Zurückweisung einzelner Lastschriften. (1) Der Kunde kann der Bank gesondert die Weisung erteilen, Zahlun- gen aus bestimmten SEPA-Firmen-Lastschriften des Zahlungsempfän- gers nicht zu bewirken. Diese Weisung muss der Bank bis spätestens zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ vor dem im Datensatz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag zuge- hen. Diese Weisung sollte möglichst in Textform erfolgen und zusätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden.
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Samples: www.fuggerbank.de, www.vbeutin.de, www.suedwestbank.de
Zurückweisung einzelner Lastschriften. (1) Der Kunde kann der Bank gesondert die Weisung erteilen, Zahlun- gen aus bestimmten SEPA-Firmen-Lastschriften des Zahlungsempfän- gers nicht zu bewirken. Diese Weisung muss der Bank bis spätestens zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ vor dem im Datensatz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag zuge- henzu- gehen. Diese Weisung sollte möglichst in Textform erfolgen und zusätzlich zu- sätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden.
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Samples: www.maerkische-bank.de