Wartungsarbeiten. Die regelmäßigen, periodisch wiederkehrenden Wartungs- und Installationsarbeiten erfolgen i. d. R. außerhalb der definierten Servicezeiten des betreuten Betriebes. Derzeit ist ein Wartungsfenster in der Zeit von Dienstag 19:00 Uhr bis Mittwoch 06:00 Uhr definiert. In dieser Zeit werden Wartungsarbeiten durchgeführt und das Arbeiten ist nur sehr eingeschränkt möglich. In Ausnahmefällen (z.B. wenn eine größere Installation erforderlich ist) werden diese Arbeiten nach vorheriger Ankündigung an einem Wochenende vorgenommen.
Wartungsarbeiten a) Wenn der Kunde mit der Wolf GmbH einen Wartungsvertrag geschlossen hat, so ist diese zur Vornahme der im Wartungsvertrag aufgeführten Leistungen verpflichtet.
b) Die Wartung hat, soweit nichts anderes vereinbart ist, einmal im Kalenderjahr zu erfolgen. Die Wartungen werden vorzugsweise in den Monaten April bis September durchgeführt.
c) Die Wartungskosten beinhalten die Anfahrt sowie den im Wartungsvertrag festgelegten Leistungsumfang ohne Materialkosten.
d) Sollte der Einbau von Ersatzteilen notwendig sein, werden diese von der Wolf GmbH zu Tagespreisen berechnet.
e) Der Zeitaufwand für den Ausbau defekter Teile und für den Einbau von Ersatzteilen der Brenner-, Regel- und Steuereinheit wird im Rahmen der jährlichen Wartungsarbeiten nicht berechnet, sondern ist in den Wartungskosten enthalten. Der Zeitaufwand für den Einbau neuer Umwälzpumpen, Ausdehnungsgefäße, Wärmetauscher und sonstiger Anlagenteile wird nach Zeitaufwand berechnet.
Wartungsarbeiten. SAP führt regelmäßig und planmäßig Wartungsarbeiten zur Pflege der Sicherheitspatch- Ebene des Betriebssystems, Datenbank- und Anwendungspatches, Infrastrukturwartung (Netzwerk, Computer, Speicher) und andere terminierte, proaktive Vorgänge durch. Die Parteien vereinbaren, dass diese Wartungsarbeiten auf der Grundlage der Anforderungen und Ressourcen für ein/e (in der Order Form oder im Vorfeld dieser Aktivitäten) zwischen SAP und dem Auftraggeber vereinbarte/s Datum, Uhrzeit und Dauer („Planmäßige Ausfallzeit“) angemessen geplant werden. Falls der Auftraggeber nicht rechtzeitig bei der Planung und/oder Durchführung solcher Wartungsarbeiten wie von SAP empfohlen kooperiert, ist der Auftraggeber für alle Probleme im Cloud Service alleinverantwortlich, einschließlich unerwarteter Ausfallzeiten, die im Zusammenhang mit der nicht rechtzeitigen Durchführung solcher von SAP empfohlenen Wartungsarbeiten entstehen. Ungeachtet des Vorstehenden behält SAP sich das Recht vor, jederzeit Notfallwartungsarbeiten ohne die vorherige Zustimmung des Auftraggebers durchzuführen. SAP unternimmt alle vertretbaren Anstrengungen, den Auftraggeber achtundvierzig (48) Stunden im Voraus über die Durchführung von Notfallwartungen zu benachrichtigen. Die Parteien vereinbaren, dass eine Ausfallzeit, die während einer solchen Notfallwartung auftritt, als „Ausfallzeit in Notfällen“ gilt. „Notfallwartungen“ sind Wartungsarbeiten, die erforderlich sind, um auf unvorhergesehene Umstände zu reagieren und so erhebliche Auswirkungen auf den Cloud Service zu verhindern. Zu solchen Situationen gehört die Anwendung von kritischen Anwendungspatches und Sicherheitspatches für Betriebssysteme (Sicherheitspatches mit der Priorität „Sehr hoch“) und/oder die Durchführung kritischer Arbeiten in Bezug auf das Betriebssystem (dringende Upgrades und/oder Aktualisierung gemeinsam genutzter Komponenten). Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, über Serviceanforderungstickets die Anwendung nicht kritischer Sicherheitspatches (alle Sicherheitspatches mit der Priorität „Hoch“, „Mittel“ oder „Niedrig“) bei SAP anzufordern und mit SAP abzustimmen. Die Parteien vereinbaren, dass solche Upgrades während der Planmäßigen Ausfallzeiten oder sonstiger Vereinbarter Ausfallzeiten durchgeführt werden.
Wartungsarbeiten. KBC erbringt im Rahmen von Servicemodulen auch Arbeiten, welche periodisch erfolgen oder durch Changes geplant werden. Zu diesen Leistungen gibt es nachfolgende Begriffe.
Wartungsarbeiten. Zur permanenten Verbesserung der Netze sieht es mm-dsl vor, in der Nacht von Samstag auf Sonntag, Wartungsarbeiten durchzuführen. Diese Wartungsfenster werden dem Kunden in der Regel fünf Tage im Voraus angezeigt. Sollte eine akute Wartung nötig sein, so können auch kurzfristig Wartungsarbeiten vorgenommen werden, die jedoch nicht fünf Tage vorher angekündigt werden können. In diesen Wartungsfenstern können technische Anlagen außer Betrieb genommen werden. Wartungsarbeiten unserer Dienstleister sind davon ausgenommen. Diese liegen typischerweise in der Nacht von Samstag auf Sonntag in der Zeit von 02:00 Uhr bis 06:00 Uhr und darüber hinaus, jeweils am ersten Mittwoch eines Monats in der Zeit von 05:00 bis 07:00 Uhr.
Wartungsarbeiten. 9.1. Für den Fall der Beauftragung des AN mit Wartungsarbeiten gelten ergänzend zu den gegenständlichen Bedingungen, welche sinngemäß Anwendung finden, insbesondere nachstehende Regelungen als vereinbart:
9.2. Der AN hat seine Leistungen im vollen Umfang des entsprechenden Leistungsbildes des AG, dessen Erhalt der AN hiermit bestätigt, zu erbringen. Sofern notwendig oder vom AG gewünscht, sind die Leistungen auch außerhalb der Geschäftszeiten zu erbringen.
9.3. Der AN ist verpflichtet, etwaige Gefahren für die Einrichtungen oder das Eigentumsrecht des AG sowie den erkennbaren Verzug der eigenen Leistung/Lieferung, unbeschadet sonstiger Haftungsansprüche unverzüglich dem AG bekannt zu geben. Diese Hinweispflicht gilt auch für allfällige Gefährdungen von dritter Seite einschließlich allfälliger behördlicher Verfügungen. Sämtliche daraus resultierende Kosten, Schäden, Mehraufwendungen etc. hat der Vertragspartner dem AG zu ersetzen. Die vorstehende Regelung gilt insbesondere hinsichtlich der Einhaltung von vorgeschriebenen Wartungsintervallen oder behördlichen Überprüfungen. Die Evidenzhaltung und fristgerechte Erledigung dieser regelmäßigen Arbeiten obliegt daher dem AN.
9.4. Sofern im Einzelfall schriftlich nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten die zwischen AN und AG vereinbarten Preise auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch für die Dauer von 36 Monaten; ausgeschlossen ist jedenfalls eine Preisänderung, auch wenn diese von der jew. Bundesinnung oder dergleichen vorgeschlagen wird. In den Preisen sind sämtliche Nebenkosten, wie zB Fahrt-, Fracht-, Transport-, und Versicherungskosten etc. beinhaltet und ist eine Nachforderung jedenfalls ausgeschlossen.
9.5. Der vereinbarte Preis gilt als Pauschalfixpreis, welcher keiner Änderung unterliegt. Eine Änderung ist auch dann ausgeschlossen, wenn die Leistungserbringung durch unvorhersehbare Ereignisse erschwert wird.
9.6. Der AG ist im Falle des – auch nicht schuldhaften oder nur geringfügigen – Verzuges der Lieferung bzw. Leistungserbringung berechtigt, den Vertrag unter Setzung einer angemessenen Nachfrist (höchstens 14 Tage) zu beenden; dies ohne Einhaltung von Kündigungsfristen und –terminen. Im Falle des wiederholten Verzuges ist der AG zur sofortigen Auflösung berechtigt. Der AN haftet dem AG für sämtliche aus einer Vertragsverletzung resultierende Schäden und Nachteile.
9.7. Ist der AN gegenüber dem AG zu wiederkehrenden Leistungen verpflichtet, ist der AG unbeschadet einer allfälligen Befristung bere...
Wartungsarbeiten. Der Auftragnehmer erbringt im Rahmen von Servicemodulen auch Arbeiten, welche periodisch erfolgen oder durch Changes geplant werden. Zu diesen Leistungen gibt es nachfolgende Begriffe.
Wartungsarbeiten. Die LEONET ist berechtigt wichtige Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten stehen die in dieser Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen nicht zur Verfügung.
Wartungsarbeiten. Die regelmäßigen, periodisch wiederkehrenden Wartungs- und Installationsarbeiten erfolgen i. d. R. im Wartungsfenster. Derzeit ist ein Wartungsfenster in der Zeit von Dienstag 19:00 Uhr bis Mittwoch 06:00 Uhr definiert. In dieser Zeit werden Wartungsarbeiten durchgeführt und die Verfügbarkeit von dReservierung kann eingeschränkt sein. In Ausnahmefällen (z.B. wenn eine größere Installation erforderlich ist) werden diese Arbeiten nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung an den dReservierungs-Administrator außerhalb des Wartungsfensters durchgeführt. Es wird empfohlen, dass der dReservierungs-Administrator seine Organisation darüber informiert.
Wartungsarbeiten. Mit Wartungsarbeiten an der CMSBOX oder am Server, auf dem die Inhalte des Kunden bei der Entwicklerin gespeichert sind, optimiert die Entwicklerin den Betrieb, die Leistungsfähigkeit und die Qualität der CMSBOX. Die Entwicklerin behält sich das Recht vor, im Rahmen des Innovationsprozesses Abläufe und Verhalten der CMSBOX zu modifizieren. Die Entwicklerin garantiert daher nicht, dass sämtliche Funktionen unverändert bleiben. Der Kunde duldet kurzfristige Nutzungsbeschränkungen, welche durch Wartungsarbeiten entstehen. Die Entwicklerin führt Wartungsarbeiten vorzugsweise an Randzeiten (zwischen 18.00 Uhr und 8.00 Uhr) durch. Längere Unterbrüche wegen Wartungsarbeiten werden dem Kunden frühzeitig angezeigt.