Zurückweisung einzelner Lastschriften. (1) Der Kunde kann der Bank gesondert die Weisung erteilen, Zahlungen aus bestimmten SEPA-Firmen-Lastschriften des Zahlungsempfängers nicht zu bewirken. Diese Weisung muss der Bank bis spätestens zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis” vor dem im Daten- satz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag zugehen. Diese Weisung sollte möglichst in Textform erfolgen und zusätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden. (2) Am Tag der Belastungsbuchung der SEPA-Firmen-Lastschrift kann diese nur noch zurückgewiesen werden, wenn Xxxxx und Bank dies verein- bart haben. Die Vereinbarung wird wirksam, wenn es der Bank gelingt, den Lastschriftbetrag endgültig zurückzuerlangen. Für die Bearbeitung eines solchen Widerrufs des Kunden berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis” ausgewiesene Entgelt. (3) Nach dem Tag der Belastungsbuchung der SEPA-Firmen-Lastschrift kann der Kunde diese nicht mehr zurückweisen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zurückweisung einzelner Lastschriften. (1) Der Kunde kann der Bank gesondert die Weisung erteilen, Zahlungen Zahlun- gen aus bestimmten SEPA-Firmen-Lastschriften des Zahlungsempfängers Zahlungsempfän- gers nicht zu bewirken. Diese Weisung muss der Bank bis spätestens zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis” “ vor dem im Daten- satz Datensatz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag zugehenzuge- hen. Diese Weisung sollte möglichst in Textform erfolgen und zusätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden.
(2) Am Tag der Belastungsbuchung der SEPA-Firmen-Lastschrift kann diese nur noch zurückgewiesen werden, wenn Xxxxx Kunde und Bank dies verein- bart vereinbart haben. Die Vereinbarung wird wirksam, wenn es der Bank gelingt, den Lastschriftbetrag endgültig zurückzuerlangen. Für die Bearbeitung eines solchen Widerrufs des Kunden berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis” “ ausgewiesene Entgelt.
(3) Nach dem Tag der Belastungsbuchung der SEPA-Firmen-Lastschrift kann der Kunde diese nicht mehr zurückweisen.
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Samples: Sonderbedingungen Für Den Lastschriftverkehr, Agb Und Sonderbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zurückweisung einzelner Lastschriften. (1) Der Kunde kann der Bank gesondert die Weisung erteilen, Zahlungen aus bestimmten SEPA-Firmen-Lastschriften des Zahlungsempfängers nicht zu bewirken. Diese Weisung muss der Bank bis spätestens zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis” vor dem im Daten- satz Datensatz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag zugehen. Diese Weisung sollte möglichst in Textform erfolgen und zusätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden.
(2) Am Tag der Belastungsbuchung der SEPA-Firmen-Lastschrift kann diese nur noch zurückgewiesen werden, wenn Xxxxx und Bank dies verein- bart haben. Die Vereinbarung wird wirksam, wenn es der Bank gelingt, den Lastschriftbetrag endgültig zurückzuerlangen. Für die Bearbeitung eines solchen Widerrufs des Kunden berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis” ausgewiesene Entgelt.
(3) Nach dem Tag der Belastungsbuchung der SEPA-Firmen-Lastschrift kann der Kunde diese nicht mehr zurückweisen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Sonderbedingungen Für Den Lastschriftverkehr
Zurückweisung einzelner Lastschriften. (1) Der Kunde kann der Bank gesondert die Weisung erteilen, Zahlungen Zahlun- gen aus bestimmten SEPA-Firmen-Lastschriften des Zahlungsempfängers Zahlungsempfän- gers nicht zu bewirken. Diese Weisung muss der Bank bis spätestens zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis” “ vor dem im Daten- satz Datensatz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag zugehenzuge- hen. Diese Weisung sollte möglichst in Textform erfolgen und zusätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden.
(2) Am Tag der Belastungsbuchung der SEPA-Firmen-Lastschrift kann diese nur noch zurückgewiesen werden, wenn Xxxxx Kunde und Bank dies verein- bart vereinbart haben. Die Vereinbarung wird wirksam, wenn es der Bank gelingt, den Lastschriftbetrag endgültig zurückzuerlangen. Für die Bearbeitung Bear- beitung eines solchen Widerrufs des Kunden berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis” “ ausgewiesene Entgelt.
(3) Nach dem Tag der Belastungsbuchung der SEPA-Firmen-Lastschrift kann der Kunde diese nicht mehr zurückweisen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen
Zurückweisung einzelner Lastschriften. (1) Der Kunde kann der Bank gesondert die Weisung erteilen, Zahlungen aus bestimmten SEPA-Firmen-Lastschriften des Zahlungsempfängers nicht zu bewirken. Diese Weisung muss der Bank bis spätestens zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis” “ vor dem im Daten- satz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag zugehen. Diese Weisung sollte möglichst in Textform erfolgen und zusätzlich zu- sätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden.
(2) Am Tag der Belastungsbuchung der SEPA-Firmen-Lastschrift Last- schrift kann diese nur noch zurückgewiesen werden, wenn Xxxxx Kunde und Bank dies verein- bart vereinbart haben. Die Vereinbarung wird wirksam, wenn es der Bank gelingt, den Lastschriftbetrag Lastschriftbe- trag endgültig zurückzuerlangen. Für die Bearbeitung eines solchen Widerrufs des Kunden berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis” “ ausgewiesene Entgelt.
(3) Nach dem Tag der Belastungsbuchung der SEPA-Firmen-Firmen- Lastschrift kann der Kunde diese nicht mehr zurückweisen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zurückweisung einzelner Lastschriften. (1) Der Kunde kann der Bank gesondert die Weisung erteilen, Zahlungen aus bestimmten SEPA-Firmen-Lastschriften des Zahlungsempfängers nicht zu bewirkenbewir- ken. Diese Weisung muss der Bank bis spätestens zum Ende des Geschäftstags Geschäftstages gemäß „“Preis- und Leistungsverzeichnis” vor dem im Daten- satz Datensatz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag zugehen. Diese Weisung sollte möglichst in Textform Text- form erfolgen und zusätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden.
(2) Am Tag der Belastungsbuchung der SEPA-Firmen-Lastschrift kann diese nur noch zurückgewiesen werden, wenn Xxxxx Kunde und Bank dies verein- bart vereinbart haben. Die Vereinbarung wird wirksam, wenn es der Bank gelingt, den Lastschriftbetrag endgültig end- gültig zurückzuerlangen. Für die Bearbeitung eines solchen Widerrufs des Kunden berechnet die Bank das im „“Preis- und Leistungsverzeichnis” ausgewiesene Entgelt.
(3) Nach dem Tag der Belastungsbuchung der SEPA-Firmen-Lastschrift kann der Kunde diese nicht mehr zurückweisen.
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Zurückweisung einzelner Lastschriften. (1) Der Kunde kann der Bank gesondert die Weisung erteilen, Zahlungen aus bestimmten SEPA-Firmen-Lastschriften des Zahlungsempfängers nicht zu bewirken. Diese Weisung muss der Bank bis spätestens zum Ende des Geschäftstags Geschäftstages gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis” vor dem im Daten- satz Datensatz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag zugehen. Diese Weisung sollte möglichst in Textform schriftlich erfolgen und zusätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden.
(2) Am Tag der Belastungsbuchung der SEPA-Firmen-Lastschrift kann diese nur noch zurückgewiesen werden, wenn Xxxxx und Bank dies verein- bart haben. Die Vereinbarung wird wirksam, wenn es der Bank gelingt, den Lastschriftbetrag endgültig zurückzuerlangen. Für die Bearbeitung eines solchen Widerrufs des Kunden berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis” ausgewiesene Entgelt.
(3) Nach dem Tag der Belastungsbuchung der SEPA-Firmen-Lastschrift kann der Kunde diese nicht mehr zurückweisen.
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Zurückweisung einzelner Lastschriften. (1) Der Kunde kann der Bank gesondert die Weisung erteilen, Zahlungen aus bestimmten SEPA-Firmen-Lastschriften des Zahlungsempfängers nicht zu bewirken. Diese Weisung muss der Bank bis spätestens zum Ende des Geschäftstags Geschäftstages gemäß „Preis- Preis- und Leistungsverzeichnis” Leistungsverzeichnis vor dem im Daten- satz Datensatz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag zugehen. Diese Weisung sollte möglichst in Textform erfolgen und zusätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden.
(2) Am Tag der Belastungsbuchung der SEPA-Firmen-Lastschrift kann diese nur noch zurückgewiesen werden, wenn Xxxxx Kunde und Bank dies verein- bart vereinbart haben. Die Vereinbarung wird wirksam, wenn es der Bank gelingt, den Lastschriftbetrag endgültig zurückzuerlangen. Für die Bearbeitung eines solchen Widerrufs des Kunden berechnet die Bank das im „Preis- Preis- und Leistungsverzeichnis” Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt.
(3) Nach dem Tag der Belastungsbuchung der SEPA-Firmen-Lastschrift kann der Kunde diese nicht mehr zurückweisen.
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Samples: Änderung Der Geschäftsbedingungen Zum Zahlungsverkehr
Zurückweisung einzelner Lastschriften. (1) 2.2.4.1 Der Kunde kann der Bank gesondert die Weisung erteilen, Zahlungen aus bestimmten SEPA-Firmen-Lastschriften des Zahlungsempfängers nicht zu bewirken. Diese Weisung muss der Bank bis spätestens zum Ende des Geschäftstags Geschäftstages gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis” “ vor dem im Daten- satz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag zugehen. Diese Weisung sollte möglichst in Textform erfolgen und zusätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden.
(2) 2.2.4.2 Am Tag der Belastungsbuchung der SEPA-Firmen-Lastschrift kann diese nur noch zurückgewiesen werden, wenn Xxxxx Kunde und Bank dies verein- bart vereinbart haben. Die Vereinbarung wird wirksam, wenn es der Bank gelingt, den Lastschriftbetrag Last- schriftbetrag endgültig zurückzuerlangen. Für die Bearbeitung eines solchen Widerrufs des Kunden berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis” Leistungsver- zeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
(3) 2.2.4.3 Nach dem Tag der Belastungsbuchung der SEPA-Firmen-Lastschrift kann der Kunde diese nicht mehr zurückweisen.
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Samples: Telefon Banking Vereinbarung
Zurückweisung einzelner Lastschriften. (1) Der Kunde kann der Bank gesondert die Weisung erteilen, Zahlungen Zahlun- gen aus bestimmten SEPA-Firmen-Lastschriften des Zahlungsempfängers Zahlungsempfän- gers nicht zu bewirken. Diese Weisung muss der Bank bis spätestens zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis” “ vor dem im Daten- satz Datensatz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag zugehenzu- gehen. Diese Weisung sollte möglichst in Textform erfolgen und zusätzlich zu- sätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden.
(2) Am Tag der Belastungsbuchung der SEPA-Firmen-Lastschrift kann diese nur noch zurückgewiesen werden, wenn Xxxxx Kunde und Bank dies verein- bart vereinbart haben. Die Vereinbarung wird wirksam, wenn es der Bank gelingt, den Lastschriftbetrag endgültig zurückzuerlangen. Für die Bearbeitung eines solchen Widerrufs des Kunden berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis” “ ausgewiesene Entgelt.
(3) Nach dem Tag der Belastungsbuchung der SEPA-Firmen-Lastschrift kann der Kunde diese nicht mehr zurückweisen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen
Zurückweisung einzelner Lastschriften. (1) Der Kunde kann der Bank gesondert die Weisung erteilen, Zahlungen aus bestimmten SEPA-Firmen-Lastschriften des Zahlungsempfängers nicht zu bewirkenbewir- ken. Diese Weisung muss der Bank bis spätestens zum Ende des Geschäftstags Geschäftstages gemäß „“Preis- und Leistungsverzeichnis” vor dem im Daten- satz Datensatz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag zugehen. Diese Weisung sollte möglichst in Textform Text- form erfolgen und zusätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden.
(2) Am Tag der Belastungsbuchung der SEPA-Firmen-Lastschrift kann diese nur noch zurückgewiesen werden, wenn Xxxxx Kunde und Bank dies verein- bart vereinbart haben. Die Vereinbarung wird wirksam, wenn es der Bank gelingt, den Lastschriftbetrag endgültig zurückzuerlangen. Für die Bearbeitung eines solchen Widerrufs des Kunden berechnet die Bank das im „“Preis- und Leistungsverzeichnis” ausgewiesene ausgewie- sene Entgelt.
(3) Nach dem Tag der Belastungsbuchung der SEPA-Firmen-Lastschrift kann der Kunde diese nicht mehr zurückweisen.
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Zurückweisung einzelner Lastschriften. (1) Der Kunde kann der Bank gesondert die Weisung erteilen, Zahlungen aus bestimmten be- stimmten SEPA-Firmen-Lastschriften des Zahlungsempfängers nicht zu bewirken. Diese Weisung muss der Bank bis spätestens zum Ende des Geschäftstags Geschäftstages gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“Kondi- tionenverzeichnis” vor dem im Daten- satz Datensatz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag zugehen. Diese Weisung sollte möglichst in Textform schriftlich erfolgen und zusätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden.
(2) Am Tag der Belastungsbuchung der SEPA-Firmen-Lastschrift kann diese nur noch zurückgewiesen werden, wenn Xxxxx Kunde und Bank dies verein- bart vereinbart haben. Die Vereinbarung Verein- barung wird wirksam, wenn es der Bank gelingt, den Lastschriftbetrag endgültig zurückzuerlangen. Für die Bearbeitung eines solchen Widerrufs des Kunden berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“Konditionenverzeichnis” ausgewiesene Entgelt.
(3) Nach dem Tag der Belastungsbuchung der SEPA-Firmen-Lastschrift kann der Kunde diese nicht mehr zurückweisen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zurückweisung einzelner Lastschriften. (1) Der Kunde kann der Bank gesondert die Weisung erteilen, Zahlungen aus bestimmten be- stimmten SEPA-Firmen-Lastschriften des Zahlungsempfängers nicht zu bewirken. Diese Weisung muss der Bank bis spätestens zum Ende des Geschäftstags Geschäftstages gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“Kondi- tionenverzeichnis” vor dem im Daten- satz Datensatz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag zugehen. Diese Weisung sollte möglichst in Textform erfolgen und zusätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden.
(2) Am Tag der Belastungsbuchung der SEPA-Firmen-Lastschrift kann diese nur noch zurückgewiesen werden, wenn Xxxxx Kunde und Bank dies verein- bart vereinbart haben. Die Vereinbarung Verein- barung wird wirksam, wenn es der Bank gelingt, den Lastschriftbetrag endgültig zurückzuerlangen. Für die Bearbeitung eines solchen Widerrufs des Kunden berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“Konditionenverzeichnis” ausgewiesene Entgelt.
(3) Nach dem Tag der Belastungsbuchung der SEPA-Firmen-Lastschrift kann der Kunde diese nicht mehr zurückweisen.
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Zurückweisung einzelner Lastschriften. (1) Der Kunde kann der Bank gesondert die Weisung erteilen, Zahlungen aus bestimmten SEPA-Firmen-Lastschriften des Zahlungsempfängers nicht zu bewirken. Diese Weisung muss der Bank bis spätestens zum Ende des Geschäftstags Geschäftstages gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis” “ vor dem im Daten- satz Datensatz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag zugehen. Diese Weisung sollte möglichst in Textform schriftlich erfolgen und zusätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden.
(2) Am Tag der Belastungsbuchung der SEPA-Firmen-Lastschrift kann diese nur noch zurückgewiesen werden, wenn Xxxxx und Bank dies verein- bart haben. Die Vereinbarung wird wirksam, wenn es der Bank gelingt, den Lastschriftbetrag endgültig zurückzuerlangen. Für die Bearbeitung eines solchen Widerrufs des Kunden berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis” “ ausgewiesene Entgelt.
(3) Nach dem Tag der Belastungsbuchung der SEPA-Firmen-Lastschrift kann der Kunde diese nicht mehr zurückweisen.
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