemeinschaft – Klausel 014 – Mitversicherung weiterer Personen – Klausel 109 – Verlust beruflicher Schlüssel – Klausel 195 – Bestleistungs-Garantie PlusDeckung – Klausel 199 196 – Siehe hierzu Seite 36, Abschnitt A V. 5. Abweichend von Abschnitt A III. 14. der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen und Zusatzbe- dingungen gilt der Versicherungsschutz für einen Auslandsaufenthalt bis zum vereinbarten Zeitpunkt. Mitversichert im Umfang der Vertragsbestimmungen ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht für nament- lich genannte Personen. Voraussetzung für diese Versicherungsschutzerweiterung ist, dass die genannten Personen mit dem Versi- cherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. Gegenseitige Ansprüche sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Mitversichert im Umfang der Vertragsbestimmungen ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht für nament- lich genannte Personen. Gegenseitige Ansprüche zwischen dem Versicherungsnehmer und mitversicherten Personen sind vom Ver- sicherungsschutz ausgeschlossen. Versichert ist – in Erweiterung zu Abschnitt A IIIVI. 36. der vereinbarten Gothaer PrivathaftpflichtTop und gültig für mitversicherte berufliche Schlüssel – eine Höchstersatzleistung je Versicherungsfall von 500.000 100.000 EUR. siehe hierzu Seite 20, Abschnitt A VII.
1. Gegenstand der Leistung für Versicherungsnehmer und mitversicherte Personen Hat ein anderer Versicherer in seiner Privathaftpflichtversicherung einen
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