Zusätzliche eingeschränkte Gewährleistungen und Rechtsbehelfe. Wir gewährleisten, (a) dass für einen Zeitraum von sechs
Zusätzliche eingeschränkte Gewährleistungen und Rechtsbehelfe. Wir gewährleisten, dass (a) der MCE-Service während der MCE-Service-Laufzeit wesentlich in Einklang mit den technischen Spezifikationen der Dokumentation funktioniert, und (b) die Funktionalität des MCE-Service während der Laufzeit nicht abnimmt, und c) unsere Mitarbeiter und Auftragnehmer sämtliche in einer Bestellung spezifizierten Dienstleistungen unter Einhaltung der allgemein anerkannten Industriestandards und der allgemein üblichen Branchenpraxis erbringen. Bei einem Verstoß gegen die Gewährleistungen in den Abschnitten (a) und (b) sind Ihre ausschließlichen Rechtsbehelfe und unsere gesamte Haftung beschränkt auf (1) die Bereinigung der Fehler des MCE-Service, die den Verstoß gegen die Gewährleistungsverpflichtung verursacht haben oder (2) wenn eine solche Bereinigung nicht mit angemessenem wirtschaftlichen Aufwand für uns möglich ist, die Stornierung aller Bestellungen gemäß diesen Bedingungen der MicroStrategy Cloud-Umgebung und die Rückerstattung etwaiger ungenutzter vorbezahlter Lizenzgebühren für die zusätzlichen PaaS-Komponenten. Im Falle einer Verletzung der Gewährleistung, gemäß lit. c) dieser Klausel 9 besteht Ihr einziger Rechtsbehelf und unsere gesamte Haftung in der kostenlosen Nacherfüllung.
Zusätzliche eingeschränkte Gewährleistungen und Rechtsbehelfe. Wir gewährleisten, (a) dass für einen Zeitraum von sechs (6) Monaten ab dem Datum des Wirksamwerdens einer Bestellung („Cloud- Plattform-Gewährleistungsfrist“) jedes in der Bestellung aufgeführte Produkt und jedes Update, das während der Cloud- Plattform-Gewährleistungsfrist für das Produkt zur Verfügung gestellt wird, inhaltlich im Wesentlichen konform mit den in der Dokumentation dargelegten technischen Spezifikationen funktioniert; und (b), dass wir vor der Veröffentlichung jede Version der Produkte mit einem national anerkannten Virenprogramm scannen und jeden durch das Virenprogramm identifizierten Virus vor der Veröffentlichung der Version eines Produkts entfernen. Bei jedem Verstoß gegen die Gewährleistung in Abschnitt (a) sind Ihre ausschließlichen Rechtsbehelfe und unsere gesamte Haftung (1) die Bereinigung der Produktfehler, die den Verstoß gegen die Gewährleistung verursacht haben; oder (2) der Ersatz des Produkts; oder (3) wenn uns eine Durchführung des Vorstehenden mit angemessenem wirtschaftlichen Aufwand nicht möglich ist, eine Erstattung der Kosten für nicht genutzte, im Voraus bezahlte Technische Support-Leistungen für das Produkt zusammen mit den für das Produkt gezahlte Lizenzgebühren, vorausgesetzt, die Produktlizenzen wurden gekündigt.
Zusätzliche eingeschränkte Gewährleistungen und Rechtsbehelfe. Wir gewährleisten, dass (a) der MCE-Service während der MCE-Service-Laufzeit wesentlich in Einklang mit den technischen Spezifikationen der Dokumentation funktioniert, und (b) die Funktionalität des MCE-Service während der Laufzeit nicht abnimmt, und c) unsere Mitarbeiter und Auftragnehmer sämtliche in einer Bestellung spezifizierten Dienstleistungen unter Einhaltung der allgemein anerkannten Industriestandards und der allgemein üblichen Branchenpraxis erbringen. Bei einem Verstoß gegen die Gewährleistungen in den Abschnitten (a) und (b) sind Ihre ausschließlichen Rechtsbehelfe und unsere gesamte Haftung beschränkt auf (1) die Bereinigung der Fehler des MCE-Service, die den Verstoß gegen die Gewährleistungsverpflichtung verursacht haben oder
Zusätzliche eingeschränkte Gewährleistungen und Rechtsbehelfe. Wir gewährleisten, dass (a) der MCE-Service während der MCE-Service-Laufzeit wesentlich in Einklang mit den technischen Spezifikationen der Dokumentation funktioniert, und (b) die Funktionalität des MCE-Service während der Laufzeit nicht abnimmt, und c) unsere Mitarbeiter und Auftragnehmer sämtliche in einer Bestellung spezifizierten Dienstleistungen unter Einhaltung der allgemein anerkannten Industriestandards und der allgemein üblichen Branchenpraxis erbringen. Bei einem Verstoß gegen die Gewährleistungen in den Abschnitten