Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten Musterklauseln

Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten. 4.1. Soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen ist, werden Zusatzleistungen, wie z.B. die Recherche, die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie sonstige Zusatzleistungen (Autorenkorrekturen, Produktionsüberwachung und anderes) nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten. 3.1 Die Änderungen von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderungen von Rein­ zeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Manu­ skriptstudium, Produktionsüberwachung u. a.) werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten. 7.1 Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten. 4.1. Soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen ist, werden Zusatzleistungen oder Auftragserweiterungen, wie z.B. die Änderungen von Entwürfen über den vereinbarten Korrekturphasen hinaus, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe oder Fotografien, sowie sonstige Zusatzleistungen (Autorenkorrekturen, Produktionsüberwachung und anderes) nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten. 4.1 Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Ma- nuskriptstudium, Produktionsüberwachung u.a.) werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten. 4.1 Die Änderungen von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzlei- stungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u.a.) werden, soweit diese nicht ohnehin Bestandteil des ursprünglichen Auftrages waren, nach Zeitaufwand gesondert berechnet. Soweit im Einzelfall keine abweichende Regelung getroffen wird, gilt ein Tagessatz von 720 EUR zzgl. Mehrwertsteuer pro eingesetzem Mitarbeiter der Working Islands GmbH.
Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten. 4.1. Die durch Änderung des Auftrags erforderlichen Mehraufwendungen sowie andere Zusatzleistungen werden nach Zeitaufwand gesondert abgerechnet.
Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten. 3.1. Soweit keine anderslautenten schriftlichen Vereinbarunen getroffen wurden, werden Zusatzleistungen wie Recherche, Umarbeitung und Änderung von Entwürfen, Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, Änderung von Reinzeichnungen sowie sonstige Zusatzleistungen (Autorenkorrekturen, Produktionsüberwa- chung, Drucküberwachung) nach Zeitaufwand berechnet.
Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten. 9.1 Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfs- ausführungsarbeiten entstehende technische Nebenkosten (z. B. für Modelle, Zwischenreproduktionen, o. ä.) sind zu erstatten.
Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten. 4.1. Soweit keine anderslautende schriftliche Vereinba- rung getroffen ist, werden Zusatzleistungen, wie z.B. die Re- cherche, die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie sonstige Zusatzleistungen (Au- torenkorrekturen, Produktionsüberwachung und anderes) nach Zeitaufwand gesondert berechnet.