Common use of Zurückweisung einzelner Lastschriften Clause in Contracts

Zurückweisung einzelner Lastschriften. Der Kontoinhaber kann der Bank gesondert die Weisung erteilen, Zahlungen aus bestimm- ten SEPA-Basislastschriften des Zahlungsempfängers nicht zu bewirken. Diese Weisung muss der Bank bis spätestens zum Ende des Geschäftstages vor dem im Datensatz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag zugehen. Diese Weisung hat schriftlich zu erfolgen und sollte zusätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden.

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Zurückweisung einzelner Lastschriften. Der Kontoinhaber kann der Bank gesondert die Weisung erteilen, Zahlungen aus bestimm- ten SEPA-Basislastschriften Firmenlastschriften des Zahlungsempfängers nicht zu bewirken. Diese Weisung muss der Bank bis spätestens zum Ende des Geschäftstages vor dem im Datensatz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag zugehen. Diese Die Weisung hat schriftlich zu erfolgen und sollte zusätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden.

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Zurückweisung einzelner Lastschriften. (1) Der Kontoinhaber Kunde kann der Bank gesondert die Weisung erteilen, Zahlungen aus bestimm- ten bestimmten SEPA-Basislastschriften Firmen-Lastschriften des Zahlungsempfängers nicht zu bewirken. Diese Weisung muss der Bank bis spätestens zum Ende des Geschäftstages Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis” vor dem im Datensatz Daten- satz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag zugehen. Diese Weisung hat schriftlich zu sollte möglichst in Textform erfolgen und sollte zusätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden.

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Zurückweisung einzelner Lastschriften. (1) Der Kontoinhaber Kunde kann der Bank gesondert die Weisung erteilen, Zahlungen aus bestimm- ten bestimmten SEPA-Basislastschriften Firmen-Lastschriften des Zahlungsempfängers nicht zu bewirken. Diese Weisung muss der Bank bis spätestens zum Ende des Geschäftstages Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis” vor dem im Datensatz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag zugehen. Diese Weisung hat schriftlich zu sollte möglichst in Textform erfolgen und sollte zusätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden.

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Zurückweisung einzelner Lastschriften. Der Kontoinhaber kann der Bank gesondert die Weisung erteilen, Zahlungen aus bestimm- ten SEPA-Basislastschriften Abbuchungsauftragslastschriften des Zahlungsempfängers nicht zu bewirken. Diese Weisung muss der Bank bis spätestens zum Ende des Geschäftstages vor dem im Datensatz Tag des Zugangs der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag bestimmten Abbuchungsauftragslastschrift bei der Bank zugehen. Diese Weisung Wei- sung hat schriftlich zu erfolgen und sollte zusätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfänger Zahlungsempfän- ger erklärt werden.

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Zurückweisung einzelner Lastschriften. (1) Der Kontoinhaber Kunde kann der Bank gesondert die Weisung erteilen, Zahlungen aus bestimm- ten bestimmten SEPA-Basislastschriften Firmen-Lastschriften des Zahlungsempfängers nicht zu bewirkenbewir- ken. Diese Weisung muss der Bank bis spätestens zum Ende des Geschäftstages gemäß “Preis- und Leistungsverzeichnis” vor dem im Datensatz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag zugehen. Diese Weisung hat schriftlich zu sollte möglichst in Text- form erfolgen und sollte zusätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden.

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Zurückweisung einzelner Lastschriften. Der Kontoinhaber kann der Bank gesondert die Weisung erteilen, Zahlungen aus bestimm- ten SEPA-Basislastschriften des Zahlungsempfängers nicht zu bewirken. Diese Weisung muss der Bank dem zuständigen KBS bis spätestens zum Ende des nationalen Geschäftstages vor dem im Datensatz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag zugehen. Diese Weisung hat schriftlich zu erfolgen und sollte zusätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden.

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Zurückweisung einzelner Lastschriften. (1) Der Kontoinhaber Kunde kann der Bank gesondert die Weisung erteilen, Zahlungen aus bestimm- ten bestimmten SEPA-Basislastschriften Firmen-Lastschriften des Zahlungsempfängers nicht zu bewirken. Diese Weisung muss der Bank bis spätestens zum Ende des Geschäftstages gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ vor dem im Datensatz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag zugehen. Diese Weisung hat sollte möglichst schriftlich zu erfolgen und sollte zusätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden.

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Zurückweisung einzelner Lastschriften. (1) Der Kontoinhaber Kunde kann der Bank gesondert die Weisung erteilen, Zahlungen aus bestimm- ten bestimmten SEPA-Basislastschriften Firmen-Lastschriften des Zahlungsempfängers nicht zu bewirken. Diese Weisung muss der Bank bis spätestens zum Ende des Geschäftstages gemäß “Preis- und Leistungsverzeichnis” vor dem im Datensatz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag zugehen. Diese Weisung hat schriftlich zu sollte möglichst in Textform erfolgen und sollte zusätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden.

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Samples: www.volksbank-ulm-biberach.de

Zurückweisung einzelner Lastschriften. Der Kontoinhaber kann der Bank gesondert die Weisung erteilen, Zahlungen aus bestimm- ten SEPA-Basislastschriften bestimmten Abbuchungsauftragslastschriften des Zahlungsempfängers nicht zu bewirken. Diese Weisung muss der Bank bis spätestens zum Ende des Geschäftstages vor dem im Datensatz Tag des Zugangs der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag bestimmten Abbuchungsauftragslastschrift bei der Bank zugehen. Diese Weisung hat schriftlich zu erfolgen und sollte zusätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden.

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Zurückweisung einzelner Lastschriften. 2.2.4.1 Der Kontoinhaber Kunde kann der Bank gesondert die Weisung erteilen, Zahlungen aus bestimm- ten bestimmten SEPA-Basislastschriften Firmen-Lastschriften des Zahlungsempfängers nicht zu bewirken. Diese Weisung muss der Bank bis spätestens zum Ende des Geschäftstages gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ vor dem im Datensatz Daten- satz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag zugehen. Diese Weisung hat schriftlich zu sollte möglichst in Textform erfolgen und sollte zusätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden.

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Zurückweisung einzelner Lastschriften. (1) Der Kontoinhaber Kunde kann der Bank gesondert die Weisung erteilen, Zahlungen aus bestimm- ten bestimmten SEPA-Basislastschriften Firmen-Lastschriften des Zahlungsempfängers nicht zu bewirken. Diese Weisung muss der Bank bis spätestens zum Ende des Geschäftstages gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis” vor dem im Datensatz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag zugehen. Diese Weisung hat sollte möglichst schriftlich zu erfolgen und sollte zusätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden.

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Samples: www.scharnhauserbank.de

Zurückweisung einzelner Lastschriften. Der Kontoinhaber Kunde kann der Bank gesondert die Weisung erteilen, Zahlungen aus bestimm- ten bestimmten SEPA-Basislastschriften Basis-Lastschriften des Zahlungsempfängers nicht zu bewirken. Diese Weisung muss der Bank bis spätestens zum Ende des Geschäftstages gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ vor dem im Datensatz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag zugehen. Diese Weisung hat sollte möglichst schriftlich zu erfolgen und sollte zusätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden.

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Samples: www.vrbank-hg.de

Zurückweisung einzelner Lastschriften. (1) Der Kontoinhaber Kunde kann der Bank gesondert die Weisung erteilen, Zahlungen aus bestimm- ten be- stimmten SEPA-Basislastschriften Firmen-Lastschriften des Zahlungsempfängers nicht zu bewirken. Diese Weisung muss der Bank bis spätestens zum Ende des Geschäftstages gemäß “Kondi- tionenverzeichnis” vor dem im Datensatz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag zugehen. Diese Weisung hat sollte möglichst schriftlich zu erfolgen und sollte zusätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden.

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Samples: www.dz-privatbank.com

Zurückweisung einzelner Lastschriften. Der Kontoinhaber kann der Bank gesondert die Weisung erteilen, Zahlungen aus bestimm- ten SEPA-Basislastschriften Firmenlastschriften des Zahlungsempfängers nicht zu bewirken. Diese Weisung muss der Bank dem zuständigen KBS bis spätestens zum Ende des Geschäftstages vor dem im Datensatz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag zugehen. Diese Die Weisung hat schriftlich zu erfolgen und sollte zusätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden.

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Zurückweisung einzelner Lastschriften. (1) Der Kontoinhaber Kunde kann der Bank gesondert die Weisung erteilen, Zahlungen aus bestimm- ten be- stimmten SEPA-Basislastschriften Firmen-Lastschriften des Zahlungsempfängers nicht zu bewirken. Diese Weisung muss der Bank bis spätestens zum Ende des Geschäftstages gemäß “Kondi- tionenverzeichnis” vor dem im Datensatz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag zugehen. Diese Weisung hat schriftlich zu sollte möglichst in Textform erfolgen und sollte zusätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden.

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Zurückweisung einzelner Lastschriften. (1) Der Kontoinhaber Kunde kann der Bank gesondert die Weisung erteilen, Zahlungen aus bestimm- ten bestimmten SEPA-Basislastschriften Firmen-Lastschriften des Zahlungsempfängers nicht zu bewirken. Diese Weisung muss der Bank bis spätestens zum Ende des Geschäftstages Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ vor dem im Datensatz Daten- satz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag zugehen. Diese Weisung hat schriftlich zu sollte möglichst in Textform erfolgen und sollte zusätzlich zu- sätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden.

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