Zusatzvergütung für nicht vereinbarte Arbeiten. Die Vergütung für die im Wartungsvertrag beschriebene Vertragsleistung ist ein Pauschalpreis. Instandsetzungs- und sonstige Arbeiten, Reparaturen und durch MILLITZER nicht zu vertretende Wartezeiten, die nicht in der Anlage zum Wartungsvertrag genannt sind, sind gesondert zu beauftragen und werden nach den vorliegenden Bedingungen als Lohnarbeiten ausgeführt und gemäß Preisliste abgerechnet.
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Zusatzvergütung für nicht vereinbarte Arbeiten. Die Sofern die Vergütung für die im Wartungsvertrag beschriebene Vertragsleistung ist ein Pauschalpreis. kein Pauschalpreis ist, sind Instandsetzungs- und sonstige Arbeiten, Reparaturen und durch MILLITZER MINIMAX nicht zu vertretende Wartezeiten, die nicht in der Anlage zum Wartungsvertrag genannt sind, sind gesondert zu beauftragen und werden nach den vorliegenden vorliegen- den Bedingungen als Lohnarbeiten ausgeführt und gemäß Preisliste abgerechnet.
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Zusatzvergütung für nicht vereinbarte Arbeiten. Die Vergütung für die im Wartungsvertrag beschriebene Vertragsleistung ist ein Pauschalpreis. Instandsetzungs- und sonstige Arbeiten, Reparaturen und durch MILLITZER nicht zu vertretende Wartezeiten, die nicht in der Anlage zum Wartungsvertrag War- tungsvertrag genannt sind, sind gesondert zu beauftragen und werden nach den vorliegenden Bedingungen als Lohnarbeiten ausgeführt und gemäß Preisliste abgerechnet.
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Zusatzvergütung für nicht vereinbarte Arbeiten. Die Vergütung für die im Wartungsvertrag beschriebene Vertragsleistung ist ein Pauschalpreis. Instandsetzungs- und sonstige Arbeiten, Reparaturen und durch MILLITZER MFSI nicht zu vertretende Wartezeiten, die nicht in der Anlage zum Wartungsvertrag genannt sind, sind gesondert zu beauftragen und werden nach den vorliegenden Bedingungen als Lohnarbeiten ausgeführt und gemäß Preisliste abgerechnet.
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Zusatzvergütung für nicht vereinbarte Arbeiten. Die Vergütung für die im Wartungsvertrag beschriebene Vertragsleistung ist ein Pauschalpreis. Instandsetzungs- und sonstige Arbeiten, Reparaturen und durch MILLITZER MINIMAX nicht zu vertretende Wartezeiten, die nicht in der Anlage zum Wartungsvertrag War- tungsvertrag genannt sind, sind gesondert zu beauftragen und werden nach den vorliegenden Bedingungen als Lohnarbeiten ausgeführt und gemäß Preisliste abgerechnet.
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