Wartungsarbeiten. Die regelmäßigen, periodisch wiederkehrenden Wartungs- und Installationsarbeiten erfolgen i. d. R. außerhalb der definierten Servicezeiten des betreuten Betriebes. Derzeit ist ein Wartungsfenster in der Zeit von Dienstag 19:00 Uhr bis Mittwoch 06:00 Uhr definiert. In dieser Zeit werden Wartungsarbeiten durchgeführt und das Arbeiten ist nur sehr eingeschränkt möglich. In Ausnahmefällen (z.B. wenn eine größere Installation erforderlich ist) werden diese Arbeiten nach vorheriger Ankündigung an einem Wochenende vorgenommen.
Wartungsarbeiten a) Wenn der Kunde mit der Wolf GmbH einen Wartungsvertrag geschlossen hat, so ist diese zur Vornahme der im Wartungsvertrag aufgeführten Leistungen verpflichtet.
Wartungsarbeiten. KBC erbringt im Rahmen von Servicemodulen auch Arbeiten, welche periodisch erfolgen oder durch Changes geplant werden. Zu diesen Leistungen gibt es nachfolgende Begriffe.
Wartungsarbeiten. Zur permanenten Verbesserung der Netze sieht es mm-dsl vor, in der Nacht von Samstag auf Sonntag, Wartungsarbeiten durchzuführen. Diese Wartungsfenster werden dem Kunden in der Regel fünf Tage im Voraus angezeigt. Sollte eine akute Wartung nötig sein, so können auch kurzfristig Wartungsarbeiten vorgenommen werden, die jedoch nicht fünf Tage vorher angekündigt werden können. In diesen Wartungsfenstern können technische Anlagen außer Betrieb genommen werden. Wartungsarbeiten unserer Dienstleister sind davon ausgenommen. Diese liegen typischerweise in der Nacht von Samstag auf Sonntag in der Zeit von 02:00 Uhr bis 06:00 Uhr und darüber hinaus, jeweils am ersten Mittwoch eines Monats in der Zeit von 05:00 bis 07:00 Uhr.
Wartungsarbeiten. SAP führt regelmäßig und planmäßig Wartungsarbeiten zur Pflege der Sicherheitspatch- Ebene des Betriebssystems, Datenbank- und Anwendungspatches, Infrastrukturwartung (Netzwerk, Computer, Speicher) und andere terminierte, proaktive Vorgänge durch. Die Parteien vereinbaren, dass diese Wartungsarbeiten auf der Grundlage der Anforderungen und Ressourcen für ein/e (in der Order Form oder im Vorfeld dieser Aktivitäten) zwischen SAP und dem Auftraggeber vereinbarte/s Datum, Uhrzeit und Dauer („Planmäßige Ausfallzeit“) angemessen geplant werden. Falls der Auftraggeber nicht rechtzeitig bei der Planung und/oder Durchführung solcher Wartungsarbeiten wie von SAP empfohlen kooperiert, ist der Auftraggeber für alle Probleme im Cloud Service alleinverantwortlich, einschließlich unerwarteter Ausfallzeiten, die im Zusammenhang mit der nicht rechtzeitigen Durchführung solcher von SAP empfohlenen Wartungsarbeiten entstehen. Ungeachtet des Vorstehenden behält SAP sich das Recht vor, jederzeit Notfallwartungsarbeiten ohne die vorherige Zustimmung des Auftraggebers durchzuführen. SAP unternimmt alle vertretbaren Anstrengungen, den Auftraggeber achtundvierzig (48) Stunden im Voraus über die Durchführung von Notfallwartungen zu benachrichtigen. Die Parteien vereinbaren, dass eine Ausfallzeit, die während einer solchen Notfallwartung auftritt, als „Ausfallzeit in Notfällen“ gilt. „Notfallwartungen“ sind Wartungsarbeiten, die erforderlich sind, um auf unvorhergesehene Umstände zu reagieren und so erhebliche Auswirkungen auf den Cloud Service zu verhindern. Zu solchen Situationen gehört die Anwendung von kritischen Anwendungspatches und Sicherheitspatches für Betriebssysteme (Sicherheitspatches mit der Priorität „Sehr hoch“) und/oder die Durchführung kritischer Arbeiten in Bezug auf das Betriebssystem (dringende Upgrades und/oder Aktualisierung gemeinsam genutzter Komponenten). Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, über Serviceanforderungstickets die Anwendung nicht kritischer Sicherheitspatches (alle Sicherheitspatches mit der Priorität „Hoch“, „Mittel“ oder „Niedrig“) bei SAP anzufordern und mit SAP abzustimmen. Die Parteien vereinbaren, dass solche Upgrades während der Planmäßigen Ausfallzeiten oder sonstiger Vereinbarter Ausfallzeiten durchgeführt werden.
Wartungsarbeiten. 3.1.1. SAP führt regelmäßig und planmäßig Wartungsarbeiten zur Pflege der Sicherheitspatch-Ebene des Betriebssystems, Datenbank- und Anwendungspatches, Infrastrukturwartung (Netzwerk, Computer, Speicher) und andere terminierte, proaktive Vorgänge durch. Diese Wartungsarbeiten werden auf der Grundlage der Anforderungen und Ressourcen für ein/e (in der Order Form oder im Vorfeld dieser Aktivitäten) zwischen SAP und dem Auftraggeber vereinbarte/s Datum, Uhrzeit und Dauer („Planmäßige Ausfallzeit“) angemessen geplant. Sofern der Auftraggeber nicht rechtzeitig bei der Planung und/oder Durchführung solcher Wartungsarbeiten wie von SAP empfohlen kooperiert, ist er für alle Probleme im Cloud Service, einschließlich unerwarteter Ausfallzeiten, alleinverantwortlich.
Wartungsarbeiten. 9.1. Für den Fall der Beauftragung des AN mit Wartungsarbeiten gelten ergänzend zu den gegenständlichen Bedingungen, welche sinngemäß Anwendung finden, insbesondere nachstehende Regelungen als vereinbart:
Wartungsarbeiten. Der Auftragnehmer erbringt im Rahmen von Servicemodulen auch Arbeiten, welche periodisch erfolgen oder durch Changes geplant werden. Zu diesen Leistungen gibt es nachfolgende Begriffe.
Wartungsarbeiten. Die LEONET ist berechtigt wichtige Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten stehen die in dieser Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen nicht zur Verfügung.
Wartungsarbeiten. Die regelmäßigen, periodisch wiederkehrenden Wartungs- und Installationsarbeiten erfolgen