Zusatz für ausländische Auftragnehmer. Falls der Auftragnehmer seinen Sitz im Ausland hat, wird hiermit die Anwendung deutschen Rechts unter Ausschluss des internationalen Privatrechts vereinbart. Bei Auslegung des Vertrages gilt im Zweifel der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut vorrangig. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelungen der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, für ein evtl. gerichtli- ches Verfahren das Prozessrecht der Bundesrepublik Deutschland.
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Zusatz für ausländische Auftragnehmer. Falls der Auftragnehmer seinen Sitz im Ausland hat, wird hiermit die Anwendung deutschen Rechts unter Ausschluss des internationalen Privatrechts vereinbart. Bei Auslegung des Vertrages gilt im Zweifel der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut vorrangig. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher deut- scher Sprache. Für die Regelungen der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern Ver- tragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, für ein evtl. gerichtli- ches Verfahren gerichtliches Verfah- ren das Prozessrecht der Bundesrepublik Deutschland.
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Zusatz für ausländische Auftragnehmer. Falls Hat der Auftragnehmer seinen Sitz Firmensitz im Ausland hatAusland, wird gilt hiermit die Anwendung deutschen Rechts unter Ausschluss Aus- schluss des internationalen Privatrechts als vereinbart. Bei Auslegung des Vertrages gilt im Zweifel der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut im Zweifel vorrangig. Erklärungen Er- klärungen und Verhandlungen erfolgen ausschließlich in deutscher Sprache. Für die Regelungen der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Bundesre- publik Deutschland, für ein evtl. gerichtli- ches Verfahren Im Falle eines gerichtlichen Verfahrens gilt das Prozessrecht der Bundesrepublik DeutschlandDeutsch- land.
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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen
Zusatz für ausländische Auftragnehmer. Falls Hat der Auftragnehmer seinen Sitz Firmensitz im Ausland hatAusland, wird gilt hiermit die Anwendung deutschen Rechts unter Ausschluss des internationalen Privatrechts als vereinbart. Bei Auslegung des Vertrages gilt im Zweifel der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut im Zweifel vorrangig. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen ausschließlich in deutscher Sprache. Für die Regelungen der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, für ein evtl. gerichtli- ches Verfahren Im Falle eines gerichtlichen Verfahrens gilt das Prozessrecht der Bundesrepublik Deutschland.
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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen Für Die Ausführung Von Bauleistungen