Urheberschutz und Nutzungsrechte Musterklauseln

Urheberschutz und Nutzungsrechte. 12.1 Die Wortmarke Agentur Blaumond sowie die geschäftliche Bezeichnung Blaumond GmbH ist Eigentum der AGENTUR. Die Nutzung beider Schutzrechte ist der AGENTUR vorbehalten. Die Nennung, Verwendung, Nutzung oder Verfremdung der Wortmarke Agentur Blaumond bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung der AGENTUR.
Urheberschutz und Nutzungsrechte. Die Bild- und Wortmarke Blaumond GmbH ist Eigentum der Blaumond GmbH. Die Nutzung dieser Bild- und Wortmarke ist Blaumond GmbH vorbehalten. Die Nennung, Verwendung, Nutzung oder Verfremdung der Bild- und Wortmarke Blaumond GmbH bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung. Alle durch Blaumond GmbH erzeugten Ideen, Präsentationen, Projektskizzen, Projektpapiere, Konzepte, Planungen, Werke und Layouts sind geistiges Eigentum von Blaumond GmbH. Die von der Blaumond GmbH erstellten Werke sind ausschließlich für den Vertragspartner bestimmt. Die Bearbeitung, Verwertung, Vervielfältigung und gewerbsmäßige Verbreitung ist nur mit Einverständnis der Blaumond GmbH als Urheberin zulässig. Die Ausführung ihrer Konzeptarbeit ist allein Blaumond GmbH vorbehalten. Sollte es nicht zur Auftragserteilung an die Blaumond GmbH kommen, ist der Auftraggeber dieser Werke verpflichtet, es zu unterlassen, die im Rahmen der Zusammenarbeit vorgetragenen Ideen, Vorschläge, Konzepte, Layouts und Texte zu verwenden. Eine weitergehende Nutzung, eine Weitergabe an Dritte, eine teilweise oder komplette Realisierung der im Rahmen der Zusammenarbeit vorgetragenen Ideen, Konzepte, Layouts und Texte bedarf der Zustimmung von Blaumond GmbH und in jedem Fall die vorherige Einigung über eine angemessene Vergütung. Blaumond GmbH ist berechtigt, die Produktion auf Bild- und Tonträgern jeder Art zu dokumentieren und alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Foto-, Video- und Filmaufnahmen, sowie sonstige technischen Reproduktionen zur Eigenwerbung oder zu redaktionellen Zwecken zu verbreiten oder zu veröffentlichen und zwar ohne Einschränkung des räumlichen, sachlichen und zeitlichen Geltungsbereichen. Der Auftraggeber stimmt zu, dass die Blaumond GmbH ihn als Referenz in Print oder sonstigen Medien verwendet. Die Vertragsparteien gestatten sich gegenseitig, Pressemitteilungen heraus-zugeben. Blaumond GmbH ist in Publikationen auf Verlangen als Urheber und durchführende Agentur namentlich zu nennen.
Urheberschutz und Nutzungsrechte. Sämtliche Arbeitsergebnisse einschließlich der Entwürfe unterliegen dem Urheberschutz und dürfen ausschließlich zu dem vertraglich bestimmten Zweck verwandt werden. Veränderungen hieran sind weder im Original noch an eventuellen Reproduktionen ohne meine vorherige schriftliche Zustimmung gestattet. Der Auftraggeber hat insoweit eine Hinweispflicht gegenüber mir. Der Auftraggeber ist berechtigt, ein Design nach Vertragserfüllung auf seine Kosten als Geschmacks- oder Gebrauchsmuster unter meiner Nennung als Designer anzumelden. Eine Gewährleistung über die Eintragungsfähigkeit übernehme ich nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist. Verletzt der Auftraggeber mein Urheberrecht, so hat er eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des zugrundeliegenden Vertragswertes zu bezahlen. Die Geltendmachung eines daneben bestehenden weiteren Schadens behalten ich mir vor. Mit Abnahme der Vertragsleistung und vollständiger Bezahlung meiner Forderung aus der Vertragsleistung einschließlich eventueller Zinsen und Kosten einer Rechtsverfolgung übertrage ich dem Auftraggeber die ausschließlichen oder einfachen Nutzungsrechte zum vertraglich vereinbarten Zweck. Ohne gesonderte Vereinbarung gelten lediglich die einfachen Nutzungsrechte als übertragen. In jedem Fall behalte ich mir das Recht vor, meine Arbeitsergebnisse oder Teile hiervon im Rahmen der Eigendarstellung meiner Leistungen, einschließlich der Einreichung zu Wettbewerben auch gewerblich in einer den Auftraggeber nicht diskriminierenden Weise zu nutzen. Der Auftraggeber gewährt mir das Recht, ihn bei abgenommenen Leistungen bei meinem Außenauftritt als Referenz zu benennen. Die von mir übertragenen Nutzungsrechte dürfen an Dritte nicht ohne meine Zustimmung weitergegeben werden. Dies gilt nicht für Weitergaben an Rechtsnachfolger oder im Rahmen von Verschmelzungen. Die Weitergabe ist gesondert zu vergüten. Der Auftraggeber hat das Recht und im Falle meines Verlangens die Pflicht mich auf Original und Vervielfältigungsstücken, sowie in der Außenwerbung mit der Vertragsleistung als Designer zu benennen, wenn dies technisch möglich ist, der Gesamteindruck des Erzeugnisses nicht beeinträchtigt wird und berechtigte Interessen des Auftraggebers nicht verletzt werden. Im Falle des Verstoßes gegen diese Regelung verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 50 % des zugrundeliegenden Vertragswertes. Die Geltendmachung eines daneben bestehenden weiteren Schadens behalte ich mir vor. Die Art d...
Urheberschutz und Nutzungsrechte. 1. Der DOWE GmbH GmbH erteilte Entwurfsauftrag ist ein Urheberwerkvertrag (Auftragswerk). Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechtes und des Urheberrechtsgesetzes.
Urheberschutz und Nutzungsrechte. 1. Alle durch die xxxxxx.xx GmbH erzeugten Ideen, Präsentationen, Projektskizzen, Projektpapiere, Konzepte, Planungen, Werke und Layouts sind geistiges Eigentum der xxxxxx.xx GmbH.
Urheberschutz und Nutzungsrechte. 6.1 Alle von STRAIGHT erstellten Werke, wie z.B. Konzepte, Entwürfe, Layouts, Reinzeichnungen, Texte, Namen, Bezeichnungen u.ä., unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
Urheberschutz und Nutzungsrechte. 2.1 Alle durch den Auftragnehmer erzeugten Ideen, Präsentationen, Projektskizzen, Projektpapiere, Konzepte, Planungen, Werke und Layouts sind geistiges Eigentum des Auftragnehmers.
Urheberschutz und Nutzungsrechte. 3.1. Der an echtgut erteilte Auftrag ist, wenn ge- stalterisches oder konzeptionelles Arbeiten (Bild, Text, auditiv oder visuell) Teil des Auftrages ist, ein Urheberwerkvertrag (Auftragswerk). Vertragsge- genstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die gesetzlichen Vor- schriften, insbesondere des Werkvertragsrechtes und des Urheberrechtsgesetzes.
Urheberschutz und Nutzungsrechte. 7.1 Der Auftraggeber erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen vom frauhilde, kreativbüro im Rahmen dieses Auftrages gefertig- ten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und gilt für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutsch- land. Nutzungen, die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abma- chungen dem frauhilde, kreativbüro.
Urheberschutz und Nutzungsrechte. 1.1 Der an nokidesign erteilte Auftrag ist ein Ur- heberwerkvertrag (Auftragswerk). Vertrags- gegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechtes und des Urheberrechtsgesetzes.